Kürzung der Sozialhilfe Bundesrat will bei arbeitsscheuen Ukrainern durchgreifen

Lea Oetiker

27.10.2024

Der Bundesrat will den Druck auf arbeitslose ukrainische Schutzsuchende erhöhen. (Archivbild)
Der Bundesrat will den Druck auf arbeitslose ukrainische Schutzsuchende erhöhen. (Archivbild)
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Der Bundesrat will den Druck auf arbeitslose ukrainische Schutzsuchende erhöhen. Unter anderem soll die Sozialhilfe gekürzt werden. Ziel ist es, die Erwerbsquote unter Ukrainern bis Ende Jahr auf 40 Prozent zu steigern.

Lea Oetiker

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  • Der Bundesrat will den Druck auf arbeitslose ukrainische Schutzsuchende erhöhen.
  • Unter anderem soll die Sozialhilfe gekürzt werden, aber auch eine vereinfachte Meldepflicht für Arbeitsverträge und die Erleichterung von Kantonswechseln soll eingeführt werden.
  • Der Bund strebt an, die Erwerbsquote unter ukrainischen Schutzsuchenden bis Ende des Jahres auf 40 Prozent zu erhöhen.

Der Bundesrat will den Druck auf Ukrainerinnen und Ukrainer ohne Job erhöhen, um diese dazu zu bewegen, einen Job anzunehmen. Ende September kündigte die Regierung an, dass geflüchtete Ukrainer «zur Teilnahme an Integrationsmassnahmen verpflichtet werden sollen.» Laut dem «Sonntagsblick» heisst das, den Ukrainer drohen Sanktionen, wenn sie sich nicht integrieren. Darunter Kürzungen der Sozialhilfe.

Bereits heute wären Strafen möglich. Beispielsweise, wenn Ukrainern sich weigern einen Sprachkurs zu besuchen. Grundsätzlich unterliegen Schutzsuchende ähnliche Regelungen wie Sozialhilfebezüger, einschliesslich Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Sie können gemäss Integrationsverordnung massgeregelt werden.

Allerdings werden Schutzsuchende in der aktuellen Fassung der Verordnung nicht ausdrücklich genannt. Der Bundesrat beabsichtigt nun, diese Lücke zu schliessen. Einen entsprechenden Auftrag hat er dem Justizdepartement von Beat Jans (60) Ende September erteilt.

Kantone und Gemeinden sollen härter durchgreifen

Die geplante Anpassung sendet ein klares Signal an Kantone und Gemeinden: Sie sollen härter durchgreifen. Gemäss der Zeitung vertritt der Bund die Auffassung, dass die Kantone zu selten Sanktionen nutzen, um Ukrainer zu Arbeitsaufnahme zu bewegen.

Bereits zu Beginn des Jahres hat der Bund deswegen die kantonalen Behörden in einem Rundschreiben daran erinnert, dass Sozialhilfeleistungen bei Ukrainern gekappt werden können.

Die Höhe der Sozialhilfe für Personen mit Status S variiert je nach Kanton und Gemeinde und wird individuell berechnet. Beispielsweise erhält im Kanton Bern eine Ukrainerin 382 Franken pro Monat, wenn sie in einer Kollektivunterkunft wohnt. Lebt sie hingegen in einer individuellen Unterkunft, gibt es 696 Franken, wie der «Sonntagsblick» schreibt. Deutlich weniger Asylsozialhilfe im Vergleich zu regulären Flüchtlingen. Deshalb empfiehlt die Konferenz für Sozialhilfe (Skos) eine Sanktion von maximal 15 Prozent des Grundbedarfs zu streichen. Bei 382 Franken wären dies monatlich 57 Franken weniger.

Bis Ende Jahr soll die Erwerbsquote auf 40 Prozent steigen

Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende Jahr die Erwerbsquote auf 40 Prozent zu erhöhen. Dadurch sollen die Sozialausgaben reduziert und die Bundeskasse entlastet werden.

Der Bund plant mehrere Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation für ukrainische Schutzsuchende. Statt einer Bewilligungspflicht soll künftig eine einfache Meldepflicht für Arbeitsverträge genügen. Zudem sollen Kantonswechsel für Arbeitssuchende erleichtert werden, falls sie in einem anderen Kanton einen Job finden.

Um die Arbeitsintegration zu fördern, wurde Adrian Gerber (56) zum obersten Jobvermittler für Ukrainer ernannt. Er soll Arbeitgeber und Schutzsuchende zusammenbringen.

Die Verordnung betreffend Sanktionierung von Ukrainern wird derzeit durch das Justizdepartement überarbeitet. Eine Vernehmlassung dazu ist für Anfang nächsten Jahres geplant.