Bundesanwaltschaft führt fünf Verfahren Drohungen gegen Politiker häufen sich — wegen Corona

sda/toko

21.2.2021 - 16:46

Bundesrat Alain Berset beim Besuch der Intensivstation des Spitals Münsterlingen TG. Im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen werden Bundesräte im Internet häufiger bedroht.
Bundesrat Alain Berset beim Besuch der Intensivstation des Spitals Münsterlingen TG. Im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen werden Bundesräte im Internet häufiger bedroht.
KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER (Archivbild)

Wegen den Corona-Massnahmen werden Politiker immer häufiger bedroht — meist im Internet. Derzeit führt die Bundesanwaltschaft fünf Verfahren.

Im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen werden Bundesräte im Internet häufig bedroht. Fünf Verfahren hat die Bundesanwaltschaft eröffnet.

Das teilte sie am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Die Bundesanwaltschaft (BA) bestätigte damit einen Bericht der «Sonntagszeitung» (kostenpflichtiger Inhalt). Drohungen waren demnach oft gegen Bundesrat und Gesundheitsminister Alain Berset gerichtet.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) «prüft in Koordination mit der BA laufend Fälle, bei welchen Drohungen und Ehrverletzungsdelikte gegen Mitglieder von Bundesbehörden im Zusammenhang mit der Situation rund um Corona zur Diskussion stehen», teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Bei gegebenen Voraussetzungen erstatte das Fedpol bei der BA Strafanzeige gegen die Täterschaft.



Noch keine Strafbefehle erlassen

Die Bundesanwaltschaft ist zuständig bei besonders schweren Fällen wie Morddrohungen oder bei Drohungen gegen Bundesräte und Mitglieder der Bundesversammlung. «Derzeit sind bei der BA fünf Strafverfahren eröffnet, die so gelagerte Drohungen beinhalten», schrieb die BA. Strafbefehle seien bislang noch keine erlassen worden.

Auch mehrere Regierungsmitglieder der Kantone sind im Internet beleidigt oder bedroht worden. In diesen Fällen wird das Verfahren laut BA an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

Das Fedpol ist seit Ausbruch der Corona-Krise in mehreren Dutzend Fällen wegen Drohungen gegen Behördenmitglieder aktiv geworden, wie es der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mitteilte.

Bei Antragsdelikten wie etwa Drohungen kann das Fedpol eine so genannte «Gefährderansprache» durchführen. Dabei werden Betroffene darüber informiert, dass Drohungen strafrechtliche Konsequenzen haben können. Polizeiliche Ermittlungen gibt es nur dann, wenn die bedrohte Person Anzeige erstattet.

Identifizierung der Urheber

Nur in besonders schweren Fällen, wenn Drohung in Verbindung mit Nötigung geäussert werden, nimmt das Fedpol von Amtes wegen Ermittlungen auf. «Sobald wir Kenntnis von Offizialdelikten haben, werden polizeiliche Ermittlungen aufgenommen und dann Anzeige bei der Bundesanwaltschaft erstattet», so das Fedpol. Im Zentrum der Ermittlungen stehe die Identifizierung der Urheber solcher Posts.

«Dafür arbeiten wir nach Möglichkeit mit den Social-Media-Anbietern zusammen», hiess es weiter. Die Löschung von Posts könne das Fedpol beantragen, die Umsetzung obliege den Social-Media-Anbietern.

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