Lebensrettend oder rechtsverletzend?Das musst du zur Organspende-Vorlage wissen
Von Lia Pescatore
3.4.2022
Grundsätzlich Ja statt Nein: Wer seine Organe nach seinem Tod nicht spenden will, soll dies zuvor festhalten müssen – darüber stimmen wir am 15. Mai ab. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Von Lia Pescatore
03.04.2022, 11:55
03.04.2022, 12:19
Von Lia Pescatore
Ist der Bedarf an Spenderorganen momentan nicht gedeckt?
Laut Zahlen von Swisstransplant warteten Ende 2021 rund 1400 Menschen auf ein Spenderorgan, im ganzen Jahr wurden aber nur 587 Transplantationen vorgenommen. 72 Menschen sind im selben Zeitraum verstorben, weil sich nicht rechtzeitig ein Spender gefunden hat.
Wo liegt denn das Problem?
Die Bereitschaft, Organe zu spenden, ist in der Bevölkerung eigentlich gross. Die letzte Gesundheitsumfrage des Bundesamts für Statistik im Jahr 2017 hat gezeigt, dass jeder zweite seine Organe spenden will, eine repräsentative Studie im Auftrag von Swisstransplant spricht sogar von einer Zustimmung über 80 Prozent.
Und warum wird dieser Wille nicht umgesetzt?
In der Schweiz gilt momentan die «erweiterte Zustimmungslösung». Organe, Gewebe oder Zellen werden nur entnommen, wenn die verstorbene Person diesen Wunsch zu Lebzeiten festgehalten hat. Ist der Wille nicht bekannt, müssen die engsten Angehörigen entscheiden, ob der Patient zum Spender werden soll oder nicht. Diese Entscheidung fällt vielfach schwer: 55 Prozent entscheiden sich gegen eine Organspende.
Organspenden in Zahlen
1434 Menschen warteten Ende 2021 auf ein Spenderorgan.
713 Personen sind inaktiv auf der Warteliste. Das heisst, sie kommen aus gesundheitlichen Gründen momentan nicht für die Transplantation infrage.
Rund zwei Drittel warten auf eine Niere, meist vergehen darum mehrere Jahre bis zur erfolgreichen Transplantation.
Das am besten verfügbare Organ ist die Lunge: Im Median vergingen letztes Jahr zwischen Eintrag in der Warteliste und Transplantation 123 Tage.
609 Organe wurden im Jahr 2021 transplantiert, 484 davon von verstorbenen Spendern, 125 von lebenden.
Die Initiative «Organspende fördern – Leben retten», die 2019 eingereicht wurde, fordert eine enge Widerspruchslösung: Jeder soll als potenzieller Organspender gelten, ausser er hat seine ablehnende Haltung ausdrücklich festgehalten. Dem Parlament und dem Bundesrat geht das aber zu weit. Der indirekte Gegenvorschlag sieht darum eine erweiterte Widerspruchslösung vor.
Inwiefern ist die Widerspruchslösung des Parlaments erweitert?
Das Parlament will am Grundsatz festhalten, dass eine Entnahme der Organe nur möglich ist, wenn entweder der Wille des Verstorbenen selbst bekannt ist oder die Angehörigen zugestimmt haben.
Und welcher Vorschlag kommt an die Urne?
Am 15. Mai kommt der indirekte Gegenvorschlag, also die erweiterte Widerspruchslösung an die Urne, weil dagegen das Referendum ergriffen wurde. Die Initiative wurde vom Komitee bedingt zurückgezogen. Das heisst: Wird der indirekte Gegenvorschlag abgelehnt, kommt später die Initiative an die Urne.
Wer sind die Gegner und was sind ihre Argumente?
Das Referendum wurde von einem überparteilichen Komitee ergriffen, es wird von SVP und EVP unterstützt. Die Änderung komme einer Pflicht zur Organspende sehr nahe, argumentieren die Gegner. Das Komitee kritisiert zudem, dass es nicht möglich sei, die gesamte Bevölkerung mit den nötigen Informationen über die Organspende zu erreichen, damit jeder und jede vor dem Tod einen eigenständigen Entscheid treffen könne. Viele würden darum uninformiert und unbewusst zu Organspender*innen. Dies verletze das Grundprinzip, dass ein Patient vor einem Eingriff adäquat über die Folgen informiert werden muss.
Die Befürworter erhoffen sich von der Widerspruchslösung, dass damit die Spenderquote erhöht und damit mehr Leben gerettet werden können. Die erweiterte Widerspruchslösung beziehe die Angehörigen ein. Dadurch bleibe es jedem offen, ob er sich mit dem Thema auseinandersetzen möchte oder nicht.
Der Vorschlag des Parlaments wird vom Bundesrat und der Stiftung Swisstransplant unterstützt. Zustimmung findet die Vorlage bei den Grünen, SP, FDP und der Mitte-Partei.
Wie kann ich meinen Willen festhalten, um meiner Familie den Entscheid abzunehmen?
Eigentlich dient dazu das Organspende-Register. Dieses ist jedoch wegen datenschutzrechtlicher Mängel Anfang des Jahres vom Internet genommen worden. Momentan können nur noch bestehende Einträge geändert werden, neue Einträge sind nicht möglich. Kommt die Änderung des Transplantationsgesetzes durch, will der Bundesrat ein neues Register schaffen, das vom BAG überwacht werden soll. Du kannst deinen Willen aber auch sonst schriftlich festhalten und zudem das Thema mit deinen Angehörigen besprechen.
Wäre die Schweiz mit diesem Paradigmenwechsel allein?
Nein, die meisten europäischen Länder kennen bereits die erweiterte Widerspruchslösung.
Bewusst dagegen entschieden hat sich Deutschland: Sie wollen dieses Jahr die sogenannte Entscheidungslösung einführen. Die Bürger*innen sollen regelmässig auf die Thematik aufmerksam gemacht werden und nach ihrer Meinung zum Thema befragt werden.