ÜbersichtDas sind die neuesten Corona-Beschlüsse des Bundesrats
SDA/gbi
18.11.2020
Geld für Unternehmen und Sportclubs, Bussen für Maskenpflicht-Sünder, Aufgebot von Zivilschutz und Armee: Mit all diesen Massnahmen reagiert der Bundesrat auf die zweite Infektionswelle. Eine Übersicht.
Mehr Geld für Härtefall-Fonds
Unternehmen, die besonders stark vom Coronavirus betroffen sind, sollen mit der sogenannten Härtefall-Regelung unterstützt werden. Dafür war bisher ein Betrag von 400 Millionen Franken vorgesehen. Der Bundesrat möchte diesen Fonds nun auf eine Milliarde Franken aufstocken.
Die anfallenden Kosten werden zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt. Der Anteil des Bundes beträgt bis 400 Millionen Franken 50 Prozent (also 200 Millionen Franken), danach 80 Prozent (480 Millionen Franken). Damit stemmt der Bund rund zwei Drittel und die Kantone ein Drittel der Kosten.
Die Details werden in einer Verordnung geregelt, die voraussichtlich in der kommenden Bundesratssitzung verabschiedet und auf den 1. Dezember in Kraft treten wird.
Kurzarbeitsentschädigungen
Der Bundesrat will auch die Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung ausdehnen. So soll der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen gelten, die Karenzfrist soll aufgehoben werden. Diese Massnahmen sollen dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern.
Der Bundesrat will professionelle und halbprofessionelle Sportclubs mit Beiträgen à fonds perdu unterstützen. Anders als ein Darlehen muss dieses Geld nicht zurückbezahlt werden.
Im Budget 2021 sind für die 175 Millionen Franken für zinslose Darlehen eingeplant. Davon soll der Bund bis höchstens 115 Millionen Franken à-fonds-perdu vergeben können, erklärte Bundesrätin Viola Amherd. Die übrigen 60 Millionen können weiterhin als zinslose Darlehen vergeben werden können.
Clubs, die von diesen Beiträgen profitieren, müssen strenge Auflagen erfüllen. Sie müssen während fünf Jahren auf die Auszahlung von Dividenden verzichten, ihre Bücher offenlegen und die Löhne von Topverdienern kürzen. Konkret geht es um Löhne von 148'000 Franken oder mehr im Jahr: Diese müssen auf diesen Höchstbetrag begrenzt oder um mindestens 20 Prozent gekürzt werden, sagte Amherd. Diese Summe entspricht dem versicherten Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung.
Bussen bei Verstössen gegen Maskenpflicht
Wieder aktiviert hat der Bundesrat die Ordnungsbussen bei Verstössen gegen die Maskenpflicht. Maskensünder können also neu wieder mit Bussen bestraft werden.
Auf die Frage eines Journalisten nach den Gründen für diesen Schritt sagte Bundesrat Ueli Maurer am Mittwoch: «Je besser wir uns verhalten, umso schneller können wir Massnahmen wieder abbauen. Vielleicht hilft manchmal eine Busse. Wir sorgen damit für Ordnung, das wollen wir zum Ausdruck bringen. Wenn wir die Zahlen nicht runterbringen, ist alles nichts.»
Zivilschutz packt mit an
Auch in der zweiten Coronavirus-Welle kommt der Zivilschutz zum Einsatz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen, den Kantonen ein Kontingent von maximal 500'000 Diensttagen zur Verfügung zu stellen. Über ein Aufgebot und die Einsätze entscheiden die Kantone selber. Die Zivilschützer dürften jedoch nur eingesetzt werden, wenn andere Mittel nicht ausreichten oder der Einsatz dringend sei, betonte Bundesrätin Viola Amherd vor den Medien.
Immer mehr Institutionen im Gesundheitswesen hätten in den letzten Wochen in ihren Kantonen den Zivilschutz um Unterstützung ersucht, teilte das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zur Begründung mit. Wegen des Ausmass der Pandemie drohten viele Einrichtungen, an ihre Kapazitätsgrenzen zu stossen.
Armeeeinsatz
Gleichzeitig verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Assistenzdienst der Armee in der Coronakrise, wie das VBS weiter mitteilte. Das Gesundheitswesen in den Kantonen soll mit bis zu 2'500 Armeeangehörigen unterstützt werden. Die Regierung hatte diesen Einsatz bereits Anfang November beschlossen, nun hat sie die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Dieses soll in der am 30. November beginnenden Wintersession darüber befinden.