Fragen und AntwortenDas musst du zur Abstimmung über das Covid-19-Gesetz wissen
Von Lukas Meyer
24.4.2021
«Chance auf mehr Normalität» oder «unnötig»? Das Covid-19-Gesetz ist bereits in Kraft – und kommt im Juni vors Volk. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Von Lukas Meyer
24.04.2021, 00:00
24.04.2021, 09:16
Lukas Meyer
Worum geht es?
Als im März 2020 die Corona-Pandemie begann, rief der Bundesrat die «ausserordentliche Lage» aus. Damit konnte er sich auf Notrecht stützen, das gesellschaftliche Leben einschränken und die Wirtschaft mit viel Geld unterstützen. Seit Mitte Juni gilt die «besondere Lage». Damit die Massnahmen bis Ende 2021 verlängert werden können, mussten die Notrecht-Erlasse ins ordentliche Recht überführt werden.
Das Parlament verabschiedete das Covid-19-Gesetz im vergangenen September und erklärte es für dringlich – so trat es unmittelbar in Kraft. Seither gab es zwei Revisionen, mit denen das Gesetz den neuen Entwicklungen angepasst wurde, zuletzt in der Frühjahrssession im März 2021.
Das Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie – kurz: Covid-19-Gesetz – schafft die gesetzlichen Grundlagen für den Bundesrat, um die Folgen der Pandemie zu bekämpfen. Zentral sind die Rahmenbedingungen für die Entschädigung der Leidtragenden der Corona-Krise, etwa Erwerbsausfall- oder Kurzarbeitsentschädigungen.
Ausserdem bekommt der Bundesrat Befugnisse für Einschränkungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich. Das Parlament hat der Regierung dabei Leitplanken gesetzt. Der Bundesrat muss Kantone, Parlament und Sozialpartner konsultieren, bevor er neue Massnahmen erlässt.
Warum braucht es ein eigenes Gesetz für die Corona-Krise?
«Das Covid-19-Gesetz ist Hauptinstrument zur Bekämpfung der Pandemie», betonte Bundespräsident Guy Parmelin an der Medienkonferenz des Bundesrates und der Kantone zum Thema. Das Epidemiegesetz, das 2013 angenommen worden war, sei eine gute Grundlage. Mit dem Covid-19-Gesetz habe man aber eine wichtige Ergänzung, da damit die finanzielle Hilfe für Betroffene geregelt werden könne.
Warum stimmen wir nun darüber ab?
Im Parlament wurde über Details des Gesetzes zum Teil heftig gestritten, in der Frühjahrssession etwa über die Frage, ob ein konkretes Datum für Öffnungen reingeschrieben werden sollte. Grundsätzlich ist aber eine grosse Mehrheit der Meinung, dass diese aussergewöhnliche Situation aussergewöhnliche Massnahmen rechtfertige.
Doch der Verein «Freunde der Verfassung» ergriff das Referendum gegen das Gesetz und reichte dieses im Januar 2021 mit über 90'000 Unterschriften ein. So kommt das Covid-19-Gesetz am 13. Juni 2021 vors Volk.
Wer ist dafür und wer ist dagegen?
Der Bundesrat und fast alle Parteien sind für das Covid-19-Gesetz. Die SVP hat an ihrer Delegiertenversammlung widerwillig Stimmfreigabe beschlossen. Die Fraktion war gespalten, prominente Vertreter stimmten im Parlament etwa gegen die zweite Revision.
Der Verein «Freunde der Verfassung» wurde am 1. August 2020 gegründet und besteht aus Privatpersonen, die politisch bisher kaum in Erscheinung getreten sind und keiner Partei angehören. Sie kommen aus verschiedenen Richtungen, seien aber im rechten Spektrum anzusiedeln, sagte Claude Longchamp zu Nau.ch. Zudem unterstützen andere Gruppen von Massnahmen-Kritikern wie etwa das «Aktionsbündnis der Urkantone» oder «Mass-Voll» das Referendum.
Warum haben die Gegner das Referendum ergriffen?
Die Gegner finden, das Gesetz sei unnötig und verleihe dem Bundesrat zu viel Macht. So werde nachträglich die Notrecht-Politik während der Pandemie legitimiert. Zudem befasse sich der grösste Teil mit Finanzierungsleistungen, die der Bundesrat auch mit Bundesbeschlüssen regeln könne. Ausserdem kritisiert der Verein, dass Medikamente schneller zugelassen werden als sonst.
Wie argumentieren die Befürworter?
Das Gesetz ist für die Befürworter der zentrale Pfeiler der Krisenbewältigung. Es sei nötig, um die Corona-Pandemie wirkungsvoll zu bekämpfen und Betroffenen zu helfen.
Der Bündner Regierungsrat Christian Rathgeb, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, sagte an der Medienkonferenz der Befürworter, die Schweiz sei bisher glimpflich davongekommen. Das sei kein Zufall, sondern ein Verdienst des Gesetzes und der koordinierten Hilfe von Bund und Kantonen.
Was passiert, wenn das Gesetz abgelehnt wird?
Wenn das Referendum durchkommt, verliert das Gesetz nach dem 25. September 2021 seine Gültigkeit. Härtefallgelder werden bis zu diesem Datum ausbezahlt, danach ist fertig. Ob das Parlament bis dann einen neuen Entwurf zustande bringt, ist fraglich. So lange müsste der Bundesrat wieder mit Notrecht regieren.
«Ein Nein würde Arbeitsplätze gefährden und Firmen in den Konkurs treiben», warnte Guy Parmelin. Die Unsicherheit für Kantone und Bevölkerung würde steigen und man würde die Chance auf mehr Normalität verspielen.