Ungeschriebene und geschriebene Gesetze Du willst in den Bundesrat? Das musst du dafür mitbringen

Lea Oetiker

27.1.2025

Der Bundesrat oder die Bundesrätin wird für jeweils vier Jahre gewählt. Oft bleiben sie jedoch länger.
Der Bundesrat oder die Bundesrätin wird für jeweils vier Jahre gewählt. Oft bleiben sie jedoch länger.
Bild: Keystone

Will man Bundesrat oder Bundesrätin werden, muss man so einige ungeschrieben und geschriebene Gesetzte beachten. So läuft der Prozess ab.

Lea Oetiker

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Die Wahl in den Schweizer Bundesrat ist ein komplexer Prozess.
  • Sie erfolgt durch die Bundesversammlung in mehreren Wahlgängen.
  • Wobei ungeschriebene Regeln wie die «Zauberformel» und eine ausgewogene Vertretung von Sprachregionen und Geschlechtern eine wichtige Rolle spielen.
  • Diese Dinge sollten spätere Bundesrätinnen und Bundesräte befolgen:

Wie wird man eigentlich Bundesrat oder Bundesrätin? Eine einfache Frage, die Antwort darauf ist jedoch nicht ganz einfach. Denn eine Karriere als Bundesrat oder Bundesrätin kannst du zwar planen, aber eine Erfolgsgarantie gibt es nicht.

Dennoch gibt es ein paar Dinge, die spätere Bundesrätinnen und Bundesräte befolgen sollten:

Grundsätzlich kann jeder stimmberechtigte Schweizer Bürger ab 18 Jahren Bundesrat oder Bundesrätin werden. Eine vorherige politische Karriere ist rechtlich nicht erforderlich – in der Praxis ist die klassische Ochsentour jedoch von grossem Vorteil.

Die Wahl erfolgt durch die Bundesversammlung. Also durch die 200 Mitglieder des Nationalrats und die 46 Mitglieder des Ständerats.

Drei Wahlgänge

Der Wahlprozess beginnt mit einer Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten – meist durch die politischen Parteien. Der Bundesrat oder die Bundesrätin wird in mehreren Wahlgängen von den Parlamentarierinnen und Parlamentarier gewählt. In den ersten zwei Wahlgängen dürfen alle wählbaren Personen gewählt werden. Ab dem dritten Wahlgang dürfen keine neuen Kandidierenden mehr antreten. Nur wer in den ersten beiden Wahlgängen Stimmen erhalten hat, kann noch gewählt werden.

Wenn niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommt, scheidet die Person mit den wenigsten Stimmen vor dem nächsten Wahlgang aus. Dies wird so lange wiederholt, bis eine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommt und damit gewählt ist.

Die Zauberformel

Bei der Bundesratswahl spielen verschiedene ungeschriebene Regeln eine wichtige Rolle, diese sind gesetzlich jedoch nicht festgehalten. Die bekannteste ist die sogenannte Zauberformel. Diese besagt, dass den drei stärksten Parteien der Schweiz jeweils zwei und der viertstärksten Partei ein Sitz im Bundesrat zustehen. Kleinere Parteien haben keinen Sitz im Bundesrat. Die Zauberformel ist aber keine offizielle Regel und ist deshalb auch nicht zwingend zu befolgen. 

Zudem wird bei der Zusammensetzung des Bundesrats darauf geschaut, dass die verschiedenen Landsteile und Sprachregionen ausgewogen vertreten sind. Dies soll sicherstellen, dass die kulturelle und sprachliche Vielfalt der Schweiz auch in ihrer Exekutive repräsentiert ist.

In den letzten Jahren ist zudem die Frage des Geschlechts immer wichtiger geworden: also eine angemessene Verteilung von Frauen und Männern im Bundesrat.

Für potenzielle Kandidat*innen ist der Weg in den Bundesrat oft das Ergebnis einer langjährigen politischen Karriere, der sogenannten Ochsentour. Viele erfolgreiche Kandidaten haben zuvor Erfahrungen auf kommunaler und kantonaler Ebene gesammelt, bevor sie in die Bundespolitik wechselten. Die Arbeit im National- oder Ständerat bietet dabei die Möglichkeit, sich auf nationaler Ebene zu profilieren und sein Netzwerk auszubauen.

Im Vorfeld einer Bundesratswahl ist es für Kandidaten entscheidend, nicht nur die Unterstützung der eigenen Partei zu gewinnen, sondern auch Parlamentarier*innen anderer Parteien zu überzeugen. 

Amt innerhalb von zwei Monaten antreten

Ist man schliesslich Bundesrat oder Bundesrätin geworden, muss man sein Amt innerhalb von zwei Monaten antreten. Mit der Annahme der Wahl verpflichten sich die Gewählten, andere Ämter oder Funktionen im Dienste des Bundes oder eines Kantons niederzulegen.

Diese Regelung soll Interessenkonflikte vermeiden und sicherstellen, dass sich die Bundesräte vollständig ihrer Aufgabe widmen können.

Der Bundesrat oder die Bundesrätin wird für jeweils vier Jahre gewählt. Oft bleiben Personen länger als vier Jahre im Bundesrat, das heisst, sie müssen für eine weitere Amtsperiode wieder gewählt werden. Bundesrätinnen und Bundesräte können jederzeit zurücktreten – wie zuletzt Verteidigungsministerin Viola Amherd.

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