Lücke schliessen und Steuern sparenDas musst du zum Nachzahlen in die Säule 3a wissen
Stefan Michel
7.11.2024
Der Bundesrat erlaubt neu das nachträgliche Einzahlen in die Säule 3a für Jahre, in denen nicht der maximal erlaubte Beitrag investiert wurde. Doch welche Voraussetzungen gelten konkret und was bringt das überhaupt?
Stefan Michel
07.11.2024, 16:07
Stefan Michel
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Ab dem Beitragsjahr 2025 ist es möglich, nachträglich in die Säule 3a einzuzahlen.
Dies ermöglicht, Schwankungen des Einkommens oder besonders hohe Ausgaben in einem Jahr später auszugleichen, mehr Alterskapital aufzubauen und Steuern zu sparen.
In den Details tauchen aber Fragen auf: Unter welchen Voraussetzungen darf ich einzahlen und lohnt sich das überhaupt? blue News hat die Antworten.
Der Bundesrat ermöglicht neu das nachträgliche Einzahlen in die Säule 3a. Das ermöglicht dir, mehr Altersguthaben aufzubauen und weniger Steuern zu bezahlen. Doch die Neuregelung wirft auch einige Fragen auf. blue News hat die Antworten darauf.
Wann kann ich in die Säule 3a nachzahlen?
Nachträgliche Einzahlungen sind erstmals für das Jahr 2025 möglich, also frühestens im darauffolgenden Jahr.
Maximal darfst du zehn Jahre später einzahlen, also 2035 zum letzten Mal für das Jahr 2025.
Du kannst sogar für ein Jahr nachzahlen, in dem du noch gar kein 3a-Konto hattest. Wenn du also erst 2027 ein 3a-Konto eröffnest, kannst du nachträglich für die Jahre 2026 und 2025 einzahlen und so noch mehr Altersguthaben aufbauen.
Welche Voraussetzungen gelten, um in die Säule 3a nachzahlen zu können?
Voraussetzung ist, dass du sowohl in jenem Jahr, für das du nachzahlst, als auch im Jahr, in dem du die Nachzahlung leistest, ein AHV-pflichtiges Einkommen hattest beziehungsweise hast. Dieses variiert von Kanton zu Kanton, liegt aber in der Regel im vierstelligen Bereich.
Eine weitere Bedingung ist, dass du im laufenden Jahr den vollen Betrag in die Säule 3a eingezahlt hast. Also wenn du 2026 für das Jahr 2025 nachzahlen willst, musst du für 2026 bereits den vollen Beitrag an dein 3a-Konto überwiesen haben.
Was bringt es mir, nachträglich in die Säule 3a einzuzahlen?
Einfach gesagt: Weil es Vorteile bringt, jedes Jahr den maximal möglichen Beitrag in die Säule 3a einzuzahlen. Das ist aber nicht immer möglich, sei es, weil das Einkommen schwankt oder in einem Jahr besonders hohe Ausgaben anstanden. Zu einem späteren Zeitpunkt hast du vielleicht wieder genug Geld, um nicht nur für das laufende, sondern auch für vergangene Jahre in die Säule 3a einzuzahlen.
Neu kannst du Beitragslücken füllen, dadurch mehr Geld in der Säule 3a ansparen, einen höheren Zinsertrag erzielen und Steuern sparen. Auch die nachträglich eingezahlten Beträge kannst du in der Steuererklärung von deinem Einkommen abziehen.
Den Argumenten für das Säule-3a-Sparen ist Punkt 4 gewidmet.
Was bringt es mir überhaupt, in die Säule 3a einzuzahlen?
Die Säule 3a ermöglicht dir, Alterskapital zu sparen – zusätzlich zur Pensionskasse, sofern du in eine solche einzahlst. Frühestens fünf Jahre vor dem Pensionsalter kannst du dieses Geld beziehen. Das Finanzinstitut, das dein 3a-Konto betreut, zahlt dir in aller Regel einen Zins auf den Betrag.
Zweiter Vorteil ist, dass du Steuern sparst. Dies erstens, weil das Geld auf deinem 3a-Konto nicht als Vermögen gilt und deshalb nicht versteuert werden muss. Zudem kannst du den Betrag, den du einzahlst, in der Steuererklärung von deinem Einkommen abziehen. Du bezahlst also auch weniger, sowohl weniger Steuern für dein Vermögen wie für dein Einkommen.
Beachten musst du, dass der Bezug des Gelds aus deinem 3a-Konto als Einkommen gilt. In jenem Jahr, in dem du dir dein 3a-Konto auszahlen lässt, musst du also diesen Betrag als Einkommen versteuern. Mehr dazu unter Punkt 7: Wie viel Steuern bezahle ich, wenn ich das Geld aus der Säule 3a beziehe?
Wie viel kann ich nachträglich in die Säule 3a einzahlen?
In jedem Jahr definiert der Bund einen Betrag, der maximal in die Säule 3a eingezahlt und von den Steuern abgezogen werden kann. 2024 liegt dieser für Angestellte mit Pensionskasse bei 7056 Franken, 2025 werden des 7258 Franken sein.
Dieser Beitrag wird auch «kleiner Beitrag» genannt. Der «grosse Beitrag» bezieht sich auf Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende ohne Pensionskasse, die maximal einen Betrag von rund 32'000 Franken in die Säule 3a einzahlen können.
Ab 2026 kannst du den im betreffenden Jahr gültigen kleinen Beitrag für das Füllen früherer Beitragslücken verwenden. Du kannst damit auch für mehrere Jahre nachträglich einzahlen.
Wie viel Steuern spare ich mit meinen Einzahlungen in die Säule 3a?
Wie viel Steuern du sparst, hängt von vielen Faktoren ab, die auch die Höhe deiner Steuerrechnung ganz allgemein bestimmen.
Banken und andere Finanzdienstleister bieten Online-Rechner an, mit denen du deine Steuerersparnis berechnen kannst. Für diesen Beitrag kamen die Kalkulatoren der Zürcher Kantonalbank und der UBS zum Einsatz.
Ein Beispiel: Eine Angestellte mit Pensionskasse, ledig, ohne Kinder, mit einem Jahreseinkommen von 100'000 Franken spart in einer Tiefsteuergemeinde wie Zug rund 1000 Franken Steuern. In Neuchâtel wären es rund 2300 Franken. Hast du nur die Hälfte des Maximalbetrags eingezahlt, schrumpft auch die Steuerersparnis ungefähr um die Hälfte.
Wie viel Steuern bezahle ich, wenn ich das Kapital aus meinem 3a-Konto beziehe?
Den Bezug des 3a-Kapitals musst du als Einkommen versteuern. Wie viel dich das kostet, hängt wesentlich vom Steuerfuss deiner Wohngemeinde ab. Ganz grob kannst du mit 3 Prozent in einer steuergünstigen Gemeinde rechnen und 5 Prozent in einer Gemeinde mit hohem Satz. Hast du 100'000 Franken auf deinem 3a-Konto, musst du beim Bezug also 3000 bis 5000 Franken an den Bund abgeben.
Beachte: Du kannst ein 3a-Konto nur komplett auflösen. Teilbezüge sind nicht möglich. Darum empfehlen Finanzinstitute und Berater*innen das Anlegen mehrerer 3a-Konten. So kannst du eines nach dem anderen auflösen und die Steuerlast auf mehrere Jahre verteilen. Zudem vermeidest du so, dass du wegen des 3a-Bezugs in eine höhere Steuerstufe gerätst.