Gegenentwurf zu Initiative Bundesrat will Bargeld-Versorgung in der Verfassung verankern

SDA, gbi

30.8.2023 - 11:14

Der Franken soll zwei Absätze in der Verfassung erhalten, schlägt der Bundesrat vor. (Archivbild) 
Der Franken soll zwei Absätze in der Verfassung erhalten, schlägt der Bundesrat vor. (Archivbild) 
Keystone

Der Bundesrat will in der Verfassung festhalten, dass die Schweizerische Nationalbank die Bargeldversorgung in der Schweiz sicherstellen müsse. Damit reagiert er auf eine entsprechende Volksinitiative. 

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  • Der Bundesrat will in der Bundesverfassung zwei Absätze zur Bargeldversorgung der Schweiz hinzufügen.
  • Damit legt er einen Gegenentwurf zur sogenannten Bargeldinitiative vor.
  • Beide Vorschläge hätten aber «keine Auswirkungen auf Bund und Kantone sowie die Volkswirtschaft».
  • Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. November.

Der Bundesrat will den Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung um zwei Absätze zur Bargeldversorgung ergänzen. Er hat am Mittwoch den direkten Gegenentwurf zur sogenannten Bargeldinitiative in die Vernehmlassung geschickt.

Artikel 99 der Bundesverfassung soll demnach um zwei Absätze ergänzt werden mit den beiden Sätzen «Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken» und «Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung». Dieser Gegenentwurf würde Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet – sofern der Plan in der Vernehmlassung und im Parlament genügenden Rückhalt geniesst.

Den Grundsatzentscheid, der Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» einen Gegenvorschlag entgegenzustellen, hatte die Regierung bereits im Mai gefällt. Nun hat sie die Vernehmlassung zum Bundesbeschluss eröffnet. Diese dauert bis am 30. November.

Beim Gegenentwurf würden heute bereits in Kraft stehende Gesetzesbestimmungen unverändert auf Verfassungsstufe gehoben, schreibt der Bundesrat. «Dies hätte den Vorteil, dass es bereits eine gefestigte Auslegung und Praxis zu den Bestimmungen gibt, die durch die neue Verfassungsbestimmung bestätigt und bekräftigt würden.»

Initiant*innen haben eigene Vorstellungen

Ziehen die Initiant*innen ihr Begehren nicht zurück, würde die Initiative zusammen mit dem direkten Gegenvorschlag zur Abstimmung kommen. Die Initiative will ebenfalls zwei Sätze neu in der Verfassung verankern, nämlich: «Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen» sowie «Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden».

Diese vorgeschlagenen Verfassungstexte erachtet der Bundesrat als zu wenig präzise, wie er im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung schrieb. Der Gegenentwurf sei präziser. Beide Vorschläge hätten aber «keine Auswirkungen auf Bund und Kantone sowie die Volkswirtschaft».

Hinter der Bargeldinitiative steht die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS). Sie hat in der Zwischenzeit eine weitere Initiative zum Thema Bargeld lanciert. Gemäss dem Volksbegehren «Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können!» soll der Bund sicherstellen müssen, dass in den öffentlichen Diensten des Verkehrs, im Detailhandel oder bei anderen Verkaufspunkten «an einer genügenden Anzahl von Kassen mit Münzen oder Banknoten bezahlt werden kann». Die Sammelfrist läuft bis im September 2024.

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