Bundesrat macht DruckBauen ausserhalb von Bauzonen soll neu geregelt werden
SDA/jka
18.12.2020 - 12:17
Eine Volksinitiative will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in der Verfassung festhalten. Das sieht der Bundesrat anders und will das Ganze auf Gesetzesstufe angehen. Aber auch er will eine schnelle Lösung.
Das Grundprinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet soll neu in der Bundesverfassung verankert werden. Das zumindest verlangt die Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft» (Landschaftsinitiative).
Weiter, so fordern es die Initianten, sollen Bund und Kantone dafür sorgen, dass im Nichtbaugebiet die Zahl der Gebäude und die von diesen beanspruchte Fläche nicht zunehmen. Der Initiativtext enthält zudem verschiedene Regelungen und Grundsätze, die sich auf das Bauen ausserhalb der Bauzonen beziehen.
Keine schweizweiten Ausnahmen mehr
Der Bundesrat lehnt das Volksbegehren aus verschiedenen Gründen ab, wie er am Freitag mitteilte. So blieben bei der vorgesehenen Plafonierung der Anzahl Gebäude und der von diesen beanspruchten Flächen ausserhalb der Bauzonen wichtige Fragen ungeklärt. Solche Unsicherheiten sollten vermieden werden.
Weil der Bundesrat das Kernanliegen der Initiative aber teilt, befürwortet er das Ausarbeiten eines Gegenvorschlags, wie es in einer Mitteilung heisst: «Stattdessen will der Bundesrat der Initiative einen vollzugstauglichen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen.» Es brauche auf Gesetzesstufe neue Ansätze, damit Kulturland zurückgewonnen werden könne.
Neue Mehrnutzungen ausserhalb der Bauzonen sollten laut dem Bundesrat nur dann erlaubt sein, wenn diese substanziell kompensiert werden. Es dürften keine zusätzlichen Ausnahmen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen geben. Zudem sollen Ausnahmen nicht mehr automatisch schweizweit gelten, sondern nur in jenen Kantonen, welche die Ausnahmetatbestände in kantonales Recht überführen.
Bundesrat will Lösung – und macht Druck
Tatsache ist, dass Bundesrat und Parlament seit Jahren eine Lösung für das Bauen ausserhalb von Bauzonen suchen. Die zuständige Ständeratskommission möchte nun eine mehrheitsfähige Vorlage zimmern.
Sie plant, die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative auszubauen. Fokussiert werden soll auf zwei Kernanliegen: die Rückgewinnung von Kulturland und die bessere Berücksichtigung kantonaler und regionaler Besonderheiten.
Sobald der Entwurf der Raumplanungskommission des Ständerats (Urek-S) vorliegt, wird der Bundesrat das Geschäft erneut beurteilen. Gehen die Arbeiten in der Urek-S in eine andere Richtung oder dauern die Beratungen im Frühjahr 2021 noch an, wird der Bundesrat nach eigenen Angaben spätestens Ende Mai 2021 einen eigenen indirekten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung schicken.
Eine erste Landschaftsinitiative zur Begrenzung der Ausdehnung der Bauzonen mündete im revidierten Raumplanungsgesetz, das vom Volk im März 2013 mit 62,9 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde. Lanciert wurde die zweite Initiative Ende März 2019 von Pro Natura, Birdlife Schweiz, der Stiftung Landschaftsschutz, dem Schweizer Heimatschutz und weiteren Organisatoren.