Ukraine Schweiz übernimmt zwölftes EU-Sanktionspaket gegen Russland

hanke, sda

31.1.2024 - 16:46

Der Bund übernimmt das mittlerweile zwölfte Sanktionspaket der EU gegen Russland wegen der am 24. Februar 2022 gestarteten, grossangelegten Invasion der Ukraine. (Symbolbild)
Der Bund übernimmt das mittlerweile zwölfte Sanktionspaket der EU gegen Russland wegen der am 24. Februar 2022 gestarteten, grossangelegten Invasion der Ukraine. (Symbolbild)
Keystone

Die Schweiz übernimmt das zwölfte Sanktionspaket der EU gegen Russland. Mit den neuen, ab dem 1. Februar geltenden Massnahmen, werden unter anderem der Kauf und die Einfuhr von russischen Diamanten schrittweise verboten, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.

Das jüngste, von der Europäischen Union am 18. Dezember des vergangenen Jahres verabschiedete Sanktionspaket gegen Russland, umfasst unter anderem ein Einfuhrverbot für Diamanten. Neu sind auch der Kauf und die Einfuhr von Roheisen oder flüssigem Propangas (LPG) aus Russland verboten, wie der Bundesrat weiter mitteilte. Das Einfuhrverbot von Flüssiggas betrifft laut der EU-Kommission Importe von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr.

Die Listen der verbotenen Güter, die zur militärischen, industriellen und technologischen Stärkung Russlands beitragen können, wurden ebenfalls erweitert. Neu sind die Ausfuhr und der Verkauf von Chemikalien, Lithiumbatterien, gewissen Motoren für Drohnen sowie bestimmten Maschinen nach Russland verboten. Ebenfalls erweitert wird die Liste der Unternehmen, welche spezifischen Restriktionen bezüglich zivil und militärisch verwendbarer Güter unterliegen.

Im Finanzbereich wird es russischen Staatsangehörigen untersagt, Unternehmen in der Schweiz zu kontrollieren, welche Dienstleistungen in Zusammenhang mit Krypto-Vermögenswerten erbringen. Weitere Massnahmen werden laut dem Bundesrat eingeführt, um die Durchsetzung der Preisobergrenze für russisches Rohöl und russische Erdölprodukte zu unterstützen.

Meldepflicht in Prüfung

Der Bundesrat verzichtet laut der Mitteilung derweil vorläufig auf die Einführung einer Meldepflicht für Geldtransfers natürlicher und juristischer Personen aus Russland, die in der Schweiz ein Unternehmen ansässig haben. Eine solche Meldepflicht, wie sie in der EU eingeführt wurde, werde aber geprüft, hiess es.

Zuletzt hatte die Schweiz im Dezember 147 weitere Personen, Firmen und Organisationen aus Russland und Belarus auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Die Übernahme der Sanktionen sei eine Reaktion auf «die fortwährenden destabilisierenden Handlungen Russlands, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Sicherheit der Ukraine untergraben». Die Ukraine wehrt seit dem 24. Februar 2022 eine grossangelegte russische Invasion ab.

hanke, sda