Der juristische Streit um die Baubewilligung für das «Ukrainerdörfli» auf dem Berner Viererfeld ist beigelegt. Die Beschwerdeführer verzichten auf einen Weiterzug des Verfahrens, wie sie am Montag mitteilten.
Der Kanton habe zugesagt, dass er nach Ablauf der befristeten Bewilligung keine Verlängerung für den Betrieb der Unterkünfte auf dem Viererfeld beantragen werde. Die bernische Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) bestätigte auf Anfrage, dass eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen worden sei.
Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen hatte kürzlich die Baubewilligung für die Unterkunft erteilt, befristet auf drei Jahre. Die Einsprecher liessen Anfang August offen, ob sie den Entscheid weiterziehen. Sie verlangten Garantien, dass das Containerdorf nach drei Jahren wirklich abgebrochen wird.
Es müsse vermieden werden, dass Stadt und Kanton Bern die Einrichtungen länger als drei Jahre als Flüchtlingsunterkunft nutzen wollen - bis zum allfälligen Beginn der Bauarbeiten für das geplante neue Stadtquartier auf dem Vierer- und Mittelfeld.
Das Containerdorf hat Anfang Juli seinen Betrieb aufgenommen. Bei noch tiefer Belegung soll der Betrieb langsam anlaufen. Später könnten auf dem Viererfeld bis zu 1000 Menschen Platz finden.