Strommangel-Massnahmen Höchstgeschwindigkeit könnte auf 100 km/h begrenzt werden

red

23.11.2022

«Sparen, sparen, sparen»: Mit Kontingenten und Verboten gegen Strommangel

«Sparen, sparen, sparen»: Mit Kontingenten und Verboten gegen Strommangel

Der Bundesrat will bei einer Strommangellage notfalls mit Verboten, Kontingenten und Notabschaltungen reagieren. Ziel ist es, die Netzstabilität und damit die Stromversorgung zu gewährleisten. Die Massnahmen sollen kaskadenartig erfolgen.

23.11.2022

Erst Einschränkungen im «Komfort-Bereich», dann bei Grossverbrauchern – und zuletzt drohen Netzabschaltungen: Das ist der Fahrplan des Bundes im Fallw einer Strommangellage. 

red

Der Bundesrat will bei einer Strommangellage notfalls mit Verboten, Kontingenten und – als Ultima Ratio – Notabschaltungen reagieren. Ziel ist die Netzstabilität. Die Schritte sind als Notmassnahmen gedacht. «Sparen, sparen und sparen», ist gemäss Bundesrat Guy Parmelin die Massnahme, welche sie überflüssig macht.

Mit den zeitlich beschränkten Massnahmen will die Landesregierung bei einem Mangel die Stromversorgung regeln, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die entsprechenden Verordnungsentwürfe gehen bis am 12. Dezember in eine verkürzte Vernehmlassung.

Einen Blackout gelte es um jeden Preis zu verhindern, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin vor den Bundeshausmedien in Bern. Zwar sei die Gefahr eines Strommangels aktuell gesunken, aber gebannt sei sie keineswegs.

Die Vorschläge des Bundesrats sind gemäss Parmelin für den Ernstfall gedacht. Dabei würden Schäden für die Wirtschaft möglichst eingeschränkt und Wettbewerbsverzerrungen vermieden.

Nach Möglichkeit vermeiden wolle man Berufsverbote für ganze Sektoren, sagte Bastian Schwark, Leiter Fachbereich Energie der Wirtschaftlichen Landesversorgung. Als Beispiel nannte er ein Betriebsverbot für Skilifte.

Zuerst Sparapelle

Die Strommangel-Verordnungen würden stufenweise in Kraft treten. Ziel bei allen möglichen Massnahmen seien optimal an die Situation angepasste Eingriffe. Zunächst einmal würde die Landesregierung dringende Sparappelle an die Verbraucherinnen und Verbraucher lancieren.

Dabei seien auch Einschränkungen im Komfortbereich wie etwa bei Objekt- oder Aussenbeleuchtungen möglich, sagte Parmelin. Auch Betriebsschliessungen wären möglich. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen dürften nicht wesentlich tangiert werden. Parmelin zeigte sich indessen erfreut über erste Erfolge der jüngsten Appelle und der Sparvereinbarung der Wirtschaft.

Das sind die Eskalationsstufen im Falle einer Strommangellage.
Das sind die Eskalationsstufen im Falle einer Strommangellage.
Screenshot: Medienmitteilung des Bundesrates

Kontingente für Grossverbraucher

Als weitergehende Massnahme könnte der Bundesrat Kontingente für Grossverbraucher verfügen. Das würde 34'000 Verbraucher von über 100 Megawattstunden im Jahr treffen, die zusammen für etwa die Hälfte des gesamten Schweizer Stromverbrauchs stehen. Entschädigungen an betroffene Betriebe sieht der Bundesrat nicht vor.

Die Kontingentierung ist auf einen Tag oder einen Monat angelegt. Zusammen mit Unternehmen mit Standorten in verschiedenen Stromnetzen erarbeitet der Bund auf den Winter 2023/24 hin eine Lösung. Auch der Kontingentehandel soll bis dahin geregelt sein.

Auf dieser Stufe würden auch Einschränkungen etwa der Raumtemperaturen in Privathaushalten und Geschwindigkeitsbegrenzungen möglich. Eine Heizpolizei sei nicht geplant, versicherte Parmelin.

Erst die allerletzte Massnahme wären nach den Vorschlägen des Bundesrats Abschaltungen von Teilnetzen, wie Parmelin weiter sagte. Diese sollen einen Zusammenbruch des Gesamtnetzes und damit den Blackout verhindern. Ausgenommen von der jeweiligen Abschaltung eines Teilnetzes wären Blaulichtorganisationen und medizinische Grundversorger, soweit dies technisch machbar ist.

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  • 16.19 Uhr

    Ende der Pressekonferenz

    Wir danken für die geschätzte Aufmerksamkeit.

  • 16.19 Uhr

    Wann könnte die Geschwindigkeitsbegrenzung kommen?

    «Die Massnahmen, die bisher aufgeführt sind, müssen nicht zwangsweise so erfolgen. Theoretisch können auch Massnahmen aus späteren Schritten am Anfang kommen», so Schwark. Warum das Prozedere so ist? Es habe eine Liste gegeben, es seien im Konsens Prioritäten gesetzt worden, wobei vor allem wirtschaftlicher Schaden abgewendet werden solle. «Wichtig ist, dass das Endergebnis mitgetragen wird und zu einem gangbaren Weg zu kommen.»

  • 16.17 Uhr

    Was ist mit Streamingdiensten aus dem Ausland?

    Es gäbe zwei Seiten, die der Anbieter und die der Nutzer. Man könne nur appellieren, dass die Nutzer so wenig streamen wie möglich, was auch zum Stromsparen beitrage, so Schwark.

  • 16.13 Uhr

    Was bringen die detaillierten Massnahmen-Listen, wenn niemand kontrolliert?

    «Ich habe nicht gesagt, es gibt keine Kontrolle», sagt Parmelin. Die Kontrolle obleige den Kantonen, man vertraue auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Zudem verweist er darauf, dass die Kontingentierungen der Grossverbraucher vor allem einen starken Einschnitt hätten. 

  • 16.18 Uhr

    Was ist ihre Botschaft an die Bevölkerung?

    «Sparen, sparen, sparen», wiederholt sich Parmelin. Jede einzelne Sparmassnahme der Bevölkerung trage dazu bei, die Mangellage zu verhindern. Zudem ginge es nicht nur um diesen Winter, sondern wolle man sich auch auf die kommenden Jahre einstellen, denn die Situation sei nach vie vor unsicher. 

  • 16.08 Uhr

    Müsste man Ölheizungen nicht auch drosseln?

    Ihr Öl könnte doch auch für Generatoren verwendet werden? «Das wäre eine Überlegung», antwortet Schwark. «Bei der Beschränkung der Geschwindigkeit war der Gedanke, dass der Trend zur E-Mobilität geht. Eine Höchstgeschwindigkeit für alle schafft Gleichheit und ist einfacher zu überprüfen. Aber man kann auch darüber diskutieren, was noch möglich wäre.»

  • 16.05 Uhr

    Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

    Würde eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h Sinn machen, obwohl Lenker ohne E-Auto gar keinen Strom verbrauchen? Parmelin wendet ein, Treibstoffe könnten auch für Generatoren verwendet werden. Es sei wichtig, bei einer so fortgeschrittenen Massnahme alle Energieträger zu beachten.

  • 16 Uhr

    Wann greift welche Eskalationsstufe?

    Die Eskalationsstufen können sequenziell verlaufen, sagt Schwank. Das heisst, nebst den Sparappellen könnten bereits Kontingentierungen für die Grossverbraucher eingeführt werden. Jedoch kämen sämtliche Massnahmen vor den Netzabschaltungen, so Schwank.

  • 15.55 Uhr

    Wann wird wie stark eingeschränkt?

    «Mit einer Begrenzung auf 18 Grad befinden wir uns schon im Eskalationsschritt drei. Da muss vorher schon viel passiert sein», sagt Schwark. Und warum ist die Sauna für Touristen okay? Das sei «sozusagen eine Abwägung».

    Kantone und Gemeinde hätten sich darauf geeinigt, um das Gewerbe zu entlasten. Sie würden aber auch einen Beitrag leisten. «Die Ultima Ratio einer Netzabschaltung will man unbedingt vermeiden. Ein Verbot [von Ski-Liften] würde vorher kommen.»

  • 15.48 Uhr

    Warum werden die Massnahmen erst jetzt kommuniziert?

    Das habe an den organisatiorischen Elementen gelegen. Man habe nicht einfach Massnahmen ergreifen wollen und der Branche und den Leuten vorsetzen, sondern die Branche von Anfang an mit ins Boot holen, analysieren, was es benötigt. Deshalb kämen die Massnahmen erst spät, so Parmelin.

    Schwark ergänzt, der Unterschied zum Gas sei, dass man da keinen Puffer hätte. Eine Mangellage würde plötzlich eintreten, weswegen da zuerst gehandelt werden musste. Beim Strom habe man dagegen eigene Speicher, sodass eine Strommangellage nicht vor dem Frühjahr 2023 zu erwarten sei.

  • 15.43 Uhr

    Wann greifen welche Massnahmen?

    Das hänge von der Schwere der Mangellage ab, sagt Parmelin. Es gehe grundsätzlich darum, die Versorgung zu 100 prozentig sicherzustellen. Wann genau welche Stufe gilt, verweist der Wirtschaftsminister auf Bastian Schwark von Swissgrid.

    Der sagt, die Massnahmen würden stufenweise greifen: Während Einschränkungen im Komfort-Bereich kaum Folgen hätten, wäre es einschneidender, wenn Skilift-Betreiber die Lifte nicht mehr laufen lassen dürften. Deshalb müsse man klein anfangen und die Massnahmen dann vorsichtig hochfahren.

  • 15.43 Uhr

    Die Fragerunde beginnt

  • 15.41 Uhr

    Vier Eskalationsstufen

    Sollte der Strom knapp werden, will der Bund in vier Eskalationsstufen den Stromverbrauch drosseln.

    1) Dringliche Sparappelle an die Stromverbraucher
    2) Kontingentierung von Grossverbrauchern
    3) Weitergabe von Kontingenten und Sicherstellung des ÖV
    4) Netzabschaltungen

  • 15.40 Uhr

    Mit jeder Massnahme noch Schlimmeres vermeiden

    Sollte es trotz der Sparapelle bei allen Stromverbrauchern zu einer Mangellage kommen, wird der Bundesrat mit zeitlich begrenzten Massnahmen die Stromversorgung regeln. Ziel der Interventionen ist es, die Netzstabilität und damit die Stromversorgung aufrechtzuerhalten. Jede Stufe an Massnahmen hat zum Ziel, schlimmere Folgen und härtere Massnahmen zu vermeiden.

    Zudem solle jede Massnahme der Schwere der Mangellage gerecht werden, so Parmelin.

  • 15.38 Uhr

    Parmelin: «Sparen, sparen, sparen»

    Die Massnahmen wurden mit den Kantonen und der Wirtschaft erarbeitet. Der Bund möchte vermeiden, dass die Verordnungen zum Einsatz kommen müssen, sagt Parmelin. Deshalb ruft er auf: «Sparen, sparen, sparen.»

  • 15.36 Uhr

    Netzabschaltungen unbedingt verhindern

    Sollte es zu einer Mangellage kommen, gibt es zuerst Appelle zum Stromsparen. Danch würde es zu Kontingentierungen von Grossverbrauchern kommen.

    Die letzte Massnahme als Ultima Ratio seien Netzabschaltungen, die unbedingt verhindert werden müssen.

  • 15.32 Uhr

    Kurze Fragerunde zu den weiteren Bundesratsgeschäften

    Doch zuerst stellen Journalisten weitere Fragen zu den Geschäften des Bundesrats, unter anderem zu den Iran-Sanktionen.

  • 15.30 Uhr

    Die Medienkonferenz beginnt

    Bundesrat Guy Parmelin informiert gemeinsam mit Bastian Schwark, Bereichsleiter Energie für die wirtschaftliche Landesversorgung, zu den möglichen Massnahmen bei einer Strommangellage.