StellenmeldepflichtArbeitslose über 50 werden bei der Stellensuche herausgefiltert
SDA
9.1.2020
Arbeitslose über 50-Jährige profitieren nicht von der Stellenmeldepflicht. Diese führt zwar dazu, dass viel mehr offene Stellen auf Bewerbungsplattformen ausgeschrieben werden – die Ü50 werden dort aber oft herausgefiltert.
Die Stellenmeldepflicht ist kein Erfolg – jedenfalls nicht für Arbeitslose über 50 (Ü50). «Die Ü50 kommen meist nur über persönliche Kontakte zu neuen Stellen. Der Erfolg, über Bewerbungsplattformen zu einem neuen Job zu kommen, ist für die Ü50 sehr klein», sagte Studienleiter Pascal Scheiwiller von der Outplacement-Firma Von Rundstedt, die ihr jüngstes Arbeitsmarkt-Barometer veröffentlicht hat.
Von Rundstedt unterstützt Entlassene bei der Suche nach einer neuen Stelle. Für das jetzige Arbeitsmarkt-Barometer wurden Informationen von 1524 gekündigten Menschen und von 192 Unternehmen ausgewertet, die im vergangenen Jahr Kündigungen ausgesprochen hatten.
Die Ü50 als eigentliche Zielgruppe der Ende 2017 beschlossenen und im Juli 2018 eingeführten Stellenmeldepflicht hätten nach wie vor Mühe bei öffentlichen Ausschreibungen und Rekrutierungsverfahren, sagte Von Rundstedt-Chef Scheiwiller. Über Bewerbungsplattformen kämen schnell mal mehrere hundert Bewerbungen herein.
Da hätten die über 50-Jährigen oft nur geringe Chancen, weil die Firmen die Jüngeren bevorzugen würden. Die Ü50 seien vor allem über persönliche Kontakte erfolgreich auf der Jobsuche, weil es bei diesen nur wenige Bewerber gebe.
Bei der Stellenmeldepflicht handelt es sich um den sogenannten «Inländervorrang light», den das Parlament Ende 2016 zur Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungsinitiative beschlossen hat: Arbeitgeber in Berufsarten mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit müssen offene Stellen den Arbeitsämtern melden. Dort stehen die Informationen während fünf Arbeitstagen ausschliesslich den gemeldeten Stellensuchenden zur Verfügung. Diese erhalten dadurch einen zeitlichen und Informationsvorsprung bei der Bewerbung.
Von der höheren Transparenz am Arbeitsmarkt durch die Stellenmeldepflicht profitieren insbesondere die unter 50-Jährigen. 2019 hätten 41 Prozent einen Job über öffentliche Stellenausschreibungen gefunden, stellte die Studie fest. Das seien wesentlich mehr als ein Jahr zuvor (24 Prozent).
Auf der anderen Seite nahm der Erfolgsanteil der persönlichen Kontakte deutlich ab: So sind 2019 nur noch ein Drittel der Jobs über persönliche Bekanntschaften vermittelt worden. Im Vorjahr waren es noch 41 Prozent gewesen.
Zudem müsste man erwarten, dass bei so vielen offenen Stellen und gleichzeitigem Fachkräftemangel die Suchdauer sinke, sagte Scheiwiller: Das sehe man bei den Jüngeren. Aber bei den Älteren funktioniere das nicht. Bei diesen sei die Suchdauer länger, weil viele Unternehmen Vorbehalte gegenüber dem Alter hätten.
So stieg die durchschnittliche Suchdauer der 40- bis 50-Jährigen von 5,2 auf 5,8 Monate, bis sie wieder einen neuen Job gefunden hatten. Bei den über 50-Jährigen kletterte die Suchdauer gar von 6,8 auf 7,8 Monate.
Die Suchdauer hänge aber nicht nur vom Alter, sondern auch von anderen Faktoren ab. So gibt es Ü50, die relativ schnell eine neue Stelle finden, während andere umso länger brauchen. «Wir stellen fest, dass die Diskrepanz zwischen den leichten Profilen (Suchdauer von 3,5 Monaten) und schwierigen Profilen (Suchdauer von 11,2 Monaten) weiterhin gross ist. Die Polarisierung am Arbeitsmarkt nimmt zu», erklärte Scheiwiller.
Das sei frustrierend für die Betroffenen. Die hörten immer, die Firmen würden händeringend Fachkräfte suchen und die Lage am Arbeitsmarkt sei gut, aber sie würden selber nicht davon profitieren, sagte Scheiwiller.
Mehr Lohn dank Fachkräftemangel
In Branchen mit Fachkräftemangel sitzen derzeit die Arbeitnehmer am längeren Hebel. Die Firmen weichen sogar vermehrt von ihrem perfekten Wunschprofil für einen Job ab, an dem sie in den vergangenen Jahren eisern festgehalten haben. So sei zum ersten Mal fast der Hälfte der Stellensuchenden ein Branchenwechsel gelungen. Im Vorjahr seien es nur 25 Prozent gewesen.
Auch die funktionale Mobilität steige. Mittlerweile habe fast ein Drittel der Stellensuchenden einen Arbeitsplatz mit einer neuen Funktion gefunden. Ein Jahr hatten dies lediglich ein Viertel geschafft.
Bei den Löhnen sei der Fachkräftemangel neben der allgemein positiven Lage am Arbeitsmarkt ein Motor. Während bei Kündigungen naturgemäss bisher häufig Saläreinbussen verzeichnet werden mussten, hat sich dieses Bild 2019 verändert. So konnten sich im letzten Jahr auch die Gekündigten bei einer neuen Stelle über einen Lohnanstieg von durchschnittlich 3 Prozent freuen, nachdem sie 2018 noch Einbussen von 9 Prozent erlitten hatten.
Je älter, desto weniger Lohnanstieg
Allerdings fiel die Lohnerhöhung umso kleiner aus, je älter der Arbeitnehmer war. Bekamen die unter 30-Jährigen noch 8 Prozent mehr Salär, betrug das Plus bei den 40- bis 50-Jährigen nur noch 2 Prozent.
Eine Ausnahme machten erneut die Ü50. In dieser Risikogruppe sank der Lohn nach einem Stellenverlust im Schnitt um 6 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr (-12 Prozent) hat sich dieser Wert aber wesentlich verbessert.
Immerhin gab es auch positive Nachrichten für die Ü50: Sie haben kein erhöhtes Kündigungsrisiko. Ihre Kündigungsquote lag bei 31 Prozent. Das entsprach praktisch ihrem Anteil an den Beschäftigten. Das grösste Kündigungsrisiko hatten die 40- bis 50-Jährigen: Sie erhielten im vergangenen Jahr 42 Prozent aller Kündigungen, obwohl sie nur ein Viertel der Beschäftigten ausmachten.
Ab Juli müssen freie Stellen in Branchen, die eine Arbeitslosenquote von über acht Prozent haben, dem RAV gemeldet werden. Ziel ist es, dass freie Stellen wenn möglich mit bereits in der Schweiz lebenden Personen besetzt werden und die Einwanderung gebremst wird. Besonders in der Baubranche kommt der sogenannte Inländervorrang zum Tragen. (Symbolbild)
Bild: Keystone
Die Arbeitslosigkeit in en Berufen des Bauhauptgewerbes beträgt über 15 Prozent. Meldepflichtige Berufe sind unter anderem Betonbauer, Zementierer, Verputzer. (Symbolbild)
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Auch Stuckateurs-Stellen sollen wenn möglich mit in der Schweiz lebenden Perosnen besetzt werden. (Symbolbild)
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Bei Lageristen beträgt die Arbeitslosenquote knapp zehn Prozent. (Symbolbild)
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Meldepflichtig sind auch freie Stellen in Küchen. (Symbolbild)
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Ebenfalls betrffen: Telfonisten und Telefonistinnen. (Symbolbild)
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Auch bestimmte Berufe im Uhrmachergewerbe sind stellenmeldepflichtig. (Symbolbild)
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Landwirschaftliche Hilfskräfte ... (Symbolbild)
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... und Vorabeiter sind ebenfalls betroffen. (Symbolbild)
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Meldepflichtig: Stellen in Wäschereien ... (Symbolbild)
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... und beim Servicepersonal. (Symbolbild)
Bild: Keystone
Auch Stellen als Kurierfahrer sollen vornehmlich mit Inländern besetzt werden. (Symbolbild)
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