Carpooling, Velowege, Ausweis-EntzugDas gilt ab heute auf den Schweizer Strassen
SDA, gbi
1.1.2023
Auf Schweizer Strassen treten mit dem neuen Jahr auch einige neue Regeln in Kraft – und weitere Änderungen folgen im April. Eine Übersicht, worauf sich Auto- und Zweiradfahrer*innen einstellen sollten.
SDA, gbi
01.01.2023, 11:04
01.01.2023, 12:23
SDA, gbi
Das ändert sich per 1. Januar
Carpooling
In den USA gibt es spezielle «Carpool»-Fahrstreifen schon länger, nun werden diese auch in der Schweiz eingeführt. Auf Deutsch sind damit «Fahrgemeinschaften» gemeint.
Auf den so signalisierten Fahrstreifen und Fahrspuren dürfen nur Fahrzeuge verkehren, in denen mindestens so viele Personen sitzen, wie auf dem Symbol angegeben ist. Hintergrund dieser Neuerung sind Gedanken zum Umweltschutz: «Fahrgemeinschaften können die Umwelt- und die Verkehrsbelastung verringern», erklärt das Bundesamt für Strassen (Astra) in einer Medienmitteilung. Das Carpooling-Symbol kommt auch zum Einsatz, um Parkplätze für Fahrgemeinschaften zu reservieren.
Der Kanton Genf etwa will mehr Fahrspuren für Carpooling einführen. So soll auf den dreispurigen Abschnitten zwischen Vengeron und Nyon sowie zwischen Bardonnex und Perly die dritte Spur für Fahrgemeinschaften und öffentliche Verkehrsmittel reserviert werden, wie es in Medienberichten heisst.
Einfacher zu Tempo-30-Zonen
Behörden können Tempo-30-Zonen ab sofort einfacher einrichten. Für die Schaffung solcher Zonen braucht es neu kein Gutachten mehr und auch keine besonderen Gründe, wie etwa den Schutz bestimmter Verkehrsteilnehmenden oder die Vermeidung von Lärm.
Aber: Auf sogenannt verkehrsorientierten Strassen innerorts gilt auch künftig grundsätzlich Tempo 50.
Schwere Arbeitsmotorwagen (mit blauem Kontrollschild) sind neu vom Signal «Fahrverbot für Lastwagen» ausgenommen. Damit sollen laut Bund Einsätze der Feuerwehr oder von Kanalisationsreinigungen erleichtert werden.
Genauere Abgasprüfung
Die bisher angewandten Abgas-Messverfahren sind zu wenig empfindlich, um alle defekten Diesel-Partikelfilter aufzuspüren. Deshalb kommt bei amtlichen Nachprüfungen (MFK) ein präziseres Messverfahren mit neuen, eichpflichtigen Geräten zum Einsatz.
Dichteres Velowegnetz
Das neue Veloweggesetz setzt die Grundsätze des von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsartikels um. Die kantonalen Behörden müssen fortan für Velowegnetze mit einer «angemessenen Dichte» sorgen. Die Velowege müssen dabei eine «direkte Streckenführung» aufweisen, «möglichst sicher» sein und einen «homogenen Ausbaustandard» aufweisen. Umgesetzt werden müssen die kantonalen Pläne innerhalb von 20 Jahren.
Das ändert sich per 1. April
Fristen beim Ausweis-Entzug
Beim Entzug von Führerausweisen oder Lernfahrausweisen werden Fristen festgelegt. Dies diene dazu, die Dauer der Verfahren zu verkürzen, teilte das Astra mit. So muss die Polizei Ausweise innert drei Arbeitstagen der kantonalen Entzugsbehörde übermitteln. Diese wiederum muss den Ausweis innert zehn Arbeitstagen der Inhaberin oder dem Inhaber zumindest vorübergehend zurückgeben, «wenn sie bis dahin nicht genügend ernsthafte Zweifel an deren Fahreignung hat», so das Astra.
Ausnahmen für berufliche Fahrten
Wer den Ausweis abgeben musste, aber aus beruflichen Gründen fahren muss, kann hoffen: Die Entzugsbehörden dürfen solche zur Berufsausübung nötigen Fahrten bei einer leichten Widerhandlung bewilligen. Das soll dem Verlust der Arbeitsstelle vorbeugen. Bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen ist eine solche Ausnahmeregelung aber nicht möglich.
Neuer Führerausweis
Mitte April 2023 wird ein neuer Führerausweis im Kreditkartenformat eingeführt. Dieser soll fälschungssicherer sein als der heutige Führerausweis. Vorgestellt werden soll das neue Design Anfang 2023. Die alten Ausweise bleiben aber gemäss Astra uneingeschränkt gültig.
Klima-Aktivistin Selina Lerch: «Es geht leider nicht anders»
Klima-Aktivistin Selina Lerch von «Renovate Switzerland» rechtfertigt die Klebe-Aktionen auf Strassen. «Es geht leider nicht anders als zu stören».