Totes Mädchen (8) vom Könizbergwald Für Anklage ist klar: «Tochter war ein Hindernis für Mutter» +++ Verteidiger schürt Zweifel

SDA

17.3.2025 - 04:49

Polizist*innen am Rande des Könizbergwaldes, wo im Februar 2022 der leblose Körper eines achtjährigen Mädchens gefunden wurde. 
Polizist*innen am Rande des Könizbergwaldes, wo im Februar 2022 der leblose Körper eines achtjährigen Mädchens gefunden wurde. 
Bild: Keystone/Anthony Anex

Im Februar 2022 soll eine Mutter ihre achtjährige Tochter im Könizbergwald bei Bern getötet haben. Heute startet vor dem Berner Obergericht der Berufungsprozess. Der Ticker zum Nachlesen.

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Keystone-SDA, Dominik Müller

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • An diesem Montag steht eine wegen Mordes an ihrer Tochter in erster Instanz verurteilte Frau vor dem Berner Obergericht.
  • Die Angeklagte beteuert bis heute ihre Unschuld.
  • Das achtjährige Mädchen wurde im Februar 2022 tot im Könizbergwald aufgefunden, unweit des Wohnorts von Mutter und Tochter.
  • Wenig später wurde die Mutter des Mädchens festgenommen.
  • Sie soll das Kind im Wald mit einem Stein erschlagen haben.
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  • 18.05 Uhr

    Beschuldigte hat letztes Wort: «Habe noch Vertrauen in die Justiz»

    Das letzte Wort gehört der Beschuldigten: «Ich habe das Vertrauen in die Justiz noch nicht verloren. Ich hoffe, dass die Richtigen die Augen aufmachen und sehen, dass ich meine Tochter nicht umgebracht habe.»

    Damit ist die Verhandlung geschlossen. Das Gericht startet morgen mit der Urteilsberatung. Das Urteil wird nächsten Montag verkündet.

    blue News beendet für heute den Liveticker, berichtet aber weiterhin über die Entwicklungen des Falls. Wir bedanken uns für das Interesse.

  • 17.58 Uhr

    Verteidiger reagiert auf Plädoyer

    «Man weiss nicht, was am 1. Februar genau passiert ist», hält der Verteidiger in seiner Replik auf das Plädoyer der Staatsanwaltschaft fest. Er frage sich, ob es hier um eine gerechte Strafe für seine Mandantin gehe, oder doch eher darum, den Tod des Mädchens zu rächen.

    Auf den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die Tat sei im Voraus geplant gewesen, entgegnet der Verteidiger erneut: «Warum soll jemand, der einen Mord plant, ein Bild des Tatorts auf Facebook posten?»

    Er fordert für seine Mandantin einen Freispruch.

  • 17.43 Uhr

    «Der Beweggrund der Tat ist besonders verwerflich»

    Anders als die Vorinstanz im ersten Urteilt festhält, soll die Beschuldigte gemäss Staatsanwältin den Tatbeschluss bereits vor dem 1. Februar gefällt haben. Dafür spreche, dass sie das Waldversteck rund eine Woche vor der Tat zu diesem Zweck gebaut habe.

    Durch den Tod ihrer Tochter habe sie sich das Mitleid ihres Ex-Freundes und dessen WG erhofft. So sei es auch zu erklären, dass die Beschuldigte gleich nach dem Vorfall Zuflucht bei dieser WG suchte.

    «Der Beweggrund der Tat ist besonders verwerflich», sagt die Staatsanwältin. Die möglichen Motive der Tat seien derart egoistisch, dass die Skrupellosigkeit gegeben und damit der Tatbestand des Mordes erfüllt sei.

    Die von der Vorinstanz ausgesprochene lebenslängliche Freiheitsstrafe sei das einzige Strafmass, das der Schwere der Tat gerecht werde. Damit schliesst die Staatsanwältin ihr Plädoyer.

  • 17.34 Uhr

    Auffälliges Verhalten nach der Tat

    Auch das Verhalten der Beschuldigten nach der Tat sei verdächtig. So habe sie der blutenden Tochter lediglich den Puls gefühlt, um nicht mit einer Straftat in Verbindung gebracht zu werden. Die Angeklagte habe gemäss Staatsanwältin «lange vor der Polizei gewusst, dass es sich um eine Gewalttat handelt».

  • 17.21 Uhr

    Verdächtige Google-Suche

    Die Beschuldigte habe vier Tage vor der Tat nach dem Zeitpunkt des Dämmerungseinbruchs gegoogelt haben. Anders als von ihr behauptet, handle es sich hierbei um eine einmalige Online-Suche. «Warum soll man bei etwas so Banalem lügen, wenn man nichts zu verheimlichen hat?», fragt die Staatsanwältin.

  • 17.08 Uhr

    Beschuldigte soll über Täterwissen verfügen

    Dass die Beschuldigte bei ihrer Einvernahme den Stein – die mutmassliche Tatwaffe – erwähnt hat, deute auf ein Täterwissen hin. «Warum erwähnt sie nur diesen Stein, und nicht andere Gegenstände wie beispielsweise Äste?», fragt die Staatsanwältin. Zudem ergebe es keinen Sinn, dass die Beschuldigte den schweren Stein mehrere hundert Meter zum Waldversteck schleppte, nur weil die Tochter diesen unbedingt wollte.

  • 16.58 Uhr

    Staatsanwältin verteidigt Glaubwürdigkeit des Hauptzeugen

    «Fakt ist: Der Zeuge hat gesehen, wie die Beschuldigte und ihre Tochter in den Wald gingen», sagt die Staatsanwältin. Die Argumentation der Verteidigung, wonach der Zeuge widersprüchliche Aussagen gemacht habe, sei unbegründet. Es spreche für die Glaubwürdigkeit des Zeugen, wenn dieser allfällige Erinnerungslücken transparent mache, und nicht mit ausgedachten Geschichten ausfülle.

  • 16.50 Uhr

    «Polizei hat in alle Richtungen ermittelt»

    Die Staatsanwältin verteidigt die Ermittlungen der Polizei. Es sei in alle Richtungen ermittelt worden – und nicht einseitig, wie dies die Verteidigung argumentiert hat.

    Die Aussagen des 12-jährigen Hauptzeugen würden schlüssig aufweisen, dass die Beschuldigte und das Opfer zur fraglichen Zeit in den Wald gegangen seien. Die Handy-Daten würden seine Aussagen zudem stützen. Der Zeuge habe das Mädchen aus dem Quartier gekannt und deshalb auch am Tattag erkannt.

  • 16.43 Uhr

    Es folgt das Plädoyer der Staatsanwältin

    «Die Ermittlungen haben gezeigt, dass das Mädchen Opfer einer brutalen Gewalttat geworden ist», sagt die Staatsanwältin zu Beginn. Für sie bestehe genauso wie bei der Vorinstanz kein Zweifel, dass die Tochter ein Hindernis für die Beschuldigte dargestellt habe.

  • 16.26 Uhr

    Keine Fluchtgefahr

    Zum Schluss seines Plädoyers fordert der Verteidiger, seine Mandantin sei aus der Haft zu entlassen. Es gehe keine Fluchtgefahr von ihr aus.

    Die Verhandlung wird für eine 10-minütige Pause unterbrochen.

  • 16.21 Uhr

    Tochter soll kein Problem für Beziehung gewesen sein

    Auch das zweite mögliche Motiv der Anklage, wonach die Beschuldigte ihre Tochter als Hindernis empfunden habe, um wieder mit einem Ex-Partner zusammenzukommen, erklärt die Verteidigung für hinfällig. Der Ex-Freund habe bestätigt, dass die Beschuldigte ihm gegenüber klargestellt habe, dass es sie und ihre Tochter nur im Duo gebe. Auch habe er gegenüber der Beschuldigten nie geäussert, die Tochter als störend für eine gemeinsame Beziehung zu betrachten.

  • 16.17 Uhr

    War die Beschuldigte als Mutter überfordert?

    Nun widerspricht der Verteidiger den Ausführungen der Vorinstanz, wonach die Beschuldigte eine überforderte Mutter gewesen sein. Die Lehrerin des Opfers habe bestätigt, dass sie die Beschuldigte stets als unterstützend für ihre Tochter wahrgenommen habe. Zwar habe die Beschuldigte aufgrund einer kürzlichen Trennung eine Depression durchgemacht, diese sei zum Tatzeitpunkt allerdings bereits abgeklungen.

  • 16.10 Uhr

    Ausbleibende Reanimation sei nicht verdächtig

    Dass die Beschuldigte und deren Mutter trotz telefonischer Aufforderung durch die Sanitäter keine Reanimationsversuche unternahm, sei gemäss Verteidiger der ausserordentlichen Situation geschuldet. Es ist nachvollziehbar, dass in einem solchen Schockzustand nicht rational gehandelt werde. Zumal auch die Mutter der Beschuldigten nicht in der Lage war, eine Reanimation einzuleiten.

  • 15.51 Uhr

    Mediale Vorverurteilung

    Seine Mandantin sei schon vor dem ersten Prozesstag medial vorverurteilt worden, führt der Verteidiger aus. Schlagzeilen wie «Die Kindsmörderin vom Könizbergwald» hätten die Meinungsbildung von späteren Zeugenaussagen wesentlich geprägt.

  • 15.27 Uhr

    Verteidiger zweifelt Glaubwürdigkeit des Hauptzeugen an

    Nun stellt der Anwalt die Glaubwürdigkeit des wichtigsten Zeugen infrage. Die Handy-Daten des damaligen 12-Jährigen würden nicht mit dessen Aussagen übereinstimmen. Zudem habe der Junge widersprüchliche Aussagen betreffend Sichtung der Beschuldigten und ihrer Tochter am Tag der Tat gemacht.

    Der Weg, den die Beschuldigte und das Opfer am Tattag zum Wald wählte, wurde durch einen Spürhund ermittelt. Laut Zeugenaussage befanden sie sich aber auf einem anderen Weg. «Einer von beiden irrt», sagt der Anwalt.

    Aussagen seiner Lehrerin würden zudem den Eindruck stärken, dass der 12-Jährige seine Aussagen nur konstruiert habe. «Die ganze Geschichte kann nur erfunden sein – oder er hat sie an einem anderen Tag gesehen», so der Verteidiger. Für ihn sei klar: «Ich bin der Meinung, dass sich der Junge täuscht.»

  • 15.21 Uhr

    «Dann bricht das Konstrukt der Anklage zusammen»

    Die Mutter der Beschuldigten sagte am Morgen aus, sie habe am Abend der Tat etwa um 18.15 Uhr ihre Enkelin weinen gehört und sich daraufhin bei ihrer Tochter um das Wohlbefinden des Kindes erkundigt. Der Verteidiger nimmt darauf Bezug und sagt: «Wenn es sich hierbei wirklich um das Opfer gehandelt hat, bricht das ganze Konstrukt der Anklage zusammen.» Der Grund: Sollte dies zutreffen, geht der zeitliche Ablauf der Tat, die der Beschuldigten vorgeworfen wird, nicht auf.

  • 15.15 Uhr

    Gibt es eine weitere Tatwaffe?

    Es sei nicht zweifelsfrei zu klären, wann die DNA-Spuren der Beschuldigten auf die mutmassliche Tatwaffe, einen Stein, geraten seien. Es sei laut Verteidiger davon auszugehen, dass die Spuren nicht vom Tag des Auffindens der Leiche stammen. Zudem spreche viel dafür, dass nicht nur mit besagtem Stein auf das Opfer gewaltsam eingewirkt wurde.

  • 15.08 Uhr

    Beschuldigte soll nicht planmässig gehandelt haben

    «Warum soll meine Mandantin ein Foto eines Verstecks posten, das eigentlich als Tatort geplant war?» – auch diese Frage meint der Verteidiger rhetorisch. Nichts am Verhalten der Beschuldigten sowie deren Kooperation mit der Polizei spreche dafür, dass die Angeklagte planmässig einen Mord ausgeübt hat, so wie ihr das vorgeworfen wird.

  • 14.59 Uhr

    Mysteriöse Corona-Maske

    Seine Mandantin habe ein Bild des Waldverstecks auf Facebook gepostet. Da ihr Profil öffentlich war, könne beim Baumhaus nicht von einem Geheimversteck gesprochen werden. Es sei zudem auch möglich, dass das Opfer das Versteck jemandem gezeigt habe.

    Der Anwalt erwähnt zudem eine Hygienemaske, die im Waldbereich gefunden worden sei und an der sich männliche DNA befunden habe. Diesem Hinweis sei nicht nachgegangen worden. Auch dies spreche dafür, dass nur in eine Richtung ermittelt worden sei.

  • 14.38 Uhr

    Die Polizei soll nicht objektiv ermittelt haben

    Zur Untermauerung der einseitigen Ermittlung durch die Polizei führt der Anwalt Beispiele auf: Aus hunderten gemeinsamen Bildern auf dem Handy der Angeklagten habe die Polizei nur diejenigen ausgewertet, auf denen die Tochter mit Verletzungen abgebildet sei. Zudem sei das Handy nur betreffend einseitiger Schlagwörter wie «Kindesmissbrauch» hin untersucht worden. Damit habe man das «Bild einer schlechten Mutter» erschaffen wollen.

    «Wäre es nicht Teil einer ausgewogenen Ermittlung, dass auch herausgefunden wird, wer sich abgesehen von der Beschuldigten sonst noch im Wald aufgehalten hat?», fragt der Anwalt rhetorisch. Er kritisiert insbesondere, dass das Alibi des verdächtigten Ex-Freundes der Beschuldigten nicht ausreichend überprüft wurde.

  • 14.34 Uhr

    Verteidiger fordert Freispruch

    «Meine Mandantin ist der Polizei von Beginn an suspekt vorgekommen», sagt der Verteidiger zu Beginn seines Vortrags. Es sei bekannt, dass Beamte ihren Anfangsverdacht oft bestätigen wollen. Die Befragung sei entsprechend einseitig erfolgt.

    Der Verteidiger fordert einen Freispruch und eine sofortige Haftentlassung. Seine Mandantin sei zudem für die bisherige Zeit im Gefängnis zu entschädigen.

  • 14.30 Uhr

    Es geht weiter

    Die Verhandlung wird wieder aufgenommen. Es stehen nun die Plädoyers der Verteidigung sowie der Staatsanwaltschaft auf dem Programm. Die Verteidigung beginnt.

  • 13.04 Uhr

    Befragung ist beendet – am Nachmittag folgen Plädoyers

    Damit ist die Befragung der Beschuldigten beendet. Am Nachmittag folgen die Plädoyers. Die Verhandlung wird um 14.30 Uhr fortgesetzt.

  • 12.50 Uhr

    Empört, aber ruhig

    Warum sie nicht empört sei, wenn offenbar ein Dritttäter für den Tod ihrer Tochter verantwortlich und sie selbst unschuldig in Haft sei, wird die Beschuldigte gefragt. «Ich bin empört, aber ich mache das lieber mit mir selbst aus und zeige das nicht nach aussen», entgegnet sie.

    Sie mache sich Sorgen, dass ein weiteres Kind Opfer dieses möglichen Dritttäters werden könnte. Daraufhin wiederholt sie, dass für sie ihr Ex-Freund durchaus als Täter infrage kommt.

  • 12.33 Uhr

    Hände voller Blut oder nicht?

    Nach Angaben der Beschuldigten seien ihre Hände voller Blut gewesen. Heute im Gericht erinnert sie sich, dass zumindest an einer Hand Blut war, weil sie den Puls ihrer Tochter überprüft habe. Als die Polizei damals eintraf, fanden diese allerdings kein Blut an den Händen der Beschuldigten vor. Eine Erklärung dafür hat die Angeklagte nicht. Sie habe die Hände wohl aus Schutz vor der Kälte in den Jackensack gesteckt.

  • 12.26 Uhr

    «Ich würde mein Kind für keinen Mann der Welt töten»

    Zum Abschluss der Befragung wird ein mögliches Motiv diskutiert. Gemäss Vorinstanz sei die Beschuldigte möglicherweise als alleinerziehende Mutter überfordert gewesen und habe sich möglicherweise eine Wiederaufnahme der Beziehung mit ihrem Ex-Freund gewünscht.

    Die Angeklagte streitet das ab: «Ich würde mein Kind für keinen Mann der Welt töten.» Sie könne sich nicht erklären, warum ihre Tochter sterben musste.

    Ihre Mutter hatte in ihrer Befragung am Morgen den Ex-Freund als möglichen Täter ins Spiel gebracht (siehe Eintrag um 10.22 Uhr). Die Beschuldigte sagt dazu: «Er hat sich vor allem in den Tagen nach dem Auffinden sehr merkwürdig verhalten, etwa mit diesem Brief. Ob ich ihm so eine Tat zutraue, weiss ich nicht, ausschliessen kann ich es aber nicht.»

  • 12.17 Uhr

    Beschuldigte über Zeugen: «Ich habe diesen Jungen noch nie gesehen»

    Ein Zeuge, ein damals 12-jähriger Junge, hat nach eigener Aussage die Beschuldigte gesehen, wie sie zur fraglichen Zeit mit ihrer Tochter in den Wald ging. «Ich habe diesen Jungen noch nie gesehen», erwidert die Angeklagte. Sie sei zu Hause gewesen.

  • 12.07 Uhr

    Stein wirft weitere Fragen auf

    Der Richter macht die Beschuldigte auf widersprüchliche Aussagen aufmerksam: Einerseits habe sie ausgesagt, den Stein nur bis zum Baumhaus getragen und danach nicht mehr berührt zu haben. In einer anderen Befragung habe sie ausgesagt, den Stein zwecks Dekorierung des Baumhauses mehrmals gedreht zu haben.

    «Es ist schwierig, sich an jedes Detail genau zu erinnern», sagt die Angeklagte dazu. Sie könne sich nicht mehr erinnern, wie oft sie den Stein genau berührt habe.

    Auch die Lage des Steins wirft Fragen auf. Auf Fotos ist der Stein nicht dort zu erkennen, wo er sich gemäss der Angeklagten stets befunden habe. Warum dies so ist, könne sie sich nicht exakt erklären.

    «Dieser Stein hatte für mich überhaupt keine Relevanz», sagt die Beschuldigte. Für sie habe es sich nur um ein Gadget des Baumhauses gehandelt. «Ich konnte doch nicht wissen, dass dieser Stein noch so wichtig werden würde.»

  • 11.55 Uhr

    Tochter habe Stein «unbedingt» gewollt

    Nun wird die mutmassliche Tatwaffe diskutiert. Auf dem Stein sind sowohl Blut und Haare des Opfers als auch DNA-Spuren der Mutter gefunden worden. Letzteres erklärt sich die Mutter, weil sie gemeinsam mit ihrer Tochter Materialien zur Erstellung der Baumhütte gesammelt habe. Ihre Tochter habe besagten Stein entdeckt und «unbedingt» mitnehmen wollen.

    Am Tag nach Auffinden der Leiche hat die Beschuldigte von sich aus die Polizei auf den Stein aufmerksam gemacht. Das habe sie nur getan, «um der Polizei zu helfen» – und nicht, weil sie sich explizit mit der Beweislage beschäftigt habe.

  • 11.45 Uhr

    «Ich sage besser nichts, als etwas Falsches»

    Der Richter versucht nun, herauszufinden, an welchen Tagen die Beschuldigte das Waldversteck aufsuchen konnte. Dazu wird nach Möglichkeit die damalige Agenda der Beschuldigten rekonstruiert. Die Erinnerung der Angeklagten ist allerdings lückenhaft: «Ich sage besser nichts, als dass ich falsche Angaben mache», sagt sie mehrmals.

    Aus der Rekonstruktion geht hervor, dass die Beschuldigte wohl nur ein Mal nach dem Bauen das Waldversteck besucht haben konnte. Das widerspricht ihrer ursprünglichen Aussage bei der Polizeibefragung, fast jeden Tag dort gewesen zu sein. «Ich hatte zumindest vor, mehrmals zu gehen», sagt die Beschuldigte daraufhin.

  • 11.34 Uhr

    Aussage steht im Widerspruch zu Handy-Daten

    Es sei eher ein Tipi als ein Baumhaus gewesen, das nur für die Tochter Platz geboten habe. «Wir wollten das Baumhaus zu einem späteren Zeitpunkt noch erweitern», sagt die Beschuldigte. Wie oft sie mit ihrer Tochter dort war, wisse sie nicht mehr – das sei allerdings mehrmals der Fall gewesen.

    Gemäss ihren Handy-Daten war die Beschuldigte allerdings nur am Tag der Entstehung des Baumhauses, am 24. Januar 2022, dort. Das könne sie sich nicht erklären, weil sie mit Sicherheit mehrmals dort war und ihr Handy immer bei sich trug.

  • 11.28 Uhr

    Geheimversteck sei nicht geheim gewesen

    «Für mich war das Versteck kein Geheimnis», sagt die Angeklagte. Ihre Tochter habe aber darauf bestanden, dass das Baumhaus nicht am Waldrand entstehe, um es vor der Benutzung oder Zerstörung durch andere zu schützen.

    Sie habe ihrer Mutter und auch mindestens einer weiteren Person von der kleinen Hütte erzählt. Es sei zudem möglich, dass das Versteck von weiteren Personen gefunden wurde, da sich in der Nähe eine weitere Hütte befunden habe.

  • 11.22 Uhr

    Wie entstand das Waldversteck?

    Wie das gemeinsame Waldversteck entstanden sei, will der Richter wissen. «Ich hatte aufgrund mehrerer Kompensationstage viel Zeit», so die Angeklagte. Sie sei mit ihrer Tochter in den Wald gegangen und habe Äste und Steine mit Schnur zu einem kleinen Häuschen verbunden. Die Tochter habe mit weissen Steinen ein Herz gebildet. Zur Dekoration hätten sie zudem Weihnachtskugeln verwendet.

  • 11.09 Uhr

    «Dann sah ich sie dort liegen»

    Nun wird die Beschuldigte gebeten, den Tagesverlauf am 1. Februar 2022 zu schildern. Sie sei zu Hause gewesen, habe Musik gehört und auch Bier konsumiert. Ihre Tochter sei bei einer Freundin gewesen. Deren Mutter habe ihr am Telefon mitgeteilt, dass sich das Mädchen nicht bei ihnen befinde.

    Daraufhin habe die Beschuldigte das Quartier und den nahegelegenen Spielplatz nach ihrer Tochter abgesucht. Ihre Mutter habe sie dabei unterstützt. «Um die Polizei nicht zu voreilig zu alarmieren, wollten wir vorher noch das Waldversteck kontrollieren», führt die Beschuldigte aus.

    Dort angekommen, habe sie zuerst die Jacke ihrer Tochter erkannt. «Dann sah ich sie dort liegen», sagt sie unter Tränen. Sie habe ihre Tochter geschüttelt, aber diese habe nicht reagiert. Daraufhin hätten sie und ihre Mutter die Ambulanz alarmiert. «Es war dunkel, wir sahen nicht genau, woher das Blut kam. Wir konnten keinen Puls fühlen.»

    Die Ambulanz habe sie aufgefordert, das Mädchen zu reanimieren. «Wir waren in einem solchen Schockzustand, dass wir es nicht konnten», sagt die Angeklagte.

    Die eingetroffenen Beamten hätten sie und ihre Mutter auf den Polizeiposten gebracht. «Es ging eine Ewigkeit, bis wir erfuhren, dass man meine Tochter nicht mehr retten konnte», sagt die Angeklagte.

  • 11 Uhr

    «Ich habe meine Tochter nicht umgebracht»

    «Ich habe meine Tochter nicht umgebracht», sagt die Beschuldigte in einem ersten Statement, nachdem die Anklageschrift vorgelesen wurde. Sie würde ihrer Mutter niemals den Anblick der toten Enkelin zumuten.

  • 10.55 Uhr

    «So etwas kann man nicht vergessen»

    «Der Vorfall ist immer präsent», sagt die Beschuldigte in gefasster Stimme. Ihre Gefühlslage sei «schwierig», so etwas «könne man eben nicht vergessen». Ihr wird ein gutes Verhalten im Gefängnis attestiert, so der Richter. Im Hinblick auf das Berufungsverfahren habe sie sich aber zurückgezogen. «Ich habe meine Ruhe gebraucht», sagt sie dazu.

  • 10.49 Uhr

    Jetzt wird die Beschuldigte befragt

    Die Verhandlung wird wieder aufgenommen. Nun wird die Beschuldigte befragt.

  • 10.22 Uhr

    Zeugin bringt möglichen Verdächtigen ins Spiel

    «Es könnte jemand gewesen sein, der sich an meiner Tochter rächen wollte», sagt die Zeugin auf eine entsprechende Nachfrage. Sie hat auch einen konkreten Verdächtigen im Sinn: der Ex-Freund ihrer Tochter. «Bei der Trennung sagte er noch zu meiner Tochter: ‹Das wirst du mir büssen›», so die Zeugin. Er habe zudem kurz nach dem Tod des Mädchens einen Brief vor die Wohnungstür ihrer Tochter gelegt. Das habe sie als bizarr empfunden.

    Damit ist die Befragung der Mutter der Beschuldigten beendet. Die Verhandlung ist daraufhin für eine Pause unterbrochen. Um 10.45 Uhr geht's weiter.

  • 10.16 Uhr

    «Ein sinnloser Tod»

    Vor etwas mehr als drei Jahren fand die Zeugin gemeinsam mit ihrer Tochter das tote Mädchen. Wie sie heute damit umgehe, will der Richter wissen. «Ich kann noch immer nicht begreifen, warum das passieren musste», sagt die Zeugin. Sie habe die Hilfe einer psychologischen Begleitung in Anspruch genommen. Mit zittriger Stimme sagt sie: «Es war ein sinnloser Tod.»

  • 10.12 Uhr

    Standort der Baumhütte war geheim

    Der Richter hat nun mehreren Rückfragen an die Zeugin. An die Befragungen durch die Polizei möge sie sich nicht genau erinnern, sagt sie aus. Von der Baumhütte – dem mutmasslichen Tatort – habe sie am Tag, nachdem die Beschuldigte und das Opfer diese gebaut haben, erfahren. «Meine Enkelin hat mir von der Baumhütte erzählt. Sie habe sich eine solche schon lange gewünscht», sagt die Mutter der Beschuldigten.

    Wo sich die Baumhütte im Wald genau befindet, habe sie nicht gewusst. «Es sollte ein geheimer Ort sein, wo die beiden zusammen sein konnten.»

  • 9.59 Uhr

    «Überall war Blut»

    Die Suche sei im Wald fortgesetzt worden, da die Beschuldigte vorgeschlagen habe, beim gemeinsamen Versteck – einer selbstgebauten Baumhütte – nachzusehen. «Da entdeckte meine Tochter plötzlich die Jacke meiner Enkelin», sagt die Zeugin.

    Daraufhin hätten sie den leblosen Körper des Mädchens entdeckt. «Überall war Blut», erinnert sich die Grossmutter. Ihre Tochter habe am Hals den Puls des Mädchens überprüft, doch sie hätten sofort den Eindruck gehabt, das Kind sei tot. Sie beide seien allerdings wie erstarrt und unter Schock gewesen.

  • 9.53 Uhr

    «Ich habe gedacht, das könnte meine Enkelin sein»

    «Ich habe nach dem Mittag noch mit meiner Tochter telefoniert», sagt die Mutter der Beschuldigten. Sie habe den ganzen Nachmittag zu Hause verbracht. Gegen Abend habe sie von ihrer Tochter eine Nachricht bekommen, dass ihre Enkelin bei einer Freundin sei und sie diese später abholen werde.

    Daraufhin habe sie draussen ein Kind weinen gehört, sagt die Mutter der Beschuldigten. «Ich habe gedacht, das könnte meine Enkelin sein», sagt sie. Sie habe daraufhin erfahren, dass ihre Enkelin nicht bei besagter Freundin sei. Die Beschuldigte und ihre Mutter hätten sich im Anschluss auf die Suche nach dem vermissten Kind gemacht.

  • 9.43 Uhr

    Nun wird die Mutter der Angeklagten befragt

    Nun geht es um die Frage, ob die Mutter der Angeklagten als Zeugin zugelassen werden soll oder nicht. Sie war dabei, als das Mädchen leblos im Wald aufgefunden wurde. Für die Staatsanwaltschaft ist die Befragung der Zeugin überflüssig, da die wesentlichen Fakten bereits im Polizeibericht vermerkt sind. Das Gericht folgt jedoch der Argumentation der Verteidigung und lässt die Einvernahme der Zeugin zu.

  • 9.29 Uhr

    Nächste Unterbrechung – Verhandlung geht weiter

    Der Prozess wird erneut unterbrochen. Das Gericht diskutiert weitere Beweisanträge und Vorfragen. Der Anwalt der Beschuldigten hat Stellen im Protokoll der ersten Befragung genannt, die er im Protokoll behalten will.

    Nun wird die Verhandlung fortgeführt. In Kürze sollte die Befragung der Angeklagten beginnen.

  • 8.58 Uhr

    Kurzzeitige Unterbrechung

    Die Verhandlung war kurzzeitig unterbrochen, weil der Anwalt der Angeklagten ein kurzfristiges Beweismittel prüfen musste. Jetzt geht's weiter. Die Angeklagte wirkt gefasst.

  • 8.47 Uhr

    Der Prozess beginnt

    Die Angeklagte hat den Saal mit langsamem Gang betreten. Oberrichter Nicolas Wuillemin, der gemeinsam mit zwei weiteren Oberrichterinnen den Prozess leitet, eröffnet das Berufungsverfahren. Er begrüsst zu Beginn alle Anwesenden und stellt das Prozedere vor.

  • 8.24 Uhr

    Grosses Interesse am Berufungsprozess

    Der Fall hat sowohl national als auch international grosses Interesse geweckt. Das ist am Montag auch im Berner Obergericht zu spüren. Bereits bei der Eingangskontrolle staut es. Vor dem Gericht sind Kameras positioniert. Vor dem Gerichtssaal warten zahlreiche Menschen auf den Einlass. Die Verhandlung wird öffentlich ausgetragen. Besucher*innen und Medienschaffende mussten sich indes im Voraus anmelden.

    Der Prozessstart ist um 8.30 Uhr geplant. Da die Türen noch verschlossen sind, dürfte sich dieser um ein paar Minuten verzögern. blue News ist vor Ort und berichtet im Liveticker.

An diesem Montag steht eine wegen Mordes an ihrer Tochter in erster Instanz verurteilte Frau vor dem Berner Obergericht. Die Angeklagte beteuert bis heute ihre Unschuld.

Das achtjährige Mädchen wurde im Februar 2022 tot im Könizbergwald aufgefunden, unweit des Wohnorts von Mutter und Tochter. Wenig später wurde die Mutter des Mädchens festgenommen. Sie soll das Kind im Wald mit einem Stein erschlagen haben.

Eindeutige Beweise lagen keine vor. Das erstinstanzliche Regionalgericht Bern-Mittelland musste sich im Sommer 2024 auf Indizien stützen. Letztlich sah es aber genügend solcher Puzzleteile für einen zweifelsfreien Schuldspruch wegen Mordes.

Kein eindeutiges Motiv ausgemacht

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter ihr Kind unter einem Vorwand in den Wald lockte, zu einem kleinen Versteck aus Ästen, das die beiden einmal zusammen gebaut hatten. Dort soll die 32-Jährige das Mädchen mit einem grossen Stein erschlagen haben. Am Stein fanden sich Blut und drei Haare des Opfers sowie eine DNA-Kontaktspur der Mutter.

Ein eindeutiges Motiv konnte das Gericht für die Tat nicht ausmachen. In jedem Fall müsse es sich um einen krass egoistischen Beweggrund gehandelt haben, kamen die erstinstanzlichen Richterinnen und Richter zum Schluss.

Vielleicht habe die Mutter gehofft, es sei ohne Tochter einfacher, wieder eine Beziehung zu einem Partner aufzubauen. Oder sie habe sich des Kindes entledigen wollen, weil das Leben als Alleinerziehende anstrengend gewesen sei.

Die Angeklagte hatte sich jüngst in einem Kriminalpodcast der deutschen Zeitung «Die Zeit» zum Fall geäussert und erneut ihre Unschuld beteuert. Sie sieht sich als Justizopfer.

Das bernische Obergericht wird das Urteil am 24. März bekannt geben.