Nächster Lockerungsschritt Bundesrat zieht Öffnung von Restaurant-Terrassen in Erwägung

lmy/SDA

12.3.2021

Der Bundesrat will Restaurant-Terrassen ab dem 22. März wieder öffnen: Verwaiste Tische auf der Klewenalp NW.
Der Bundesrat will Restaurant-Terrassen ab dem 22. März wieder öffnen: Verwaiste Tische auf der Klewenalp NW.
Bild: Keystone

Trotz fragiler Corona-Lage schlägt der Bundesrat weitere Öffnungsschritte zum 22. März vor. So sollen Restaurants und Bars ihre Terrassen öffnen dürfen und sportliche und kulturelle Aktivitäten in Gruppen möglich sein.

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Seit einigen Tagen steigen die Fallzahlen wieder. «Vieles deutet auf eine dritte Welle hin», schreibt der Bundesrat am Freitag in einer Mitteilung. Die nächsten Tage dürften Klarheit bringen. Eine gute Ausgangslage für einen raschen zweiten Öffnungsschritt am 22. März ist das nicht. «Der Bundesrat orientiert sich bei seinem Entscheid an Richtwerten», hält er fest. Derzeit sind drei der vier Richtwerte, die der Bundesrat für einen weiteren Öffnungsschritt definierte, nicht erfüllt.

Ob die epidemiologische Lage eine Lockerung der Massnahmen am 22. März erlaube, ist für den Bundesrat noch offen, wie er schreibt. Entschieden werden soll in einer Woche – am 19. März. Nichtsdestotrotz hält der Bundesrat sein Versprechen und schickt die Lockerungen, die in einem zweiten Öffnungsschritt in Kraft treten würden, bei den Kantonen in die Vernehmlassung.

Restaurants und Bars

Restaurants und Bars sollen ihre Terrassen wieder öffnen dürfen. Die Voraussetzungen dafür sind maximal vier Personen pro Tisch, 1,5 Meter Abstand zwischen den Tischen oder eine Abschrankung dazwischen, zudem gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur beim Konsumieren abgelegt werden und alle Gäste müssen ihre Kontaktdaten angeben.

Discos und Clubs bleiben weiter geschlossen. Die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobetriebe werde fortgeführt und sei nicht abhängig davon, ob die Terrassen geöffnet werden können.

Veranstaltungen mit Publikum

Veranstaltungen mit Publikum sollen wieder möglich sein. Die maximale Anzahl Besucher*innen ist draussen beschränkt auf 150 Personen und drinnen auf 50 Personen. Die Kapazität darf höchstens zu einem Drittel ausgelastet sein, dabei gilt eine Sitz- und Maskenpflicht. Der Abstand soll 1,5 Meter betragen oder ein Sitz freigelassen werden.

Andere Veranstaltungen

Auch andere Veranstaltungen – wie etwa Führungen in Museen oder Treffen von Vereinsmitgliedern – sollen mit bis zu 15 Personen erlaubt sein. 

Private Treffen

Im Familien- und Freundeskreis dürfen sich statt 5 nun 10 Personen in Innenräumen treffen. Es wird aber weiterhin empfohlen, solche Treffen auf Personen aus wenigen Haushalten zu beschränken. Draussen gilt nach wie vor die Beschränkung auf 15 Personen.

Öffentlich zugängliche Einrichtungen

Wie Läden und Museen sollen öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe wieder öffnen können. Dabei müssen immer eine Maske getragen und der Abstand eingehalten werden.

Sport und Kultur

Nachdem in einem ersten Öffnungsschritt Kinder und Jugendliche wieder am Breitensport teilnehmen konnten, sollen auch die Auflagen für Erwachsene gelockert werden. Sportliche und kulturelle Aktivitäten sollen auf 15 Personen beschränkt werden. Draussen gälte eine Maskenpflicht oder die Abstandsregel – in Innenräumen beides. Sportarten mit Körperkontakt und Wettkämpfe blieben verboten.

Hochschulen und Weiterbildungen

Auch an Hochschulen und bei Weiterbildungen soll Präsenzunterricht wieder möglich sein – mit bis zu maximal 15 Personen. Dabei gilt auch eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.