Helm- und Ausweispflicht drohenBund knüpft sich die E-Scooter-Fahrer vor
tgab
12.8.2023
Gewisse E-Scooter dürfen ohne Helm und Kennzeichen gefahren werden. Vor allem die Chopper-Modelle mit breiten Reifen und hohem Lenker sind bei Jugendlichen beliebt – und leicht zu frisieren. Der Bund will nun die Vorschriften anpassen.
tgab
12.08.2023, 08:00
12.08.2023, 08:56
Gabriela Beck
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Für das Fahren vieler E-Scooter-Modelle braucht man weder einen Helm noch einen Fahrausweis oder ein Kennzeichen.
Der Bund möchte nun die fahrzeugtechnischen Vorschriften und die Kategorisierung von E-Scootern anpassen.
Die Vernehmlassung dauert noch bis 18. Oktober. Je nach Ergebnis könnten danach für E-Scooter die gleichen Regeln gelten wie für Mofas.
Sie sehen cool aus, sind beliebt, weil man sie bequem ohne Muskelkraft fahren kann, und nerven andere Verkehrsteilnehmer manchmal gewaltig: Elektroscooter. Vor allem Jugendliche halten sich nicht immer an die Regeln, schlängeln sich riskant durch dichten Stadtverkehr, sitzen zu dritt auf einem Gefährt, fahren mal über Schulhöfe oder auf dem Trottoir.
E-Scooter haben einen robusten Rahmen, sind bis zu 60 Kilo schwer und beschleunigen überraschend schnell. Umso erstaunlicher ist es deshalb, dass Modelle, die maximal 20 km/h (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) schnell gefahren werden können, weder ein amtliches Nummernschild benötigen, noch beim Fahren ein Helm getragen werden muss. Sie werden von Gesetzes wegen mit einem E-Bike gleichgesetzt, nicht mit einem Mofa, für das ein offizielles Kennzeichen, ein Fahrausweis und ein Integralhelm obligatorisch sind.
Viele Modelle haben in der Schweiz keine Zulassung
Dazu kommt: Viele dieser Elektroscooter sind schneller als die erlaubten 20 km/h unterwegs. Eine Anleitung zum Frisieren ist auf YouTube einfach zu finden. «So verlockend der Gedanke auch sein mag: Den E-Scooter mit Hilfe aus dem Internet schneller als die erlaubten 20 km/h zu machen – davon raten wir dringend ab», sagt Polizeisprecher Bernhard Graser von der Kantonspolizei Aargau zum «Blick». «Abgesehen von einer möglichen Verzeigung kann ein Unfall ohne Helm leicht fatale gesundheitliche Folgen haben.»
Viele der im Internet zum Kauf angebotenen E-Scooter-Modelle sind in der Schweiz gar nicht zugelassen – beispielsweise, weil sie ab Werk schneller als die erlaubten 20 km/h fahren können. «Das bedeutet, dass solche Trendmobile in der Schweiz zwar gekauft, aber nur auf privaten Flächen gefahren werden dürfen», erklärt Graser weiter.
Nun möchte der Bund die fahrzeugtechnischen Vorschriften und die Kategorisierung von E-Scootern anpassen. So hat der Bundesrat gemäss Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen Astra Ende Juni 2023 die Vernehmlassung «Verkehrsflächen für den Langsamverkehr» eröffnet – sie dauert noch bis zum 18. Oktober.
Für das Fahren eines E-Scooters könnten also schon bald die gleichen Regeln wie für Mofas gelten.