Altersvorsorge Durchbruch bei Pensionskassen-Reform

SDA/tjb

2.7.2019 - 12:30

Durchbruch bei der Reform der beruflichen Vorsorge: Der Pensionskassen- Umwandlungssatz soll sinken. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben einen Kompromiss erzielt, bei dem beide Seiten Kröten schlucken müssen.

Die über ein Jahr dauernden Verhandlungen seien sachlich, wertschätzend und zielorientiert gewesen, sagte Valentin Vogt, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands. Niemand habe einfach seine Lösung durchsetzen können. Es sei ein echter Kompromiss gelungen. «Das erfüllt mich mit Stolz», sagte Vogt.

Ungedeckte Rentenversprechen

Er hat den Gewerkschaften in den Verhandlungen das Einverständnis abgerungen, den Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) von 6,8 auf 6 Prozent zu senken. Dadurch gehen auf einen Schlag 12 Prozent der Rente verloren. Die Senkung ist an der Urne schon zweimal am Widerstand der Linken gescheitert.

Heute müssen jedoch jährlich mehrere Milliarden Franken in der beruflichen Vorsorge umverteilt werden, weil die Rentenversprechen mit den vorhandenen BVG-Altersguthaben nicht gedeckt werden können. Gründe sind vor allem die steigende Lebenserwartung und die tieferen Anlageerträge. «Wir müssen die Senkung akzeptieren», erklärte Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds. Andres als früher werde sie diesmal aber kompensiert.

Durchbruch bei der Reform der zweiten Säule: Arbeitgeber und Gewerkschaften präsentieren dem Bundesrat einen «Sozialpartner-Kompromiss».
Durchbruch bei der Reform der zweiten Säule: Arbeitgeber und Gewerkschaften präsentieren dem Bundesrat einen «Sozialpartner-Kompromiss».
Source: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Denn auch Vogt muss Zugeständnisse machen. Eines davon ist ein solidarisch finanzierter Rentenzuschlag für künftige Rentnerinnen und Rentner. Dieser wird finanziert durch einen Lohnbeitrag von 0,5 Prozent auf Einkommen bis 853‘200 Franken, der im Umlageverfahren ausbezahlt wird. Davon profitieren tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte sofort. Zudem wird damit das Rentenniveau einer Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen erhalten. Danach soll der Bundesrat jährlich über die Höhe des Rentenzuschlags entscheiden.

Tabubruch

Beiträge im Umlageverfahren zu verteilen, kommt in der beruflichen Vorsorge einem Tabubruch gleich. Es ist eine Konzession an die Linke, die sich schwer damit tut, mehr Geld in die zweite Säule zu pumpen und stattdessen die umlagefinanzierte AHV stärken möchte. Vogt erinnerte jedoch daran, dass bereits eine Umverteilung stattfinde, heute allerdings von jung zu alt.

Das Umlageelement stärke die Glaubwürdigkeit der zweiten Säule, sagte Gewerkschaftsbunds-Präsident Maillard. «Wir sind sehr zufrieden». Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich sprach von einem «Durchbruch». Der Rentenzuschlag ist zudem nicht das einzige Ergebnis, das die beiden Gewerkschafter ihrer Basis vorweisen können.

Frauen profitieren

Sie haben umfangreiche Verbesserungen für Teilzeitangestellte, Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen und damit insbesondere für Frauen herausgeholt. Der Koordinationsabzug, der den versicherten Lohn bestimmt, soll auf 12'443 Franken halbiert werden. Die Folge davon ist ein höherer versicherter Lohn, wovon insbesondere Teilzeitbeschäftigte profitieren. Das bilde die heutigen Realitäten in der Arbeitswelt besser ab, sagte Wüthrich.

Die Eintrittschwelle bleibt bei 21'330 Franken, so dass sich für Arbeitnehmende mit mehreren Einkommen nichts ändert. Dafür werden die Lohnbeiträge so angepasst, dass ältere Arbeitnehmende gegenüber heute deutlich konkurrenzfähiger werden.

Aktuell betragen die Altersgutschriften 15 Prozent für 45- bis 54-Jährige und 18 Prozent für ältere Arbeitnehmende. Künftig sollen sie sich für beide Altersgruppen auf 14 Prozent des versicherten Lohns belaufen. Für jüngere Arbeitnehmende werden die Beiträge im Gegenzug tendenziell erhöht. Künftig soll es nur noch zwei Alterskategorien geben.

Jemand muss bezahlen

Die Zusatzkosten belaufen sich auf 2,7 Milliarden Franken oder 0,9 Lohnprozente. Vogt sprach von einem «guten Preis-Leistungs-Verhältnis», das auch für KMU tragbar sei. Maillard erinnerte daran, dass das Rentenniveau mit dem Kompromiss erhalten, teilweise sogar erhöht werde. Dafür müsse jemand zahlen. «Es gibt keine Wunder», sagte er.

Die Sozialpartner haben ihren Vorschlag für eine BVG-Reform am Dienstagmorgen Bundesrat Alain Berset übergeben. Der Sozialminister hatte sie nach dem Scheitern der letzten Rentenrefom im September 2017 beauftragt, eine Lösung für die zweite Säule zu finden. Nun muss der Bundesrat entscheiden, ob er den Vorschlag dem Parlament vorlegen will. Das letzte Wort dürfte das Volk haben.

Vor den Medien zeigten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter überzeugt, für den «Sozialpartner-Kompromiss» eine Mehrheit gewinnen zu können. «Die Sozialpartnerschaft lebt», sagte Wüthrich. Beide Seiten warnten Bundesrat und Parlament davor, am Kompromiss herumzuschrauben. Dieser könnte sonst «aus den Angeln gehoben werden», sagte Wüthrich.

«Das ist die Schweiz»

Auf die Probe gestellt wird die Lösung der Sozialpartner aber auf jeden Fall. Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) trägt den Sozialpartner-Kompromiss nämlich nicht mit. Er hat Berset eigene Vorschläge für eine BVG-Reform präsentiert. Der Umwandlungssatz soll gesenkt werden. Ein umlagefinanzierter Rentenzuschlag oder zusätzliche Lohnprozente sind aber nicht vorgesehen.

Die Sozialpartner bedauern, den Gewerbeverband nicht mit an Bord zu haben. Sie geben sich aber unbeeindruckt. Lösungen, für die es keine Mehrheiten gebe, nützten nichts, erklärte Wüthrich. Auch Arbeitgeberpräsident Vogt zeigte sich enttäuscht, dass der wichtige Wirtschaftsverband den Kompromiss nicht mitträgt. Doch wenn 75 Prozent zustimmten, habe man immer noch eine Lösung. «Das ist die Schweiz.»

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