Bizarre Gerichtsposse in Niederhasli Wie es ein Vordach in 11 Jahren drei Mal vors Bundesgericht schaffte

Philipp Fischer

2.9.2024

Die beschauliche Gemeinde Niederhasli wurde zum Austragungsort eines elfjährigen Gerichtsstreits zwischen der Gemeinde und einem Hausbesitzer.
Die beschauliche Gemeinde Niederhasli wurde zum Austragungsort eines elfjährigen Gerichtsstreits zwischen der Gemeinde und einem Hausbesitzer.
Archivbild: IMAGO/Depositphotos

Ein Prozessmarathon um ein zu langes Vordach und eine Aussencheminée in Niederhasli geht über ein Jahrzehnt durch die Instanzen. Eine Privatperson und die Gemeinde Niederhasli beklagen sich gegenseitig.

Philipp Fischer

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Hausbesitzer in Niederhasli baut auf seinem Grundstück ein Gartenhäuschen, dessen Dach auf das Nachbargrundstück ragt.
  • Das Nachbargrundstück gehört der Gemeinde Niederhasli.
  • Es entbrennt ein Rechtsstreit, der sich über elf Jahre zieht.

Der Streit um die Länge eines Hausdachs in der Zürcher Gemeinde Niederhasli beschäftigt seit rund elf Jahren alle möglichen Gerichtsinstanzen. Inzwischen liegt bereits zum dritten Mal ein Urteil des Bundesgerichts vor.

Wie der «Zürcher Unterländer» in seiner Onlineausgabe berichtet, begann die Auseinandersetzung mit dem Bau eines Gartenhauses durch einen Hausbesitzer auf seinem Grundstück. Das Dach des Gartenhauses ragte nach der Erstellung über die Grundstücksgrenze hinaus. Eine Bewilligung für den Bau des Gartenhauses hatte der Mann nicht.

Erst nach der Erstellung des Häuschens wandte sich der Eigentümer an die Gemeinde Niederhasli. Sie genehmigte im Jahr 2013 den Bau des Gartenhauses rückwirkend. Als Auflage erteilte die Gemeinde jedoch die Kürzung des Vordachs. Wohl auch, weil das Dach auf ein Grundstück ragte, das der gemeinde Niederhasli selbst gehört. Diese Auflage war der Startschuss für einen jahrelangen Rechtsstreit.

Eigentümer wehrt sich gegen Gemeinde

Der Besitzer des Gartenhauses wollte eine Kürzung des Dachs nicht hinnehmen – und zog vor Gericht. Sowohl beim Baurekursgericht als auch beim kantonalen Verwaltungsgericht blitzte der Mann mit seinem Einspruch ab. 2016 wies schliesslich auch die letzte Instanz, das Bundesgericht, den Einspruch des Mannes ab. Auch ein Gesuch um Wiedererwägung beim Bundesgericht 2017 wurde abgelehnt.

Der Gemeinderat von Niederhasli war von der Auseinandersetzung offenbar so aufgerieben, dass er irgendwann schwerere Geschütze auffuhr. Dem Hausbesitzer wurde eine sogenannte «Ersatzvornahme» angedroht. Bedeutet: Das Dach müsse auf Kosten des Hausbesitzers gekürzt werden. Kommt hinzu, dass nun auch das Aussencheminée des Gartenhauses bemängelt wurde. Es müsse verschoben werden, weil sich auch dieses auf dem Grundstück der Gemeinde befindet.

Weitere Gerichtsentscheidungen in beiden Fällen blieben ergebnislos – und  das Dach und das Cheminée vorerst unangetastet. Die Streitfälle waren indes längst noch nicht ausgestanden.

Hausbesitzer scheitert in allen Instanzen

In der Folge sprach der Gemeinderat eine weitere Ersatzvornahme zur Kürzung des Hausdaches aus – der Hausbesitzer rekurrierte. Der Mann zog wieder durch alle Instanzen und scheiterte zuletzt auch vor dem Bundesgericht in Lausanne.

Inzwischen war das Jahr 2022 angebrochen. Im November des Jahres beliefen sich die Kosten, die von der Gemeinde für die unterdessen vollzogene Ersatzvornahme eingefordert wurden, auf 81'814.30 Franken. Der Hausbesitzer focht die Kosten gerichtlich an – und konnte im November 2023 einen Teilsieg erringen, indem das Baurekursgericht die Klage teilweise guthiess. Der Richter verpflichtete den Hausbesitzer noch zur Zahlung von 44'790.70 Franken. Die Gemeinde blieb damit auf der zusätzlichen Forderung von rund 37'000 Franken sitzen.