Müller Meier Doppelnamen könnten ein Comeback feiern

SDA/gbi

30.4.2021

Herr Müller und Frau Meier könnten nach der Hochzeit wieder Müller Meier heissen – oder Meier Müller. So schlägt es die Rechtskommission des Nationalrats vor. (Symbolbild).
Herr Müller und Frau Meier könnten nach der Hochzeit wieder Müller Meier heissen – oder Meier Müller. So schlägt es die Rechtskommission des Nationalrats vor. (Symbolbild).
Bild: Keystone/Christian Beutler

Der Doppelname bei Ehepartnern ist 2013 abgeschafft worden. Doch nun will eine Kommission des Nationalrats ihn wiederauferstehen lassen.

Die Rechtskommission des Nationalrats bringt den Doppelnamen in der Ehe wieder aufs Tapet. Sie möchte diese Möglichkeit dem heute geltenden Recht in zwei Varianten hinzufügen. Dabei können die Eheleute den Doppelnamen frei wählen.

Die Rechtskommission hiess den Vorschlag mit 15 zu 1 Stimme bei 9 Enthaltungen gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Kommission hielt zu der parlamentarischen Initiative für die Wiedereinführung des Doppelnamens fest, sie kehre zum einen zum alten Recht zurück. Dieses räumte der Braut und dem Bräutigam ein, den bisherigen Namen dem Familiennamen voranzustellen.

Zum anderen sieht die Kommission vor, dass beide Ehegatten ihren Ledignamen behalten und diesen dem Namen des Partners hinzufügen können. Somit können die Eheleute Weber und Muster künftig Weber Muster oder Muster Weber heissen. Die Kommission beauftragte die Verwaltung, für eine der nächsten Sitzungen einen Vorentwurf auszuarbeiten.