Explodierende HeizkostenLohnt sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe?
Von Gabriela Beck
3.6.2022
Die Energiepreise treiben die Heizkosten in horrende Höhen. Wer mit einer Wärmepumpe heizt, bleibt vom Preisanstieg verschont. Der Einbau soll einfacher werden, der Strom dagegen teurer: Lohnt sich ein Umstieg?
Von Gabriela Beck
03.06.2022, 17:59
04.06.2022, 08:15
Die drohende Knappheit von Energierohstoffen aufgrund des Kriegs in der Ukraine liess die Grosshandelspreise für Erdöl und Erdgas förmlich in die Höhe schnellen. Die Experten der Credit Suisse rechnen mit einem schmerzhaften Preisanstieg der Heizkosten, wie aus ihrem am Donnerstag publizierten Immobilienmonitor Schweiz hervorgeht.
Je nach Energieträger sind Mieter*innen und Eigentümer*innen dem Kostenanstieg unterschiedlich stark ausgesetzt: Für Bewohner von Wohnungen, die mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas beheizt werden, kann der Energiepreisschub im Jahr 2022 einen Anstieg der Heizkosten von bis zu 38 Prozent bedeuten. Dies betrifft 60 Prozent der Schweizer Wohnfläche. Für eine Durchschnittswohnung mit 100 Quadratmetern bedeutet das über 500 Franken mehr Heizkosten im Jahr.
Dagegen ist für eine durchschnittliche Wohnung mit Wärmepumpe laut den Credit Suisse-Analysten lediglich eine Steigerung der Heizenergiekosten von knapp 3 Prozent zu erwarten. Der Preisaufschlag fällt in diesem Fall mit 20 Franken deutlich geringer aus. Dies könnte den Umstieg auf ein Heizsystem mit strombetriebener Wärmepumpe befeuern, so die Experten weiter. Allerdings gilt diese Prognose für die heutigen, noch recht stabilen Strompreise.
Auch Strom wird teurer
Allerdings wird auch der Strompreis im kommenden Jahr deutlich aufschlagen. Engpässe im Winter seien nicht ausgeschlossen. Zu dieser Einschätzung kommt die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom), die Regulierungsbehörde des Bundes. Die Strompreisentwicklung im Grosshandel zeige seit August vergangenen Jahres einen historisch einmaligen Anstieg, hiess es an der Jahresmedienkonferenz der Elcom am Donnerstag in Bern.
Die Behörde rechnet mit einem Anstieg des Strompreises von rund 21 Rappen pro Kilowattstunde im Jahr 2022 auf knapp 25 Rappen pro Kilowattstunde für das kommende Jahr – also um rund 20 Prozent. Für einen Fünf-Zimmer-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden bedeutet das eine finanzielle Mehrbelastung von rund 180 Franken pro Jahr.
Lohnt sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe?
Der Stromverbrauch einer Wärmepumpe hängt von deren Bauart ab und von der benötigten Heizleistung. So sind Luftwärmepumpen vergleichsweise günstig, arbeiten aber nicht so effizient wie etwa Wasser- oder Erdwärmepumpen. Klar ist, dass die Kosten für die Stromquelle die Höhe der Betriebskosten für die Wärmepumpe entscheidend beeinflussen.
Ermittlung des Stromverbrauchs zum Heizen
Um den jährlichen Stromverbrauch einer Wärmepumpe zu errechnen, teilt man die Heizleistung durch die Jahresarbeitszahl (JAZ) und multipliziert sie mit den jährlichen Heizstunden.
Heizleistung / JAZ* x Heizstunden = Stromverbrauch pro Jahr in kWh
Durchschnitts-Beispiel: Bei einer Heizleistung von 9 Kilowatt (kW) und einer JAZ von 3,0 sowie 1800 Heizstunden ergibt sich ein jährlicher Stromverbrauch von circa 5400 Kilowattstunden.
*JAZ: Die Kennziffer gibt das Verhältnis von eingesetzter Energie zu erzeugter Heizwärme einer Heizanlage an.
KEYSTONE
Laut Credit Suisse lassen sich die Investitionskosten für eine Wärmepumpe, die bei einem Umstieg von der Öl- oder Gasheizung anfallen, immer rascher amortisieren. Nach acht bis neun Jahren zahle sich ein solcher Umstieg für Haus- und Wohnungsbesitzer*innen bereits aus.
Nationalrat möchte Hürden für Wärmepumpen abbauen
Um den Einbau von Wärmepumpen zu erleichtern, will der Nationalrat die Lärmschutzverordnung anpassen. Am Donnerstag stimmte er einer entsprechenden Motion seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) zu. Die Motion geht nun an den Ständerat.
Die Lärmschutzverordnung behindere die Installation von nachhaltigen Heizungen, begründete die Kommission. Die Begrenzung der Lärmemission von Luft- und Wasser-Wärmepumpen soll so weit angepasst werden, wie es technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Zudem will die Kommission eine kantonale Vereinheitlichung der Vorgaben. Ein ordentliches Baugesuch sollte bei der Installation von Wärmepumpen nicht mehr nötig sein.
Mit der Zielsetzung sei der Bundesrat einverstanden, sagte Energieministerin Simonetta Sommaruga. Mit dem Prozess jedoch nicht, weshalb der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen. Eine Revision der Lärmschutzverordnung sei beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr und Energie (Uvek) in Arbeit, schrieb die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zum Vorstoss. Die angepasste Lärmschutzverordnung könnte 2023 in Kraft treten. Die Motion würde den Prozess verzögern.
Gratis-Beratung für Hausbesitzer zum Ersatz alter Heizungen
Wie die Landesregierung am Freitag mitteilte, stockt der Bundesrat vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs die Mittel zur Förderung der Energiewende auf. Für 2023 wird um 15,65 Millionen Franken aufgestockt, für 2024 um 11,35 Millionen. Das Geld fliesst in den kommenden vier Jahren unter anderem in Beratungen zum Ersatz alter Heizungen.
Seit April des laufenden Jahres können sich zudem Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer gratis zu Möglichkeiten beraten lassen, eine Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundlichere Alternative ersetzen zu lassen.
Weitere Bundesgelder fliessen laut der Mitteilung in Massnahmen gegen den Fachkräftemangel. Bereits angestossen wurde in diesem Zusammenhang eine Bildungsoffensive in der Baubranche. Dies, damit für Sanierungen von Gebäuden auch künftig genug Fachleute zur Verfügung stehen.
Seit Mai unterstützt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ausserdem Gemeinden, die Fotovoltaik-Anlagen oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge planen unter anderem mit Geld. Wegen der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine für die Energieversorgung hatte das Departement die beiden Programme kurzfristig lanciert.