Falsche Angaben gemacht Polizei durchsucht Wohnung wegen Serafe-Gebühr

Carsten Dörges

2.11.2023

Die Rechnung der Schweizerischen Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren Serafe beträgt 335 Franken. Die Bewohner einer Wohnung in Zürich versuchten diese Gebühr einzusparen. (Archivbild)
Die Rechnung der Schweizerischen Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren Serafe beträgt 335 Franken. Die Bewohner einer Wohnung in Zürich versuchten diese Gebühr einzusparen. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Vier Polizisten und zwei Mitarbeiter des Bakom durchsuchen eine Wohnung in Zürich wegen der Serafe-Gebühr. Die Bewohner haben sich von der Gebühr befreien lassen.

Carsten Dörges

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  • In Zürich wurde eine Wohnung von vier Polizisten und zwei Mitarbeitern des Bakom durchsucht.
  • Die beiden Bewohner der Wohnung hatten sich von der Serafe-Gebühr befreien lassen.
  • Wie sich herausstellte, stimmten die Angaben der Bewohner nicht. Jetzt droht eine Busse.

Dieser unangemeldete Besuch Ende September in einer Zürcher Wohnung war für die zwei Bewohner sicherlich mehr als unangenehm. Vor der Tür standen zwei Angestellte des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) und vier Polizisten der Stadtpolizei Zürich – und die hatten einen Durchsuchungsbefehl dabei. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, ging es um die Serafe-Gebühr, dies geht aus einem Beschluss des Bundesstrafgerichts hervor. Der Bund hat die Firma Serafe AG mit dem Inkasso von Empfangsgebühren beauftragt.

Denn es gibt eine klare Regelung: In der Schweiz wohnhafte Personen, die Radio- oder Fernsehprogramme empfangen, sind aufgrund des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) verpflichtet, Empfangsgebühren zu bezahlen. Seit dem 1. Januar 2019 wird eine Abgabe für Radio und Fernsehen bei Haushalten und Unternehmen erhoben. Die neue geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen beträgt seit Januar 2021 335 Franken je Privathaushalt und Jahr.

Bewohner öffnete Tür nicht

Die beiden Bewohner der Wohnung hatten sich von der Gebühr befreien lassen, was auch genehmigt wurde. Sie hatten angegeben, weder über ein Radio- oder Fernsehgerät noch über ein Autoradio, einen Computer, ein Smartphone, ein Tablet oder ein anderes Gerät mit Internetempfang zu verfügen. Das Bakom wollte schon im Juli eine Kontrolle dieser Angaben durchführen, doch da standen die Kontrolleure vor einer verschlossenen Tür, der Bewohner weigerte sich die Tür zu öffnen.

Das Bakom blieb deshalb dran, durch Nachfrage bei verschiedenen Telekom-Firmen wurde klar – die Personen im Haushalt waren mit zwei Prepaid-Handynummern registriert und hatten ein weiteres Abo. Daraufhin ordnete der Direktor des Bakom die Hausdurchsuchung an.

Elektronische Geräte entdeckt

Bei der Durchsuchung wurden dann «mehrere elektronische Geräte mit Internetzugang» in der Wohnung entdeckt, wie vom Bundesstrafgericht beschrieben. Jetzt muss sich wegen der Beschwerde der beiden Bewohner gegen die Hausdurchsuchung die Beschwerdekammer des Gerichts mit dem Fall befassen.

Dieser Fall ist zwar durch den Ablauf und die Hausdurchsuchung aussergewöhnlich, dieses Jahr gab es erst vier solcher Durchsuchungen. Doch Kontrollen selbst sind kein Einzelfall. Auf Rückfrage teilt die Bakom dem «Tages-Anzeiger» mit, dass über 1400 Haushalte von 2019 bis 2022 überprüft wurden. In 174 Fällen wurde ein Strafbescheid ausgestellt. In solchen Fällen können Geldstrafen von bis zu 5000 Franken verhängt werden. Das wäre für die beiden Wohnungsbewohner in Zürich sicherlich eine teure Busse.