Fangewalt Amherd schlägt Schwerpunkte vor

SDA

2.7.2019 - 11:06

GC-Spieler stehen vor GC Hooligans nach dem Spielabbruch im Fussball Meisterschaftsspiel der Super League zwischen dem FC Luzern und dem Grasshopper Club Zürich in Luzern.
GC-Spieler stehen vor GC Hooligans nach dem Spielabbruch im Fussball Meisterschaftsspiel der Super League zwischen dem FC Luzern und dem Grasshopper Club Zürich in Luzern.
Source: KEYSTONE/STR

Bestehende Massnahmen gegen Gewalt bei Fussballspielen sollen noch konsequenter umgesetzt werden. Dies haben Sportministerin Viola Amherd und Vertreter des Fussballs am Montag an einem Treffen in Bern vereinbart.

Bundesrätin Amherd hat dabei drei Schwerpunkte vorgeschlagen: Stadionverbote sollen konsequent erteilt, die Zusammenarbeit zwischen Klubs und Behörden verbessert und Zertifizierungen im Sicherheitsbereich geprüft werden, wie das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mitteilte.

Wenn festgestellt werde, dass sich ein Fan nicht an die Stadionordnung halte, müsse nach erfolgter Identifikation umgehend ein Stadionverbot verhängt werden. Das Hausrecht gehöre den Klubs und es brauche keine Verurteilung durch ein Gericht für ein Stadionverbot.

Verbesserte Videoüberwachung in Stadien

Die Zusammenarbeit von Klubs und Polizei respektive Behörden zur Identifizierung von gewalttätigen Fans soll verbessert werden: Dazu gehöre eine Verbesserung der Videoüberwachung in den Stadien. Zudem sollen die Klubs bei gewalttätigen Fans konsequent Strafantrag stellen.

Gestützt auf die Erfahrungen der deutschen Bundesliga soll auch geprüft werden, ob die Klubs nur noch eine Lizenz beantragen können, wenn sie vorgängig ihre Sicherheitsprozesse zertifiziert haben.

An dem Treffen hätten sich die Sportfunktionäre damit einverstanden erklärt, bei ihren weiteren Arbeiten diese Schwerpunkte zu verfolgen. Aber auch die Kantone und die zuständigen Justizbehörden müssten ihren Beitrag leisten, um Gewalttäter von Sportveranstaltungen fernzuhalten.

So bestehe heute schon die Möglichkeit, dass die Behörden Meldeauflagen verfügten. In diesen Fällen müssten sich Menschen, die mit einem Stadionverbot belegt seien, vor einem Spiel bei der Polizei melden.

Hooligan-Konkordat wird überprüft

Die Sportministerin begrüsse deshalb auch, dass die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und – direktoren (KKJPD) derzeit eine Evaluation des Hooligan-Konkordates durchführe und weitere Abklärungen tätige. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen seien, sei ein weiterer Austausch von Bundesrätin Amherd mit den Verantwortlichen des Fussballs geplant.

Amherd hatte nach den Vorfällen in Sitten und in Luzern die Präsidenten des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) und der Swiss Football League (SFL) zu dem Austausch eingeladen. In Sitten war es am 16. März wegen Pyros zu einer Eskalation beim Spiel gegen die Grasshopers gekommen. Mitte Mai hatten dann Anhänger des Grasshoppers Clubs Zürich zudem in Luzern einen Spielabbrauch provoziert, als sie den Fussballplatz stürmten.

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