Dokumenten-Affäre Richterin stellt Verfahren gegen Donald Trump ein

SDA

15.7.2024 - 16:32

ARCHIV - Der ehemalige US-Präsident Donald Trump kommt zu einer Wahlkampfveranstaltung. Foto: Rebecca Blackwell/AP/dpa
ARCHIV - Der ehemalige US-Präsident Donald Trump kommt zu einer Wahlkampfveranstaltung. Foto: Rebecca Blackwell/AP/dpa
Keystone

Die zuständige Richterin hat das Verfahren gegen Ex-US-Präsident Donald Trump zur Affäre um die Mitnahme geheimer Regierungsdokumente eingestellt. Legt der Sonderermittler Berufung ein?

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  • Das Verfahren gegen Donald Trump rund um die Dokumenten-Affäre wurde eingestellt.
  • Richterin Aileen Cannon begründete die Entscheidung mit Zweifeln an der rechtmässigen Ernennung des Sonderermittlers.
  • Der Sonderermittler kann noch Berufung einlegen.

In der Affäre um die Mitnahme geheimer Regierungsdokumente hat die zuständige Richterin das Strafverfahren gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump eingestellt. Das teilte Richterin Aileen Cannon in Miami im Bundesstaat Florida mit und begründete die Entscheidung mit Zweifeln an der rechtmässigen Ernennung des Sonderermittlers in dem Fall. Sonderermittler Jack Smith kann Berufung gegen die Entscheidung einlegen.

Trump war in der Dokumenten-Affäre im vergangenen Jahr auf Bundesebene angeklagt worden. Ihm wird in diesem Fall die gesetzeswidrige Aufbewahrung höchst sensibler Informationen aus seiner Zeit als Präsident (2017 bis 2021) vorgeworfen.

Dies sollte «nur der erste Schritt» sein, schnell gefolgt von der Einstellung aller Verfahren, schrieb der Republikaner auf seiner Online-Plattform Truth Social. Der 78-Jährige bezeichnete diese einmal mehr als «Hexenjagden». Das Justizministerium koordiniere all diese «politischen Angriffe», um sich gegen ihn, Joe Bidens Kontrahenten, zu verschwören, schrieb der republikanische Präsidentschaftsbewerber.

Hausdurchsuchung bei Trump vor zwei Jahren

Im August 2022 hatte die Bundespolizei FBI Trumps Villa in Florida durchsucht und mehrere als streng geheim eingestufte Dokumenten-Sätze beschlagnahmt. Vorgeworfen wird Trump auch eine Verschwörung zur Behinderung der Ermittlungen: So soll er versucht haben, mithilfe von Mitarbeitern Material aus Überwachungskameras verschwinden und Kisten mit Dokumenten wegschaffen zu lassen.

Trump plädierte bei der Vorstellung der Anklage in Miami im vergangenen Jahr auf «nicht schuldig». Seine Anwälte versuchten, das Verfahren mit diversen Anträgen zu stoppen.

Die in dem Dokumenten-Verfahren zuständige Richterin Cannon wurde einst von Trump ernannt. Kritiker warfen ihr in den vergangenen Monaten vor, das Verfahren zu verschleppen und Anträge in Zeitlupe zu bearbeiten.

Juristisches Hin und Her

Vor einigen Wochen konnte Trump in einem anderen Fall vor dem Supreme Court einen Erfolg einfahren. Das Oberste Gericht der USA entschied, dass Trump für Handlungen im Präsidentenamt weitgehenden Schutz vor Strafverfolgung geniesst. Diese Entscheidung hat erst mal nicht direkt etwas mit der Einstellung des Verfahrens in Miami zu tun – aber möglicherweise indirekt.

Der Richter Clarence Thomas hatte in einer Stellungnahme zu dem Immunitäts-Urteil geschrieben, dass der Sonderermittler Smith nicht rechtmässig ernannt sei und deshalb keine Befugnis habe, Trump anzuklagen. Aus dem Text von Thomas in dem Urteil gingen keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen hervor.

In der Anklage gegen Trump in Florida hatte Trumps Team aber genau dieses Argument, das von vielen Fachleuten zurückgewiesen wird, bereits vorgebracht. Die Stellungnahme von Supreme-Court-Richter Thomas gilt daher als höchst ungewöhnlich und wurde von vielen als Zeichen in Richtung Florida gewertet.

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