«Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen» Brian Keller wird von der Zürcher Staatsanwaltschaft vorgeladen

tbz

4.3.2024

Brian Keller droht erneut eine Verurteilung.
Brian Keller droht erneut eine Verurteilung.
Bild: sda

Brian Keller wird von der Zürcher Staatsanwaltschaft wegen «öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen» als Beschuldigter in einem Strafverfahren vorgeladen. Ein Foto der Vorladung postet der Ex-Häftling auf Instagram.

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  • Brian Keller droht nur wenige Monate nach seiner Entlassung erneut eine Verurteilung.
  • Der ehemalige Häftling wird von der Zürcher Staatsanwaltschaft als Beschuldigter vorgeladen.
  • Der Strafbestand beinhaltet öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit. Das dürfte auf Vorfälle im Januar zurückzuführen sein.
  • Auf der Videoplattform Tiktok äussert sich Brian Keller zur Vorladung und kritisiert und beschimpft den zuständigen Staatsanwalt.

«Sehr geehrter Herr Keller, im nachgenannten Strafverfahren werden Sie als Beschuldigter vorgeladen», schreibt die Zürcher Staatsanwaltschaft in einer Vorladung, von der Brian Keller am Montag ein Foto auf Instagram postet.

Der Strafbestand: öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit. Dieser dürfte auf die Vorfälle im Januar zurückzuführen sein, als Brian Keller einen Polizeieinsatz auslöste. Damals erschien der 28-Jährige vor der Wohnung des Tiktokers Skorp808 und stellte später Aufnahmen von sich in die sozialen Medien, in denen er seine Followers dazu auffordert, Skorp808 Schaden zuzufügen.

Dieses Foto postete Brian Keller auf Instagram.
Dieses Foto postete Brian Keller auf Instagram.
Bild: Instagram

Brian Keller schimpft auf Tiktok

Der Fall sei ein Offizialdelikt, weshalb die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet seien, die Vorwürfe zu untersuchen, heisst es seitens der Staatsanwaltschaft. Brian Keller droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Auf Tiktok kommentiert Brian Keller am Montag die Vorladung und kritisiert dabei den zuständigen Staatsanwalt. Diesen kenne er aus der Vergangenheit. Es sei «der Hund», der ihn habe verwahren wollen. Bei der Einvernahme erwartet der Ex-Häftling zudem ein grosses Polizeiaufgebot.