Jetzt musst du noch mehr könnenDas ändert sich ab dem 1. Juli für Fahrschüler
ai-scrape
17.3.2025 - 14:50
Ab dem 1. Juli 2025 werden Fahrerassistenzsysteme Teil der Prüfung.
sda
Ab dem 1. Juli 2025 müssen Fahrschüler in der Schweiz auch Kenntnisse über moderne Fahrerassistenzsysteme nachweisen. Diese Neuerung betrifft sowohl die Theorie- als auch die Praxisprüfung.
Ab dem 1. Juli 2025 werden in der Schweiz Fahrerassistenzsysteme ein fester Bestandteil der Führerprüfung. Diese Änderung betrifft ab dem 1. Juli 2025 sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung für Personenwagen und Motorräder. Ziel ist es, dass Fahrschüler die verschiedenen Systeme verstehen, korrekt anwenden und deren Grenzen kennen. Das schreibt der «Blick».
Was heisst das für die Theorieprüfung?
Künftig müssen Personen, die den Fahrausweis machen wollen, in der Theorieprüfung beweisen, dass sie die Unterschiede zwischen Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen kennen. Konkret müssen sie die drei Auswirkungen verstehen: «informierend und warnend», «kontinuierlich unterstützend» und «temporär eingreifend».
Was heisst das für die praktische Prüfung?
Bei der praktischen Fahrprüfung werden die Kandidatinnen und Kandidaten geprüft, ob sie die Fahrerassistenzsysteme kennen, die im Auto eingebaut sind. Diese muss man dann vor den Prüfer*innen richtig anwenden. Zuletzt musst du zeigen können, dass du die Grenzen und die Risiken der Systeme kennst.
Was müssen Lernfahrende wissen?
Die neuen Regeln bedeuten, dass Fahrschulen ihren Unterricht anpassen müssen. Fahrlehrer werden den Schülern jetzt beibringen, wie man die häufigsten Assistenzsysteme im Auto richtig benutzt. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass der Fahrer immer noch selbst verantwortlich bleibt. Die Schüler müssen also auch lernen, was diese Systeme nicht können und wo ihre Grenzen sind.
Die Fahrausbildung wird praktisch und effizient bleiben, aber mit neuen Schwerpunkten. Der richtige Umgang mit Assistenzsystemen wird ein wichtiger Teil der Fahrkompetenz. Fahrlehrer bereiten sich intensiv auf diese Änderungen vor. Die Ausbildung wird den Umgang mit automatisierten Fahrzeugen und spezifischen Assistenzsystemen umfassen. Neue Fahrer müssen lernen, Warnungen zu verstehen und schnell zu reagieren, wenn sie die Kontrolle übernehmen müssen. Diese neuen Fähigkeiten werden in der Ausbildung geübt.
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (Asa) hat die Richtlinie Nummer 7 zur «Abnahme von Führerprüfungen» aktualisiert, um die neuen Anforderungen bei der Fahrprüfung zu berücksichtigen. Diese Anpassung gewährleistet, dass die Bewertung der Fahrerassistenzsysteme während der Prüfung in der ganzen Schweiz einheitlich erfolgt.
Auto- und Töffprüfungen betroffen
Kenntnisse der Assistenz- und Automatisierungssysteme werden ab 1. Juli 2025 in die Fahrprüfungen aufgenommen. Betroffen sind Prüfungen für Personenwagen (Kategorie B, BE, B1) und für Motorräder (Kategorie A, A1).
«Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass Auto- und Töfffahrende künftig die verschiedenen Assistenz- und Automatisierungssysteme verstehen, korrekt anwenden und deren Grenzen und die Risiken kennen», erklärt Michael Gehrken (54), Präsident der Dachorganisation der Fahrlehrerschaft L-drive Schweiz gegenüber dem «Blick».
Die Redaktorin hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.
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