Als Zehnjährige missbraucht 15 Jahre später schickt ihr der Täter eine Freundschafts-Anfrage 

smi

24.11.2023

Kindsmissbrauch verjährt nicht. Darum kann das Kriminalgericht Luzern einen Angeklagten fast 20 Jahre nach der Tat verurteilen.
Kindsmissbrauch verjährt nicht. Darum kann das Kriminalgericht Luzern einen Angeklagten fast 20 Jahre nach der Tat verurteilen.
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Ein Mädchen wird misshandelt. 15 Jahre später erhält sie vom Täter eine Freundschafts-Anfrage auf Facebook. Sie zeigt ihn an und das Kriminal-Gericht Luzern spricht den vorbestraften Sexualstraftäter schuldig. 

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Mann versucht, sich an einer Zehnjährigen zu vergehen, indem er ihr Aufträge als Model verspricht. Sie bringt ihn dazu, von ihr abzulassen, zeigt ihn aber nicht an.
  • 15 Jahre später erhält sie von ihm eine Freundschafts-Anfrage auf Facebook.
  • Die Frau zeigt den Mann an. Dieser ist bereits vorbestrafter Sexualstraftäter und wird auch in ihrem Fall schuldig gesprochen.

Mit dem Model-Trick versuchte ein damals 28-Jähriger ein zehnähriges Mädchen gefügig zu machen. Über den Facebook Messenger hatter er sie kontaktiert und ihr erzählt, dass er Fotograf für Kindermode sei. Er arbeite auch für Dolce & Gabbana und könne sie mit Paris Hilton bekannt machen, wenn sie mit ihm zusammenarbeite.

Gegen den Willen seiner Eltern traf sich das Mädchen mit dem Mann. Nach dem Besuch eines Bistros habe er sie im Auto zu einer Garagenbox gefahren, schreibt «20 Minuten». Dort habe er ihr gesagt, wenn sie Model werden wolle, müsse sie auch etwas dafür tun. Darauf habe er sie über den Unterhosen im Intimbereich berührt. Das Kind habe sich gewehrt und geschrien, worauf er von ihr abliess. 

Darauf habe er das Mädchen nach Hause gefahren und ihr gesagt, dass sie ihn nicht anzeigen dürfe. 15 Jahre lang hat sie danach nichts mehr von ihm gehört. 2019 erhält sie eine Freundschaftsanfrage auf Facebook. 

Das Opfer hat den Mann angezeigt 

Die Frau Mitte zwanzig erkennt den Mann. Ihr sei alles wieder hochgekommen, zitiert «20 Minuten». Sie zeigt den Mann an. Das ist möglich, weil Missbrauch von Kindern seit einer Gesetzesänderung 2013 nicht mehr verjährt. 

Der Mann streitet ab. Er ist allerdings bereits vorbestraft für Vergewaltigung, Schändung und mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind, begangen 2009 in Basel. Dieses Urteil hat ein Gericht 2016 ausgesprochen. 

Die Haftstrafe hat das Gericht zugunsten einer stationären Massnahme aufgehoben. Aus dieser ist der Mann 2020 unter Auflagen freigekommen. Danach hat er sich jedoch nicht an die Weisungen gehalten. Wegen Rückfallgefahr muss er im März 2021 in Sicherheitshaft, aus der er im Juli desselben Jahres wieder in eine stationäre Therapie wechselt. 

Das Kriminalgericht sieht es als erwiesen an, dass er auch 2004 der Täter gewesen ist, der versucht hat, das damals zehnjährige Mädchen zu missbrauchen. Dafür verurteilt es ihn zu acht Monaten Haft. Diese sei eine Zusatzstrafe zum Verfahren von 2016 und werde ebenfalls zugunsten einer stationären Therapie aufgeschoben.