Konzernsteuern Schweiz setzt OECD-Mindeststeuer für Konzerne ab 1. Januar 2024 um

gg, sda

22.12.2023 - 12:30

Der Bundesrat setzt die im Juni an der Urne gutgeheissene Umsetzung der OECD/G20-Steuerreform per 1. Januar 2024 in Kraft. (Archivbild)
Der Bundesrat setzt die im Juni an der Urne gutgeheissene Umsetzung der OECD/G20-Steuerreform per 1. Januar 2024 in Kraft. (Archivbild)
Keystone

Grosse international tätige Unternehmen werden in der Schweiz künftig mit einem Steuersatz von mindestens 15 Prozent besteuert. Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, einen Teil der OECD/G20-Steuerreform wie geplant per 1. Januar 2024 einzuführen.

Mit der raschen Umsetzung werde verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesse, schrieb das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung. Die grosse Mehrheit der EU-Staaten sowie weitere westliche Industrienationen wie Grossbritannien und Südkorea setzten das Regelwerk ebenfalls per Anfang 2024 in Kraft.

Die Umsetzung der Mindestbesteuerung erfolgt in der Schweiz mit einer Verordnungsänderung, welche die Erhebung einer neuen Ergänzungssteuer im Inland vorsieht. Dafür war eine Verfassungsänderung notwendig. Volk und Stände haben diese im vergangenen Juni deutlich gutgeheissen. Nach sechs Jahren muss der Bundesrat dem Parlament ein Bundesgesetz vorlegen.

Konkret geht es um die zweite Säule der OECD/G20-Steuerreform. Betroffen von der Mindeststeuer sind Konzerne, die einen weltweiten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro erzielen. Über die Einführung weiterer Elemente der Reform wird der Bundesrat später entscheiden, wie er schrieb.

Dabei geht es unter anderem um die internationale Ergänzungssteuer namens IIR und UTPR. Der Bundesrat werde die weitere internationale Entwicklung verfolgen und zu einem späteren Zeitpunkt über deren Einführung entscheiden – falls dies angezeigt sei, um die Interessen der Schweiz zu wahren, hiess es.

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