Hunderte Personen eingekesseltStrassburg heisst Beschwerde gegen Polizeieinsatz in Zürich gut
SDA, red.
19.12.2023 - 11:10
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heisst eine Beschwerde gegen einen Polizeieinsatz am 1. Mai 2011 in Zürich gut: Die Polizei hatte Hunderte Personen eingekesselt, um eine illegale Demo zu verhindern.
SDA, red.
19.12.2023, 11:10
19.12.2023, 11:16
SDA, red.
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Die Zürcher Polizei hat bei einem Einsatz gegen Demonstrierende am 1. Mai 2011 deren Rechte auf Freiheit und Sicherheit verletzt: So urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Die Schweiz muss den beiden Beschwerdeführern eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro sowie Kosten und Ausgaben in Höhe von insgesamt 10'000 Euro bezahlen.
Die Polizei hatte damals Demonstranten eingekesselt und die beiden Betroffenen stundenlang festgenommen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat eine Beschwerde gegen einen Polizeieinsatz am 1. Mai 2011 in Zürich gutgeheissen. Die Polizei kesselte damals mehrere Hundert Personen ein, um eine illegale Kundgebung zu verhindern.
Laut der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat die Polizei die Rechte der beiden Betroffenen auf Freiheit und Sicherheit verletzt. Die Schweiz wurde dazu verurteilt, beiden eine Entschädigung für immaterielle Schäden in Höhe von 1000 Euro sowie Kosten und Ausgaben in Höhe von insgesamt 10'000 Euro zu zahlen.
Die Beschwerdeführer haben für 14:15 Uhr am Dienstagnachmittag zu einer Medienkonferenz geladen. Sie werden sich dann zum Urteil aus Strassburg äussern.
Demonstranten unterlagen vor Schweizer Gerichten
Der Vorfall hatte sich am 1. Mai 2011 in Zürich ereignet. Die Polizei hatte damals die Demonstranten eingekesselt. Die beiden Beschwerdeführer wurden daraufhin festgenommen und bis zum Abend inhaftiert. Nach einer eingehenden Identitätsprüfung wurden sie wieder freigelassen.
Nachdem sich die beiden Demonstranten vergeblich bis vor Bundesgericht gewehrt hatten, wandten sie sich an den EGMR in Strassburg. Dort wurde ihre Beschwerde nun gutgeheissen.