Tenor der Kantone Berset schafft mit 50-Franken-Gutscheinen «falsche Anreize»

gbi/lpe

6.10.2021

Bundesrat Alain Berset erntet für die Idee der Gutscheine wenig Applaus. 
Bundesrat Alain Berset erntet für die Idee der Gutscheine wenig Applaus. 
Bild: Keystone/Marcel Bieri

Der 50-Franken-Gutschein fällt durch, die Impfwoche kommt an – so lautet der Tenor der Kantone zu der geplanten Impf-Offensive des Bundesrats.

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Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch die grosse Impf-Offensive angekündigt und mehrere Massnahmen auf den Tisch gelegt. Entscheiden wird er zwar erst an seiner Sitzung vom 13. Oktober, doch bis zum Mittwochmittag konnten die Kantone ihre Meinung äussern – und zwar zu den folgenden Punkten.  

Gutscheine für erfolgreiche Überzeugungsarbeit

Am meisten zu reden gab dieser unkonventionelle Vorschlag des Bundesrats: Wer eine ungeimpfte Person dazu bewegt, sich doch noch eine Spritze setzen zu lassen, soll mit einem 50-Franken-Gutschein belohnt werden. Eingelöst werden könnte dieser etwa in einem Restaurant, wobei darüber die Kantone entscheiden sollen. 

Bei den Kantonen stösst dieses Ansinnen auf wenig Begeisterung. Der Kanton Thurgau lehnt es etwa rundweg ab, da damit «falsche Anreize» gesetzt würden: Kritischen Personen werde signalisiert, dass sie möglichst lange warten sollten, «weil der Staat dereinst eine Belohnung für solidarisches Handeln ausrichten werde», heisst es in der Vernehmlassungsantwort. 

Der Zürcher Regierungsrat sähe eine solche Massnahme ebenso als kontraproduktiv, wie dem Regierungsrats-Protokoll zur Konsultation aus Bern zu entnehmen ist. Personen könnten künftig bei Impfungen zuwarten, weil sie auf einen finanziellen Anreiz warteten. Eine Impfung betreffe zudem die körperliche Integrität, davon solle keine andere Person profitieren. Auch sei zu erwarten, dass eine solche Massnahme die Spaltungstendenzen in der Gesellschaft erhöhe, schreibt der Regierungsrat.

Ins selbe Horn bläst der Kanton Glarus: Der Regierungsrat taxiert Gutscheine als «ungerecht». Einerseits seien diese «ungerecht gegenüber all jenen, die sich bereits haben impfen lassen». Andererseits sei «eine Geldzahlung für einen Akt der Solidarität unschweizerisch». Der Impfentscheid solle weiterhin individuell getroffen werden, unabhängig von finanziellen Anreizen.

Daumen runter heisst es aus ähnlichen Überlegungen auch aus den Kantonen St. Gallen und Aargau. Die Aargauer Regierung stellt gar infrage, «ob für diese Massnahme überhaupt eine Rechtsgrundlage besteht». Eine Frage, die auch Juristen aufgeworfen haben. Luzern lehnt das Ansinnen ebenso ab und warnt: «Er könnte sogar kontraproduktiv sein, wenn jetzt eine grosse Zahl Impfwilliger die Impfung aufschiebt und die Einführung der Gutscheine abwartet.»

Neuenburg ist «sowohl aus ethischen als auch aus praktischen Gründen» gegen den Impf-Gutschein, der «ein sehr problematischer Präzedenzfall» werden könnte. Der Grund: Laut «Blick» befürchtet die Regierung, «der Kommerzialisierung von Organspenden oder Blutspenden» könnte so «Tür und Tor» geöffnet werden.

Immerhin aus Basel-Stadt gibt es Zustimmung für die Gutscheine – sofern der Bund die Kosten für diese Gutscheine übernehme und die Abrechnung mit den Kantonen einfach ausgestaltet werde.

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Niederschwellige Angebote fördern

Die Impfkadenz sinkt. Nachdem im Juni noch 60'000 Erst-Impfungen pro Tag verabreicht wurden, waren es im August nur noch 10'000 pro Tag. Die Nachfrage der Impfung sei momentan kleiner als das Angebot. Es brauche darum einen «zusätzlichen Effort», die ungeimpften Menschen anzusprechen, sagt der Bundesrat. Darum will er niederschwellige Angebote fördern, wie zum Beispiel mobile Impf-Equipen, Impfungen ohne Anmeldung oder auch zu Randzeiten ermöglichen sollen. Dafür sollen den Kantonen zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt werden. 

Pro 50'000 Einwohner*innen soll mindestens ein mobiles Beratungs- und eine Impfstelle im Einsatz sein – so das Ziel des Bundesrats. Die Menschen sollten sowohl von Gemeinden als auch individuell auf das Angebot aufmerksam gemacht werden.

Positives Echo aus Basel-Stadt: «Es ist zweifellos sinnvoll und nützlich, wenn der Bund Mobile Beratungs- und Impfstellen konzeptionell und finanziell unterstützt», teilt der Kanton mit. 

In Zürich sieht man es etwas anders. Laut des Regierungsrates sei der Kanton sei mit Impfmobilen und Impftram bereits gut aufgestellt. Beim individuelle Kontaktieren von Personen, um diese über die Impfung zu informieren, sieht er derweil das Risiko eines grossen «Leerlaufs»: Die Quote bei den Erstimpfungen im Kanton sei mit 76 Prozent bei Personen ab zwölf Jahren hoch.

Skeptisch äussert sich auch der Kanton Glarus: «Der Vorschlag des Bundes, zusätzlich mit mobilen Angeboten durch den Kanton zu ziehen, wird als wenig zielführend für die Glarner Verhältnisse eingeschätzt», teilt die Regierung mit. «Der grosse logistische und personelle Aufwand könnte sich mangels Interesse als Leerlauf erweisen.» Als Alternative schlägt Glarus eine Gratis-Impfberatung beim Hausarzt vor.

Ähnlich argumentieren auch St. Gallen und Thurgau, die ebenfalls auf bereits bestehende kantonale Angebote verweisen. Ein klares Nein gibt es aus dem Aargau. Zwar sei der Vorschlag sachgerecht, aber müssten die bereits in den Kantonen eingesetzten mobilen Impfteams ebenfalls berücksichtigt und angerechnet werden. 

Hausbesuche von Impf-Beratern

«Läuten an der Türe» dürfe nicht mehr nur ein Bild sein, sondern soll zur Realität werden. Das schreibt der Bundesrat im Bericht, den er in die Vernehmlassung geschickt hat. 

Bisher war das Bundesamt für Gesundheit (BAG) massgeblich für die Impf-Kampagnen verantwortlich, was sich nun ändern soll. Die Menschen sollen auf einer individuellen Ebene angesprochen werden, dies sei auf kantonaler Ebene sinnvoller, so der Bundesrat. 

Der Bundesrat will 1700 Beratungspersonen anstellen, um Personen bei ihrem Impfentscheid zu unterstützen. Diese sollen über die Impfung informieren, aber auch bei der Registrierung helfen oder allenfalls eine Ansprechperson in einer Fremdsprache oder eine ärztliche Beratung vermitteln.

Das Echo hierzu fällt negativ aus. Der Kanton Aargau bemängelt, dass er gemäss Berechnungen des Bundes 137 Berater*innen einsetzen müsste, «was einen enormen Aufwand bedeutet, sofern überhaupt ausreichende Ressourcen rekrutiert werden können». Die Kantone St. Gallen und Thurgau lehnen diese Pläne ab, ohne ins Detail zu gehen. 



Nationale Impfwoche

Anfang November soll eine von Bund und Kanton gemeinsam durchgeführte «Impfwoche» stattfinden. Als Teil davon sind eine massenmediale Kampagne sowie Informationsveranstaltungen von Kantonen und Gemeinden, aber auch diversen Organisationen wie Kirchen und Sportvereinen geplant. 

Das Echo dazu fällt positiv aus. St. Gallen ist grundsätzlich dafür, und der Thurgau würde sogar noch einen Schritt weitergehen: «Zu prüfen wäre zudem die Idee, betriebsspezifische Impfwochen zu unterstützen. Aus Basel-Stadt heisst es Ja, aber: «Der inhaltliche Mehrwert einer solchen Impfwoche ist aber konzeptionell noch klarer herauszuarbeiten.» 

Die Aargauer Regierung unterstützt eine Impfwoche ebenso, «weil auch im Kanton Aargau noch nicht genügend Personen geimpft sind».

Forderungen der Kantone

In ihren Vernehmlassungsantworten bringen die Kantone auch diverse Forderungen an den Bundesrat. So fordert Glarus etwa, dass die ausgeweitete Zertifikatspflicht «so rasch wie möglich wieder aufgehoben werden» sollte.

St. Gallen setzt sich für eine höhere Vergütung für Ärzte ein, die eine Covid-Impfung verabreichen. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Ärzteschaft (mit 14.50 Franken) und die Apotheken (mit 24.50 Franken) unterschiedlich vergütet würden. «Gerade in ländlichen Regionen wäre die Arztpraxis eine wichtige und niederschwellige Anlaufstelle.»

Der Thurgau wiederum fordert, «dass die Schweiz eine aussagekräftige und international vergleichbare Impfquote berechnet und kommuniziert». Konkret müssten genesene Personen bei der Berechnung der Impfquote eingerechnet, Kinder unter zwölf Jahren – die nicht geimpft werden können – dagegen abgezogen werden. Auf diesem Weg könne der Bund «eine Zielimpfquote festlegen, die automatisch zur Aufhebung aller Massnahmen führt», schreibt die Thurgauer Regierung. «Das würde der Bevölkerung eine Perspektive geben und eine Motivation, die Zielimpfquote zu erreichen.»