Norwegischer RechtsterroristMassenmörder Breivik lebt mit Xbox und Esszimmer, aber klagt gegen Haftbedingungen
AP / tchs
7.1.2024
Der norwegische Rechtsterrorist Anders Breivik prozessiert ab Montag gegen seine Einzelhaft. Dabei hat der Massenmörder von Oslo und Utøya Zugang zu einem Fernseher, einer Xbox und einem Esszimmer.
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07.01.2024, 14:16
07.01.2024, 14:25
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Anders Breivik wurde nach seinen blutigen Anschlägen in Oslo und Utøya in Norwegen zur Höchststrafe von 21 Jahren verurteilt und kann danach weiter festgehalten werden.
Der Rechtsterrorist hat keinerlei Reue gezeigt bislang, für Rehabilitierungsversuche zeigte er sich unempfindlich.
Ab Montag prozessiert der Massenmörder gegen seine Haftbedingungen.
Sein Anwalt bemängelt, dass es Breivik unmöglich sei, mit jemandem ausserhalb des Gefängnisses Kontakt aufzunehmen.
Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik prozessiert ab Montag erneut gegen seine Haftbedingungen. Die Umstände der Einzelhaft verletzten Breiviks Menschenrechte, sagte dessen Anwalt Øystein Storrvik. Sein Mandant dürfe keine Briefe verschicken und es sei ihm unmöglich, Kontakt zu jemandem ausserhalb des Gefängnisses aufzunehmen.
Breivik hatte im Juli 2011 mit einer Bombe in Oslo acht Menschen getötet und fuhr anschliessend in ein Freizeitcamp der sozialdemokratischen Jugendorganisation auf der Insel Utøya, wo er weitere 69 Menschen massakrierte, die meisten von ihnen Teenager. Im Jahr darauf verurteilte ihn ein Gericht zu der in Norwegen möglichen Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis mit dem Zusatz, dass Breivik auch danach für unbegrenzte Zeit festgehalten werden kann, falls er weiter als Gefahr für die Öffentlichkeit betrachtet werden muss.
Breivik nennt sich inzwischen Fjotolf Hansen, hat keinerlei Reue gezeigt und seine Tat als eine Art Kreuzzug gegen den Multikulturalismus dargestellt. In seinem Gefängnis lebt der schlimmste Massenmörder Norwegens in Friedenszeiten in einem zweistöckigen Gebäude mit Küche, Esszimmer, Fernsehraum, mehreren Sesseln, Xbox und Schwarzweissfotos des Eiffelturms an der Wand.
Breiviks erste Klage blieb erfolglos
Breivik hat die norwegische Regierung bereits einmal erfolglos wegen Menschenrechtsverletzungen verklagt. Die Regierung wies auch seine erneute Klage zurück. Der Verurteilte habe sich bislang unempfänglich für Rehabilitierungsversuche gezeigt, schrieb Regierungsanwalt Andreas Hjetland. Es sei «deshalb schwer vorstellbar, welche grösseren Erleichterungen im Hinblick auf das Strafmass möglich und vertretbar sind».
Viele betrachten Breiviks jetzige Klage als Versuch, sich erneut ins Licht der Öffentlichkeit zu manövrieren. Lisbeth Kristine Røyneland, die Chefin eines Hinterbliebenenverbandes äusserte sich zufrieden damit, dass Breiviks Aussagen nicht per Livestream übertragen werden. Der Prozess findet in einem Gefängnis nicht weit vom Hauptschauplatz seines Verbrechens statt.