Strassenverkehr, Fonds und SBB Das alles ändert sich im März in der Schweiz

Von Sven Ziegler

29.2.2024

Im Strassenverkehr kommt es im März zu den wohl grössten Änderungen. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Im Strassenverkehr kommt es im März zu den wohl grössten Änderungen. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Bild: KEYSTONE

Im März stehen wieder zahlreiche Änderungen an. Mit blue News bist du informiert, was sich für dich diesen Monat ändert.

Von Sven Ziegler

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Im März stehen zahlreiche Änderungen an.
  • Unter anderem gibt es Neuerungen beim Strassenverkehr, bei den SBB oder für den Fondsplatz Schweiz.
  • blue News hat die grosse Übersicht über die Änderungen.

Im März stehen in der Schweiz erneut verschiedene Änderungen an, welche auch Einfluss auf dein Leben haben können. Unter anderem gibt es mehrere Neuerungen im Strassenverkehr und bei den SBB.

Bei blue News gibt es die grosse Übersicht über alle Änderungen im März 2024.

Strassenverkehr

Wer bisher den Fahrausweis im Pensionsalter erwerben wollte, musste ab 65 Jahren zur verkehrsmedizinischen Untersuchung. Jetzt wird die Altersgrenze erhöht. Ab 1. März ist eine Untersuchung erst ab 75 Jahren notwendig. Gleich bleibt die Regelung für Personen, die bereits einen Ausweis besitzen: Auch diese müssen ab 75 Jahren zum verkehrsmedizinischen Check. 

Ebenfalls müssen ab 1. März Personen, die bereits einen Führerausweis besitzen und den Ausweis auf eine andere Kategorie ausweiten wollen, keinen Sehtest mehr machen. 

Eine Änderung gibt’s auch bei der Fahrprüfung. Die praktischen Prüfungen für die Kategorie A und B müssen neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Verkehr gefahren werden. Bislang lag die Schwelle bei 30 Minuten.

Zeitumstellung

Am 31. März steht die Umstellung auf die Sommerzeit an. Dabei wird die Uhr nachts um 2 Uhr eine Stunde vorgedreht auf 3 Uhr. Durch die Zeitumstellung bleibt es im Sommer abends länger hell. 

Die Debatte um eine Abschaffung der Zeitumstellung beschäftigt die Politik seit Jahren. Passiert ist bisher nichts – somit bleibt auch die Zeitumstellung im März 2024 erhalten.

Sitzplatzreservationen bei den SBB

Ab März sind für Reisen innerhalb der Schweiz Sitzplatzreservierungen auf sbb.ch möglich. Neu können Reisende online auswählen, ob sie lieber einen Sitzplatz am Gang oder Fenster wollen – das war bisher nur im SBB-Reisezentrum möglich. 

Die Änderungen sollen aber laut der SBB nicht pünktlich auf den 1. März aufgeschaltet werden. Stattdessen soll die Freischaltung «im Lauf der ersten Märzwoche» erfolgen.

Mehr Züge durch den Gotthard

Ab 2. März fahren wieder mehr Züge durch den Gotthard-Basistunnel. Damit kommen Reisende schneller ins Tessin und wieder zurück. Ab dem 2. März fahren neu 38 Reisezüge pro Wochenende durch den Gotthard-Basistunnel. Es verkehren zusätzlich drei Züge am Samstagmorgen von Norden nach Süden und vier ab Sonntagnachmittag von Süden nach Norden. Dadurch können 4300 zusätzliche Sitzplätze angeboten werden.

Ab dem 25. März verkehrt von Montag bis Freitag zudem jeweils ein Frühzug vom Tessin Richtung Deutschschweiz.

Revidiertes Fondsanlagengesetz

Der Bundesrat will den Fondsplatz Schweiz attraktiver machen. So werden per 1. März 2024 das revidierte Kollektivanlagengesetz (KAG) und die angepasste Kollektivanlagenverordnung (KKV) in Kraft gesetzt und damit die rechtlichen Grundlagen für den sogenannten Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) geschaffen.

Bei den neuartigen L-QIF handelt es sich um kollektive Kapitalanlagen, die von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) befreit sind. Sie stehen ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern zur Verfügung und müssen von Instituten verwaltet werden, die durch die FINMA beaufsichtigt werden.

Durchatmen für Mieter

Zwar keine Änderung, aber eine Entspannungspause fürs Portemonnaie. Im März dürfte es aller Voraussicht nach nicht zu einer weiteren Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes kommen. Ein weiterer Mietzinsschock bleibt ihnen somit wohl vorerst erspart.

Im letzten Jahr stieg der Referenzzinssatz in zwei Schritten von 1,25 auf 1,75 Prozent. Manche Vermieter nahmen dies zum Anlass, um die Mieten markant zu erhöhen – zum Teil um über 10 Prozent.

Am Freitag steht die nächste der quartalsweise erfolgenden Publikation des Referenzzinssatzes durch das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) an. Von der Nachrichtenagentur AWP befragte Ökonomen erwarten unisono keinen Anstieg.

(Mit Material der SDA)