AHV-AbstimmungskampfDie Befürworter*innen haben ein wichtiges Argument verloren
Von Alex Rudolf
1.7.2022
Im Kampf um die AHV-Reform fehlt Befürworter*innen ein gewichtiger Trumpf: die Garantie auf höhere Renten in der beruflichen Vorsorge. Nun müssen sie viel Überzeugungsarbeit leisten.
Von Alex Rudolf
01.07.2022, 18:01
03.07.2022, 13:18
Alex Rudolf
Sie wird der Höhepunkt des politischen Herbstes: die Abstimmung über die AHV-Reform. Am 25. September entscheidet das Schweizer Stimmvolk, ob das Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben wird. SP, Grüne und Gewerkschaften hatten das Referendum dagegen ergriffen. Bundesrat und Parlament sind dafür.
Die Gegner*innen halten die Erhöhung für eine einseitige Rentenkürzung, da die Frauen insgesamt ohnehin schon weniger Rente erhalten als Männer. 150'000 Schweizer*innen, die das Referendum unterzeichnet haben, sehen dies auch so.
Die AHV gerät zusehends in Schieflage. Die letzte Reform gelang der damaligen Innenministerin Ruth Dreifuss im Jahr 1997. Neben der Erhöhung des Rentenalters für Frauen soll auch die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent auf 8,1 Prozent erhöht werden, um die AHV zu finanzieren.
Mit dem Referendum werde das wichtigste Sozialwerk der Schweiz gefährdet, heisst es bei den Befürwortern der Vorlage. Aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung sei diese Anpassung notwendig. Die Revision sichert die Renten aber nur für einige Jahre, die nächste Revision müsste bald an die Hand genommen werden.
Altersarmut ist weiblich
Eine Benachteiligung der Frauen liege zudem nicht vor, da die ersten neun Jahrgänge nach Inkrafttreten der Neuerung mit Rentenzuschlägen kompensiert werden, heisst es bei den Befürwortern.
«Die beiden Räte sind sich bei der Unterstützung der Geringverdiener einig.»
Ruth Humbel
Nationalrätin Die Mitte/AG
Nicht von der Hand zu weisen ist aber, dass Frauen durchschnittlich dennoch eine tiefere Altersrente haben als Männer. Der Unterschied beträgt rund 40 Prozent. Dieses Gefälle sei aber nicht mit der AHV, sondern mit geringeren Renten aus der beruflichen Vorsorge (BVG) zu begründen.
Denn wer Teilzeit oder im Tieflohnsegment arbeitet, kann auf eine geringe oder gar keine zweite Säule zurückgreifen – vielfach betroffen sind davon die Frauen.
An der Sommersession schickte der Ständerat einen Vorschlag zur Revision der BVG zurück in die zuständige Kommission. Sehr zum Erstaunen der bürgerlichen Frauen, die die Vorlage als Argument im Abstimmungskampf hätten gebrauchen können.
Verzögerung bedauerlich
Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) hoffte, dass der Ständerat Ja sagt und war enttäuscht. Heute sagt sie zu blue News: «Aufstehen, Krönchen richten und weitermachen.» Besonders das Timing der Rückweisung sei sehr ungünstig gewesen. Sie bleibt aber optimistisch: «Bei allen Voten im Ständerat war zu hören, dass man den Handlungsbedarf erkannt hat. Nun muss man sich nur noch auf ein Modell einigen.»
«Damit warten Teilzeit-, kleine Einkommen und Mehrfachbeschäftigte noch länger auf eine faire Altersversicherung ihrer Einkommen.»
Kathrin Bertschy
Nationalrätin GLP/BE
Natürlich sei es schade, dass man keine Lösung präsentieren könne. Die Nachricht aus dem Ständerat laute aber nicht «Wir bleiben untätig», sagt die Zürcher FDP-Nationalrätin Regine Sauter zu blue News. «Man hat den Ernst der Lage erkannt, will aber keine überhastete Lösung präsentieren», sagt Sauter weiter.
Auch Nationalrätin Kathrin Bertschy (GLP/BE) bedauert die Verzögerung, wie sie zu blue News sagt. «Damit warten Teilzeit-, kleine Einkommen und Mehrfachbeschäftigte noch länger auf eine faire Altersversicherung ihrer Einkommen.»
Viele bürgerliche Frauen waren dennoch enttäuscht, da sie im Abstimmungskampf gern etwas Handfestes gehabt hätten. «Ich habe viel Zeit investiert, diesen Frauen klarzumachen, dass wir uns mit derselben Kraft für die zweite Säule einsetzen werden, mit der wir uns für die erste Säule eingesetzt haben.» Das ja zur AHV im Herbst sei also weiterhin sehr wichtig.
Ruth Humbel (Mitte/AG) sagt: «Die beiden Räte sind sich bei der Unterstützung der Geringverdiener einig. Die Frage ist eher, wie die Übergangsgeneration entschädigt wird.» Daher sei sie auch optimistisch, was die Abstimmung im Herbst angehe: «Denn in der AHV sind Frauen überhaupt nicht benachteiligt.»
Ständerat will nochmals an die Arbeit
Doch warum schickte der Ständerat die Vorlage zurück an die Kommission? Ein von FDP-Ständerat Josef Dittli vorgebrachter Vorschlag zur Neuerung der zweiten Säule soll eingehend geprüft werden. Denn der Entwurf hätte 25 Milliarden gekostet, jener von Dittli lediglich deren zwölf.
Neben den Kosten war auch die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen ein Thema. So soll der rentenbestimmende Umwandlungssatz von 6,8 auf sechs Prozent gesenkt werden. Wer also ein Altersvermögen von 100'000 Franken hat, erhält jährlich 6'800 Franken aus der zweiten Säule, wenn er oder sie pensioniert wird. Nach der Revision wären es nur noch 6'000 Franken. Wie hoch die Kompensationen für die Übergangsgenerationen sind, ist einer der Streitpunkte.
Für die Frauen ist der Koordinationsabzug von besonderem Interesse. Dabei handelt es sich um einen Freibetrag der Lohnsumme, auf den keine BVG bezahlt werden muss. Aktuell liegt er bei 25'095 Franken. Dies ist nachteilig für Personen im Tieflohnsegment und in der Teilzeitarbeit, wovon ein Grossteil Frauen sind. Laut dem Vorschlag soll der Koordinationsabzug auf 12'548 Franken halbiert werden.