Geldstrafe wegen Rassendiskriminierung Chefs der bernischen Jungen SVP blitzen vor Bundesgericht ab

zc, sda

10.3.2022 - 12:17

Die Präsidenten der bernischen Jungen SVP, Adrian Spahr (links) und Nils Fiechter (rechts). (Archivbild)
Die Präsidenten der bernischen Jungen SVP, Adrian Spahr (links) und Nils Fiechter (rechts). (Archivbild)
Keystone

Die beiden Präsidenten der Jungen SVP Bern waren zu bedingten Geldstrafen wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Sie legten dagegen Beschwerde ein – die nun vom Bundesgericht abgewiesen wurde.

Es bleibt dabei: Die beiden Chefs der Jungen SVP Kanton Bern haben sich der Rassendiskriminierung schuldig gemacht. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. In der öffentlichen Beratung vom Donnerstag wiesen die Richter in Lausanne die Beschwerde der beiden Jungpolitiker gegen das Urteil des bernischen Obergerichts ab. Der Entscheid fiel mit drei zu zwei Stimmen knapp aus.

Das Obergericht hatte Nils Fiechter und Adrian Spahr wegen Rassendiskriminierung zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Sie sind verantwortlich für eine Zeichnung, welche die Junge SVP vor den kantonalen Wahlen 2018 auf Facebook und auf ihrer Homepage veröffentlichte.

Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten

Die Illustration zeigte einen Schweizer in Sennentracht, der sich vor einem Abfallhaufen einer Wohnwagensiedlung die Nase zuhält. Im Hintergrund verrichtet ein Wohnwagenbewohner seine Notdurft. «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner!», steht dazu geschrieben.

Drei Bundesrichter kamen zum Schluss, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten worden seien. Zwei Richter hielten entgegen, die Karikatur beziehe sich auf die Geschehnisse in Wileroltigen BE, wo es tatsächlich starke Spannungen zwischen der Dorfbevölkerung und ausländischen Fahrenden gegeben habe.

zc, sda