Leichter erhältlich, länger gültig Bundesrat plant ein «Schweizer Zertifikat» für Genesene

gbi

20.10.2021

Eine Aufhebung der Covid-Zertifikatspflicht erscheint dem Bundesrat aktuell zu riskant.
Eine Aufhebung der Covid-Zertifikatspflicht erscheint dem Bundesrat aktuell zu riskant.
Bild: Keystone

Die Zertifikatspflicht bleibt vorerst bestehen, doch der Bundesrat plant ein zusätzliches «Schweizer Covid-Zertifikat» für Genesene. Auch für Touristen soll sich etwas ändern. 

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Aufheben oder nicht? An seiner Sitzung vom Mittwoch hat der Bundesrat über das «Wie weiter?» in Sachen Covid-Zertifikat diskutiert. Eine Aufhebung komme derzeit aber nicht infrage, teilt die Regierung mit, dafür gebe es zu viele Unsicherheitsfaktoren: die sinkenden Temperaturen, das Ende der Herbstferien, die hochansteckende Delta-Variante sowie die «relativ tiefe» Zahl von Personen, die durch Impfung oder Genesung gegen das Virus immun seien.

Daher gilt die Zertifikatspflicht vorerst weiterhin, erst Mitte November will der Bundesrat die Lage neu beurteilen. Er will aber den Zugang zum Zertifikat im Inland erleichtern, speziell für Genesene. Zu diesem Zweck plant er die Einführung eines neuen «Schweizer Covid-Zertifikats». Die Details:

Zertifikat für Genesene

Derzeit werden Covid-Zertifikate nur für Personen ausgestellt, die ihre Genesung mit einem positiven PCR-Test belegen können. Künftig sollen auch jene ein Zertifikat erhalten, die einen positiven Antikörpertest (serologischer Test) vorweisen können. Dieser Test ist kostenpflichtig und muss aktuell sein.

Aber Obacht, hierbei handelt es sich um das neue «Schweizer Covid-Zertifikat»: Dessen Gültigkeit soll auf 90 Tage beschränkt werden.



Bei allen anderen, bereits ausgestellten Zertifikaten für Genesene – mit PCR-Test – soll die Gültigkeitsdauer von heute 180 Tage auf 365 Tage verdoppelt werden. «Die aktuell vorliegenden Daten belegen eine ausreichende Schutzwirkung vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation», schreibt der Bundesrat zur Begründung.

Ein Problem ergibt sich durch diese Fristverlängerung aber für Reisen ins benachbarte Ausland. Da Covid-Zertifikate für Genesene in der EU – mit wenigen Ausnahmen – nur für 180 Tage gültig sind, ist auch das verlängerte Zertifikat nur für den Gebrauch in der Schweiz vorgesehen.

Zertifikat für Touristen

Touristinnen und Touristen aus dem Ausland, die mit einem in der Schweiz oder der EU zugelassenen Impfstoff geimpft sind, erhalten bereits heute ein Covid-Zertifikat für die Schweiz und die EU.

Zukünftig soll es ein Zertifikat auch für Touristinnen und Touristen geben, die im Ausland mit einem nur von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden. Konkret betreffe dies die Impfstoffe Sinovac und Sinopharm, so der Bundesrat. Diese Zertifikate sollen 30 Tage und nur in der Schweiz gültig sein.

Zertifikat für jene, die sich nicht impfen oder testen lassen können

Wer sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen kann, erhält bereits heute Zugang zu Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Covid-Zertifikatspflicht. Künftig sollen auch diese Personen ein maschinenlesbares Schweizer Covid-Zertifikat erhalten, plant der Bundesrat. Dieses soll ebenfalls ein Jahr gültig sein.

All diese Vorschläge gibt der Bundesrat nun in die Vernehmlassung. Die Kantone können sich bis zum 26. Oktober dazu äussern, entscheiden will der Bundesrat dann am 3. November.