Regionale VerschärfungenDiese Massnahmen gelten in den Kantonen
Redaktion/Agenturen
13.12.2021
Die meisten Kantone haben ihre Corona-Massnahmen verschärft, etwa in Bezug auf 2G und Maskenpflicht – Neuenburg verbietet sogar private Treffen mit mehr als zehn Personen. Eine Übersicht.
Redaktion/Agenturen
13.12.2021, 11:54
Redaktion/Agenturen
Hinweis: Diese Übersicht wird laufend aufdatiert. Aktueller Stand: 13. Dezember.
Die meisten Kantone haben in den vergangenen Tagen und Wochen die Massnahmen verschärft. Einige gehen dabei deutlich weiter als der Bundesrat vorschlägt, wie die folgende Übersicht zeigt.
Aargau
Der Kanton Aargau weitet die Maskentragepflicht aus und ordnet eine Zertifikatspflicht in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen an. Weiter führt der Kanton eine allgemeine Sitzpflicht bei Konsumation in der Gastronomie und Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich ein. Für Besuchende und Mitarbeitende in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen gilt zusätzlich neu eine Zertifikatspflicht.
Im Aargau können über 16-Jährige ab sofort Termine für die Booster-Impfung buchen, sofern ihre zweite Impfung mehr als sechs Monate zurückliegt. Priorität hat der Booster für über 65-Jährige, Menschen mit Vorerkrankungen und Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt.
Appenzell Ausserrhoden
In den Ostschweizer Kantonen Thurgau und den beiden Appenzell gilt eine erweiterte Maskenpflicht. Betroffen sind Konzerte, Partys und weitere Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich, Kino, Theater, Messen und Märkte, Spitäler und Heime sowie ÖV-Haltestellen. Zudem rufen die Regierungen zu Homeoffice auf.
Auch gilt in allen Innen- und Aussenräumen von Spitälern, Kliniken und Heimen neu eine Zertifikats- und Maskenpflicht. Mitarbeitende dieser Institutionen sowie der Spitex müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Für den Nachweis würden auch die in den Betrieben durchgeführten gepoolten Speichel-PCR-Tests anerkannt.
In Appenzell Ausserrhoden müssen alle Volksschulen repetitive Covid-19-Speicheltests anbieten. Die Tests werden wöchentlich durchgeführt, sobald die benötigten Kapazitäten bereitstehen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. An den Sekundar- und Mittelschulen gibt es eine generelle Maskenpflicht für Lehrpersonen und Schüler*innen.
Zudem wird eine Teststation für Silvesterchläuse angeboten, damit der Brauch am neuen und am alten Silvester stattfinden kann. Im Freien müsse das Publikum die notwendigen Abstände einhalten und, falls dies nicht möglich ist, eine Maske tragen. In den Innenbereichen wie Restaurants und öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten hingegen gelte strikte Zertifikatspflicht – sowohl für Gäste als auch für die Silvesterchläuse.
Appenzell Innerrhoden
In den Ostschweizer Kantonen Thurgau und den beiden Appenzell gilt eine erweiterte Maskenpflicht. Betroffen sind Konzerte, Partys und weitere Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich, Kino, Theater, Messen und Märkte, Spitäler und Heime sowie ÖV-Haltestellen. Zudem rufen die Regierungen zu Homeoffice auf.
Auch gilt in allen Innen- und Aussenräumen von Spitälern, Kliniken und Heimen neu eine Zertifikats- und Maskenpflicht. Mitarbeitende dieser Institutionen sowie der Spitex müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Für den Nachweis würden auch die in den Betrieben durchgeführten gepoolten Speichel-PCR-Tests anerkannt.
Der Halbkanton weitet auch die Tests an den Schulen aus. Neben dem Gymnasium Appenzell werden auch die Real- und Sekundarklassen im Halbkanton wieder repetitive Tests vornehmen.
Basel-Landschaft
Im Baselland gilt ab Montag wieder eine Maskentragpflicht an den Schulen. Sie gilt für alle Schüler*innen ab der 5. Primarklasse sowie für sämtliche Lehrpersonen. Schüler*innen der 1. bis 4. Primarklassen wird das Maskentragen empfohlen. Für Schüler*innen, die eine Mehrjahrgangsklasse mit Kamerad*innen ab dem 5. Schuljahr besuchen, ist das Maskentragen Pflicht.
Ab dem 1. Dezember gilt Maskentragpflicht für alle öffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen, auch wenn dort bereits eine Zertifikatspflicht besteht. Neu müssen auch Gäste in Restaurants, Bars und Clubs Maske tragen. Lediglich um zu essen und zu trinken dürfen sie sie ablegen.
Spitäler und Pflegeheime empfangen Besucher nur noch mit gültigem Covid-Zertifikat.
Basel-Stadt
An Veranstaltungen gilt die 3G-Regel und in Innenräumen zusätzlich Maskenpflicht. Dieser unterliegen auch Innenräume von Kultur-, Unterhaltungs-, Freizeit- und Sporteinrichtungen. An Events, ebenso wie in permanent betriebenen Restaurants dürfen Gäste nur noch an Tischen sitzend essen und trinken.
Schüler- und Lehrerschaft müssen an allen basel-städtischen Schulen ab der 5. Primarschulklasse Maske tragen. Davon ausgenommen sind Lehrpersonen sowie Schüler*innen, die sich per Covid-Zertifikat als geimpft oder genesen ausweisen können.
In den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Institutionen der Behindertenhilfe führt der Halbkanton eine Zertifikatspflicht sowie eine Maskenpflicht für Besuchende ein.
Auch Mitarbeiter*innen von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, Institutionen der Behindertenhilfe sowie der Spitex mit direktem Kontakt zu Patient*innen oder Bewohner*innen müssen den Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Zudem müssen sie eine Gesichtsmaske tragen.
Bern
Im Kanton Bern gilt eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Für alle Personen ab zwölf Jahren werden Schutzmasken auch an Veranstaltungen, Märkten, Fach- und Publikumsmessen sowie in Kitas zur Pflicht.
In allen Fällen gilt die Maskenpflicht unabhängig davon, ob der Zugang zu den Innenräumen oder Veranstaltungen an ein Zertifikat geknüpft ist.
Ausserdem führt die Kantonsregierung eine Zertifikatspflicht für Besucher*innen von Spitälern, Pflege-, Behinderten-, Kinder- und Jugendheimen ein.
In der Schule müssen Kinder ab dem 5. Schuljahr und die Lehrpersonen eine Maske tragen. Auf das repetitive Testen in Schulen verzichtet die Berner Regierung, weil ein Teil der Volksschulen auf eine Teilnahme verzichtet habe. Zudem habe sich während der früheren Phase von repetitiven Testen ein Teil der Schüler*innen nicht testen lassen wollen.
Freiburg
Der Kanton Freiburg hat für Besuche in Gesundheitseinrichtungen eine Zertifikatspflicht erlassen. Der Bevölkerung empfiehlt er, wo nötig, Masken zu tragen und die Hygieneregeln einzuhalten.
An den Schulen gilt ab der Klasse 5H obligatorisch eine Maskenpflicht, sobald in einer Klasse ein Corona-Fall auftritt. Sind mehrere Klassen betroffen oder steigt die Zahl der Ansteckungen, wird das Maskentragen für die gesamte Schule obligatorisch. Ab drei positiven Fällen in einer Klasse wird diese in Quarantäne geschickt.
Die Kantonsangestellten erinnert der Staatsrat an die bereits geltenden Regelungen, namentlich zum Homeoffice. Ausserdem beauftragte er das Amt für Personal und Organisation, angesichts der derzeitigen Verschlechterung der Situation, neue Massnahmen zu prüfen.
Genf
Zu den neuen Massnahmen im Kanton Genf gehört in erster Linie die Ausweitung der Maskenpflicht auf Innenräume von öffentlichen Einrichtungen, öffentlich zugänglichen Orten und bei Veranstaltungen, aber auch am Arbeitsplatz und in Ausbildungseinrichtungen. Die Massnahme ist seit Montag in Kraft. Ausgenommen sind die unter Zwölfjährigen.
Glarus
Der Kanton Glarus hat noch keine zusätzlichen Massnahmen beschlossen. Für Besucher im Kantonsspital gilt aber seit zwei Wochen eine Zertifikatspflicht.
Graubünden
Graubünden hat eine generelle Maskenempfehlung auf Sekundarstufe II eingeführt. In Gebieten «mit starker oder partiell starker Betroffenheit durch die Covid-19-Pandemie» gilt ab der dritten Primarstufe eine Maskenpflicht. Die Massnahme gilt seit letzter Woche und ist bis am 24. Dezember befristet.
Die Bündner Regierung forciert zudem die Booster-Impfung: Wir boostern «auf Teufel komm raus», sagte der Bündner Regierungsrat Peter Peyer vor den Medien in Chur. Die Booster-Impfung sei besonders für Menschen ab 65 Jahren empfohlen, da bei ihnen die Schutzwirkung vor einem schweren Verlauf deutlich abgenommen habe.
«Das Pflegepersonal kann nicht mehr, wir müssen etwas tun», sagte Peyer weiter. Deshalb wolle man zusätzlich zwei neue Betten auf der Intensivstation im Kantonsspital Graubünden einrichten und entsprechendes Personal rekrutieren. Dafür will die Regierung zwei Millionen Franken ausgeben.
Insgesamt rechnet der Kanton mit Kosten von 10 bis 35 Millionen Franken für das sogenannte Winterschutzkonzept. Darin sind auch die weiterhin kostenlosen Betriebs- und Schultestungen bis im Frühling vorgesehen. Knapp 67'000 Menschen im Kanton nehmen regelmässig an den flächendeckenden Tests teil.
Jura
Im Jura müssen Schüler*innen sowie Lehrkräfte der Sekundarstufen 1 und 2 einen Mundschutz tragen, sobald jemand in der Klasse positiv getestet wird. Zudem werden an den Schulen im Jura wieder wöchentliche Tests von der 3. bis zur 8. Klasse eingeführt.
In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine Maskenpflicht – unabhängig davon, ob man geimpft, getestet oder genesen ist. Es bleiben private Versammlungen mit mehr als zehn Personen ohne Zertifikatspflicht verboten. Auch an Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen müssen alle eine Maske tragen, selbst wenn an der Veranstaltung nur Geimpfte und Genesene zugelassen sind.
Zudem ruft die Regierung dazu auf, sich an die Abstandsregeln zu halten, und will verstärkt kontrollieren, ob die geltenden Massnahmen umgesetzt werden.
Luzern
Im Kanton Luzern muss in Kinos, im Theater oder in Konzertsälen eine Schutzmaske getragen werden – trotz Covid-Zertifikat. Auch in Spitälern soll künftig zusätzlich zur Zertifikats- eine Maskenpflicht gelten.
In der Stadt Luzern gilt für alle Kinder ab der 1. Klasse in den Betreuungsangeboten Maskenpflicht. Gleiches gilt auch in zwei besonders betroffenen Schulhäusern.
Neuenburg
Angesichts der Verschlechterung der Corona-Situation ruft der Kanton Neuenburg die Alarmstufe Rot aus und ergreift neue Massnahmen. Ab Montag ist das Tragen einer Maske bei allen Veranstaltungen im Freien ohne Covid-19-Zertifikat Pflicht. Das betrifft etwa Wochen- und Weihnachtsmärkte, aber auch den Auftritt von Chören.
Öffentliche Einrichtungen werden für einen begrenzten Zeitraum nur für geimpfte oder genesene Personen zugänglich sein (2G-Regel). Schliesslich erlässt der Staatsrat eine vorübergehende Beschränkung auf 10 Personen für private Veranstaltungen. Treffen von Familien oder Freunden seien eine der treibenden Kräfte für die Übertragung des Virus, so die Neuenburger Regierung fest.
Nidwalden
In Nidwalden gilt in Spitälern und Heimen eine umfassende Covid-Zertifikatspflicht. Wie das Gesundheitsamt mitteilte, gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) für Alters- und Pflegeheime, Spitäler, das Geburtshaus, die Spitex sowie weitere soziale Einrichtungen – und zwar für das Personal, Bewohner*innen sowie Besucher*innen.
Zudem müssen Schüler und Schülerinnen und Lehrende ab der Sekundarstufe I Maske tragen.
Obwalden
In Obwalden gilt die 3G-Regel für alle, die ein Spital oder Pflegeheim besuchen. Nicht geimpfte Angestellte mit Kontakt zu Patient*innen müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen. Damit sollen die «besonders vulnerablen Personen noch besser» geschützt werden, so Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser.
In der Sekundarschule gilt Maskenpflicht, sofern weniger als 80 Prozent der Schüler*innen an den Reihentests teilnehmen. Ausgenommen ist der Sport- und Musikunterricht, wobei im Turnen Kontaktsportarten untersagt sind und beim Musizieren auf Abstände zu achten sei.
Schaffhausen
Im Kanton Schaffhausen sind derzeit keine Verschärfungen geplant, wie Gesundheitsdirektor Walter Vogelsanger der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
Schwyz
Ab 13. Dezember gilt im Kanton Schwyz ab der 1. Klasse sowie für Tagesstrukturangebote eine Maskenpflicht. Wer das Maskentragen verweigert, wird nach Hause geschickt, was als unentschuldigte Absenz gilt. Aufrecht erhalten bleibt das seit Ende Mai geltende Angebot der repetitiven Tests. Diese sind freiwillig und werden ab der 3. Primarklasse flächendeckend durchgeführt.
Ab dem 1. Dezember muss auf der Sekundarstufe II Maske getragen werden. Schüler*innen dürfen diese während des Unterrichts abnehmen, wenn der Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden kann. Auf den unteren Stufen wird eine Maskenpflicht bei einem Ausbruch angeordnet, wie das Bildungsdepartement mitteilt.
Personen ab 12 Jahren müssen ab dem 2. Dezember in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maske tragen. Gemeint sind Museen, Theater, Konzertlokale, Kinos oder Bibliotheken, Fitnesscenter, Restaurants, Bars und Clubs. Die Maskenpflicht gilt damit auch für Bereiche, in denen Dank des Zertifikats bisher auf eine Maske verzichtet werden konnte.
Der Regierungsrat empfiehlt allen im Homeoffice zu arbeiten, die dies können.
Solothurn
Wie der Kanton Solothurn bekannt gegeben hat, gilt ab dem 1. Dezember eine erweiterte Maskenpflicht in bestimmten Innenräumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucher*innen in Aussenbereichen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis 12 Jahre und private Veranstaltungen. Bei öffentlichen Veranstaltungen, in Restaurants, Bars, Clubs und Tanzlokalen darf nur noch im Sitzen konsumiert werden.
Mitarbeitende von Heimen und Spitex müssen sich ab dem 1. Dezember zweimal pro Woche testen lassen, auch wenn sie geimpft sind. Davon ausgenommen sind Genesene und Angestellte mit Booster-Impfung. Zudem gilt in Innenräumen von Heimen eine Maskenpflicht, und Besucher*innen müssen ein Zertifikat vorweisen, so SRF. Die Regierung rät zudem dazu, die Angestellten wieder im Homeoffice arbeiten zu lassen. Bildungsinstitutionen sollen überdies flächendeckende Testangebote bereitstellen.
An der Volksschule müssen neu die Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse eine Maske tragen. Diese Regel gilt von Donnerstag, 9. Dezember, an bis zu den Weihnachtsferien, wie die Staatskanzlei Solothurn mitteilte. Die Maskentragpflicht gilt für die betreffenden Personen in den Eingangsbereichen und in den Innenräumen der Schulanlagen, nicht aber im Aussenbereich des Schulareals. Die Maskentragepflicht gilt auch für alle Erwachsenen, die in der Volksschule tätig sind.
St. Gallen
In St. Gallen ab Donnerstag eine erweiterte Maskenpflicht. Betroffen sind Konzerte, Partys und weitere Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich, Kino, Theater, Messen und Märkte, Spitäler und Heime sowie ÖV-Haltestellen. Die Regierung ruft – im Verbund mit Thurgau, St. Gallen und den beiden Appenzell – auch dazu auf, vermehrt im Homeoffice zu arbeiten.
Der Kanton St. Gallen geht noch einen Schritt weiter und erlässt eine Maskenpflicht für sämtliche öffentlich zugänglichen Innenräume. Dazu gehören laut Museen und Bibliotheken, Fitnesszentren und Bäder, Bars und Klubs. Zudem dürfen Speisen und Getränke an öffentlichen Orten nur noch im Sitzen konsumiert werden. Die Maskentragpflicht gelte unabhängig von der Zertifikatspflicht, hiess es. Sie gilt für alle Personen ab zwölf Jahren, die nicht über eine begründete Dispens verfügen.
Auch gilt erneut die Maskenpflicht an Schulen. Diese gilt für Lehrpersonen und Erwachsene in Volksschule und Sekundarstufe II sowie für alle Kinder und Jugendlichen der Volksschuloberstufe und der Sekundarstufe II. Keine generelle Maskenpflicht besteht weiterhin für Schüler*innen im Kindergarten und in der Primarschule.
Ausserdem gilt seit Montag für Besucher*innen von Spitälern sowie Betagten- und Pflegeheimen eine Zertifikatspflicht. Mitarbeitende, über 12-jährige Besucher*innen von Heimen sowie Mitarbeitende von Organisationen wie der Spitex müssen zudem Mund- und Nasenschutzmaske tragen, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Die Regierung fordert zudem verstärkte Kontrollen in der Gastronomie. Neben der Einhaltung der 3G-Pflicht sollen demnach auch die Regeln für Aussenzelte besondere Beachtung finden. So dürfen bei überdachten Aussenbereichen auf mindestens der Hälfte der Seiten keine Wände wie Plastikfolien, Blachen oder Ähnliches vorhanden sein.
Tessin
Die Tessiner Regierung die Gemeinden aufgefordert, an gut frequentierten Orten im Freien ein Maskenobligatorium zu verhängen. Dadurch könnten weitere Ansteckungen in der Adventszeit mit ihren zahlreichen gesellschaftlichen Anlässen verhindert werden.
Thurgau
Ab Freitag, 1. Dezember, gilt in den Ostschweizer Kantonen Thurgau und den beiden Appenzell eine erweiterte Maskenpflicht. Betroffen sind Konzerte, Partys und weitere Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich, Kino, Theater, Messen und Märkte, Spitäler und Heime sowie ÖV-Haltestellen. Zudem rufen die Regierungen zu Homeoffice auf.
Auch gilt ab Freitag an den Sekundar- und Mittelschulen eine generelle Maskenpflicht für Lehrpersonen und Schüler*innen.
Der Kanton Thurgau will die Booster-Impfung bald für alle öffnen, wartet ansonsten aber ab. Die Spitalauslastung sei weniger hoch als gemeint. «Das ist für uns der Massstab, Massnahmen zu beschliessen», erklärt der Thurgauer Gesundheitsvorsteher Urs Marti SRF.
Uri
Uri führt die 3G-Regelung für Besuchende in Alters- und Pflegeheimen ein. Per Montag, 29. November, müssen Besucher*innen ab 16 Jahren mittels Covid-Zertifikat eine Impfung, Genesung oder einen Negativtest belegen können, wie die Standeskanzlei mitteilte.
Die Einrichtungen können in Einzelfällen von der 3G-Pflicht abweichen; zum Beispiel, wenn jemand eine Person besuchen will, die im Sterben liegt und dies mit 3G-Nachweis nicht möglich wäre.
Zusätzlich gilt für Besuchende sowie Mitarbeitende in Innenräumen eine Maskenpflicht. Auch hier sind in begründeten Fällen (zum Beispiel bei der Betreuung von Demenzkranken) Ausnahmen möglich.
Die nicht geimpften und nicht genesenen Mitarbeitenden der Institutionen müssen zweimal pro Woche einen gepoolten Speichel-PCR-Test machen.
Uri hat eine hohe Inzidenz – die Regierung weist aber darauf hin, dass man so viel testet wie kein anderer Kanton, etwa mit flächendeckenden Tests an Schulen.
Waadt
Im Kanton Waadt müssen Schüler*innen sowie Lehrpersonen auf der Sekundarschulstufe wieder Masken tragen. In der Primarschule werden Masken empfohlen.
Ausserdem verstärkt der Kanton die Kontrollen in den Läden, Restaurants, Diskotheken und bei Grossveranstaltungen.
Wallis
Im Wallis müssen seit Montag die Besucher*innen von Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen, Tagesheimen und sozialen Einrichtungen im Erwachsenenbereich ein Covid-19-Zertifikat vorweisen, das bestätigt, dass sie geimpft, geheilt oder negativ getestet sind. Diese Massnahme ist bis dahin von den Gesundheitsbehörden empfohlen, aber nicht von allen Einrichtungen umgesetzt worden.
In den Schulen werden die wöchentlichen Speicheltests auf Poolbasis in den Klassen der Sekundarstufe I ab Anfang Dezember bis mindestens zum 21. Januar wieder systematisch durchgeführt, um positive Fälle zu erkennen und zu isolieren. Auf sämtlichen Schulstufen wird zudem das Ausbruchsmanagement durch zusätzliche Massnahmen verstärkt.
In geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen sowie bei Veranstaltungen im Innern muss seit Montag eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt auf Märkten und am Arbeitsplatz, ausgenommen sind Einzelbüros. Ausnahmen gibt es für Schulen, Kitas sowie Diskotheken, Bars und Nachtclubs. Auch in Bergbahnen bleibt es bei den derzeit geltenden Regeln.Für private Treffen mit mehr als zehn Personen braucht es neu ein Covid-Zertifikat.
Zug
Der Kanton Zug verschärft die Massnahmen: Er beschliesst eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. «Mit diesem bekannten und bewährten Mittel hoffen wir, die Lage stabilisieren zu können, ohne das tägliche Leben zu stark einschränken zu müssen», führt Landammann Martin Pfister aus. Dies umfasst neben Kulturinstitutionen auch Freizeit- und Sportbetriebe sowie Restaurants und Clubs. Die Maskenpflicht gilt für alle ab 12 Jahren und ist bis zum 20. Februar 2022 befristet.
Gäste von Bars, Clubs und Restaurants dürfen die Maske ablegen, wenn sie sich an einen Tisch setzen.
Ebenfalls wird die Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen ab der Primarstufe eingeführt. «Unser oberstes Ziel ist nach wie vor, dass der Präsenzunterricht aufrecht erhalten werden kann und möglichst wenig Schülerinnen und Schüler in Quarantäne müssen», führt Bildungsdirektor Stephan Schleiss aus.
Im Kanton Zug können sich ab dieser Woche alle ab 16 Jahren eine Auffrischimpfung gegen das Coronavirus spritzen lassen. Der Kanton weitet das Angebot entsprechend aus, Anmeldungen sind ab sofort möglich.
Zürich
Die Maskentragpflicht an den Zürcher Schulen wird ausgeweitet: Nach den Weihnachtsferien müssen auch Schüler*innen der 1. bis 3. Primarschulklassen Masken tragen. Derzeit gilt diese Pflicht ab der 4. Klasse. Die Massnahmen sind bis zum 24. Januar 2022 befristet.
Zudem empfiehlt der Regierungsrat dringend auf allen Schulstufen das repetitive Testen. Im Kanton Zürich testen über zwei Drittel der Schulen regelmässig, womit auch asymptomatische Fälle entdeckt und Ansteckungsketten unterbrochen werden können.
Zudem fährt der Kanton die Kapazitäten wieder hoch und eröffnet zwei neue Impfzentren, um die Nachfrage nach Booster-Impfungen bedienen zu können. Seit dem Montag werden alle Personen über 16 kontaktiert, deren letzte Impfung mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. Voraussetzung für eine Terminbuchung ist, dass die betreffende Person im kantonalen Impftool registriert ist.