2G, 2G+ oder Teil-Lockdown Der Bundesrat informiert ab 15.30 Uhr über Verschärfungen

tafi

16.12.2021

Berset: 2G ist ein harter, aber sinnvoller Schritt  

Berset: 2G ist ein harter, aber sinnvoller Schritt  

Der Bundesrat zeigt sich an der heutigen Medienkonferenz besorgt über die aktuelle Lage. Nun schickt er zwei verschiedene Massnahmen-Pakete zur Konsultation in die Kantone.

10.12.2021

Die Corona-Situation in der Schweiz ist ernst. Der Bundesrat hat vergangene Woche striktere Regeln auf den Weg gebracht. Heute fallen die Entscheide. Ab 15:30 Uhr tritt der Bundesrat vor die Medien.

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Sicher ist: Der Bundesrat wird die Corona-Massnahmen heute verschärfen. Unklar ist lediglich, wie genau die Landesregierung die Schrauben anzieht. Vor Wochenfrist hatte Gesundheitsminister Alain Berset ein ganzes Massnahmenbündel verkündet und in zwei Varianten in die Konsultation mit den Kantonen geschickt.

Die flächendeckende Einführung von 2G scheint beschlossenen Sache zu sein. Unklar ist, ob es in einigen Bereichen wie Kinos, Bars und Diskotheken zu 2G+ oder gar zu Teilschliessungen kommt. Einen solchen Mini-Lockdown wollen die Kantone vermeiden: Mit diesem Vorschlag dürfte sich Berset angesichts der grossen Widerstände kaum durchsetzen können.



Auch 2G+, also einer Testpflicht zusätzlich zur Impfung oder Genesung, stehen die Stände skeptisch gegenüber: einerseits, weil die Testkapazitäten am Anschlag sind, andererseits würden Geimpfte damit quasi «bestraft».

Fünfer-Regel bei privaten Kontakten möglich

Bei Kontaktbeschränkungen im Privaten gibt es keine klare Tendenz. Einige Kantone befürworten eine Obergrenze von fünf Personen bei Treffen, wenn eine ungeimpfte Person dabei ist. Andere wünschen zumindest eine «dringliche Empfehlung». In der Innerschweiz ist man «strikt» dagegen. Auch die Parteien sind sich uneins. Für die SVP hat der Staat «im Privaten nichts zu suchen», wie Albert Rösti von «20 Minuten» zitiert wird. 

SP-Nationalrätin Barbara Gysi hingegen sieht darin eine zwar einschneidende, aber wohl nötige Massnahme: «Bei Familienessen hält man auch oft die Abstände nicht ein und trägt keine Masken. Darum kann ich nachvollziehen, dass Bund und Kantone die Gruppengrössen beschränken wollen.»

Ob verpflichtend oder als Empfehlung: Die Fünfer-Regel wird der Bundesrat wohl beibehalten, zumal Bundesrat Ignazio Cassis in einem Interview mit CH Media sagte: «Beim Management einer Pandemie muss der Bundesrat aber darauf achten, den Interessen der gesamten Gesellschaft Rechnung zu tragen.» Oberstes Ziel sei es, die Kapazitäten der Spitäler zu gewährleisten. Um sie zu sichern, «müssen wir bei den Verursachern ansetzen», so Cassis weiter.

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Die Homeoffice-Pflicht hat gute Chancen

Die Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht ist ebenfalls möglich. Berset kann sich auf die Rückendeckung der Mehrheit der Kantone verlassen. Im Bundesrat gibt es allerdings Widerstand, wie der «Blick» berichtet. Insbesondere die von der SVP geführten Departemente der Finanzen und der Wirtschaft sehen die Homeoffice-Pflicht kritisch.

Für die Schulen scheint der Weg klar

Die Maskenpflicht an den Schulen ab der Sekundarstufe II dürfte der Bundesrat gutheissen. Die Kantone haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen. Sogar eine Ausweitung auf tiefere Klassenstufen scheint möglich. Vom Tisch dürfte die Rückkehr zum Fernunterricht an den Hochschulen sein, die von den meisten Kantonen abgelehnt wird.

Bundesrat plant in Varianten

  • Der Bundesrat hat vergangene Woche zwei Varianten in die Konsultation geschickt.
  • Was bei beiden gleich ist:
  • 2G-Pflicht in den Innenräumen plus Maskenpflicht.
  • Homeoffice-Pflicht.
  • Beschränkung von privaten Treffen: Sobald eine ungeimpfte Person ab 16 Jahren anwesend ist, dürfen sich nur noch 5 Personen (inklusive Kinder) treffen.
  • An Unis und Fachhochschulen soll wieder Fernunterricht gelten.
  • Auf der Sekundarstufe II soll eine Maskenpflicht gelten.
  • Worin sich die Varianten unterscheiden:
  • Verschieden werden Bereiche behandelt, wo die Maskenpflicht nicht eingehalten werden kann.  In der ersten Variante müssten für den Zutritt in Discos, Bars und anderen Freizeitaktivitäten zusätzlich ein negativer Test vorgewiesen werden. (2G+-Regel)
  • Bei Variante zwei würde es hingegen zur Schliessung von Betrieben kommen, wo die Maske nicht getragen werden kann. Als betroffene Bereiche zählt der Bundesrat Innenbereiche von Restaurants, Fitnesscenter sowie Discos und Bars auf.
Alain Berset verkündet heute, welche Corona-Massnahmen zur Weihnachtszeit in der Schweiz gelten.
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Bild: KEYSTONE/ANTHONY ANEX