Umstrittener EntscheidAmherd setzt bei Bewertung von Kampfjet umstrittene Methode ein
lmy
17.8.2021
Beim Entscheid für den neuen Kampfjet hat das zuständige Bundesamt eine neue Methode angewendet. Diese ist in der Schweiz weitgehend unbekannt – und juristisch heikel.
lmy
17.08.2021, 16:56
17.08.2021, 17:31
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Ende Juni gab Verteidigungsministerin Viola Amherd den Entscheid des Bundesrates bekannt: Die Schweiz soll 36 Flugzeuge vom Typ F-35 des US-Herstellers Lockheed Martin kaufen. Dieser sei die beste und kostengünstigste Option, sagte sie damals vor den Medien. Der Abstand zum Zweitplatzierten sei gemäss einer Evaluation gross. Viel Spielraum gebe es nicht, der Bund sei ans Beschaffungsrecht gebunden.
Doch wie ist dieser Entscheid zustande gekommen? Das zuständige Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) habe dabei eine neue Methodik angewendet, berichtet nun SRF. Diese sei in der Schweiz bislang noch nie eingesetzt worden und im hiesigen Beschaffungswesen weitgehend unbekannt.
«Ungeeignetes» Verfahren?
Die Methode heisst AHP – «Analytic Hierarchy Process» oder hierarchische Prozessanalyse. Diese arbeitet nicht mit einem Notensystem, sondern vergleicht mit einem komplexen mathematischen Verfahren die einzelnen Angebote. Die vier Jets in der Endauswahl wurden jeweils in Paaren verglichen und dabei Punkte vergeben.
So werden vor allem Unterschiede bewertet, aber nicht, wie gut ein Angebot wirklich ist. Normalerweise werden die Angebote mit einem Notensystem wie in der Schule bewertet.
SRF fand in der Schweiz keine unabhängigen Fachleute, die zu den Details von AHP Auskunft geben konnten. Ein Beschaffungsexperte sagte aber, dass AHP bei der Bewertung von «komplexen technischen Systemen in einem öffentlichen Vergabeverfahren» ungeeignet sei. Es sei zu wenig differenziert und könne zu Verzerrungen in der Bewertung führen.
Armasuisse verteidigt sich
Armasuisse bestätigt SRF diesen Effekt. Man habe aber eine Zusatzformel eingebaut, die diesen abmildern soll. Mit dieser Punkteverteilung könne besser vermittelt werden, wieso ein Kandidat besser abgeschnitten habe als ein anderer.
Auch juristisch ist AHP heikel. Der Grundsatz der Gleichbehandlung und der Transparenz könnte durch den Einsatz dieser Methodik verletzt sein, argumentieren auf Vergaberecht spezialisierte Juristen. Beide Grundsätze seien eingehalten worden, betont Armasuisse.
Wahrscheinlich wäre mit einer anderen Methodik nicht ein anderer Gewinner herausgekommen, schlussfolgert SRF. Aber möglicherweise wären die Abstände zwischen den einzelnen Anbietern kleiner gewesen.