Krieg in Nahost Diese Regeln schreibt das Völkerrecht für Israel und die Hamas vor

tcar

14.10.2023

Israelische Soldaten steigen aus einem gepanzerten Fahrzeug nahe der Grenze zwischen Israel und Gaza im Süden Israels.
Israelische Soldaten steigen aus einem gepanzerten Fahrzeug nahe der Grenze zwischen Israel und Gaza im Süden Israels.
Bild: JINI/XinHua/dpa

Die Israelis werden in den nächsten Tagen wohl ihre Bodenoffensive starten. In vielen Kriegen kam es zuvor zu Kriegsverbrechen. Das Völkerrecht gibt klare Regeln für eine kriegerische Auseinandersetzung.

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  • Die laufende Offensive der Israelis gegen die Terroristen der Hamas ist wohl nur der Start einer grösseren Offensive.
  • Durch das humanitäre Völkerrecht ist der Krieg durch eindeutige Grundsätze geregelt.
  • Besonders hervorgehoben im Völkerrecht ist der Schutz der Zivilbevölkerung.

Das Warten auf den grossen Bodenangriff der israelischen Armee nach dem Terrorangriff der Hamas hat begonnen. Die derzeitigen israelischen Angriffe auf den Gazastreifen sind nach Angaben von Regierungschef Benjamin Netanjahu «erst der Anfang». Die Palästinenser sind dabei im grossen Rahmen die Betroffenen.

Doch es gibt Regeln, an die sich kriegsführende Parteien halten müssen, es gilt das humanitäre Völkerrecht. Diese internationalen Regeln zur Kriegsführung haben den zentralen Grundsatz, dass Zivilisten nicht zur Zielscheibe werden dürfen. Bei Angriffen müssen militärische Ziele im Vordergrund stehen.

Aus Sicht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (ICRC), das weltweit die Einhaltung des Kriegsrechts überwacht, besteht ein «bewaffneter Konflikt» zwischen Israel und einer nichtstaatlichen bewaffneten Gruppierung - dem militärischen Arm der Hamas. Laut Rotem Kreuz gilt auch in diesem Fall das humanitäre Völkerrecht.

Geiseln nicht als Schutzschilde

Sollte die Hamas, wie von vielen befürchtet wird, Geiseln als menschliche Schutzschilde einsetzen, wäre das ein gravierender Verstoss gegen das Völkerrecht. Wer Zivilpersonen benutzt, um militärische Ziele zu schützen, begeht nach den Worten der Völkerrechts-Expertin der Universität Basel, Anna Petrig, eindeutig ein Kriegsverbrechen. «Das ist nie erlaubt.»

Vor diesem Hintergrund scheint auch die Aufforderung der Hamas an die Bevölkerung des Gazastreifens, dessen Nordhälfte trotz israelischer Warnungen nicht zu verlassen, problematisch.

Israelische Soldaten bereiten sich im Kibbuz Beeri auf ihren Einsatz vor.
Israelische Soldaten bereiten sich im Kibbuz Beeri auf ihren Einsatz vor.
Bild: Ilia Yefimovich/dpa

Anders sieht es da bei der angekündigten Bodenoffensive der Israelis aus. Wenn hierbei die militärischen Ziele im Vordergrund stehen, darf Israel auch in einem dicht besiedelten Gebiet vorgehen, was im Gazastreifen der Fall wäre. Die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit ist laut Petrig an keine definierte Obergrenze bei den zivilen Opfern gebunden.

Recht auf Selbstverteidigung

Israel beruft sich auf das Recht der Selbstverteidigung, Selbstverteidigung ist eine der Rechtfertigungen für Krieg. Artikel 51 der UN-Charta sieht dieses Recht vor, «wenn es zu einem bewaffneten Angriff kommt». Auch dies unterliegt jedoch eindeutig dem Völkerrecht.

Zahlreiche weiteren Regeln verbieten Angriffe auf Krankenhäuser, Geiselnahmen und übermässige Zerstörung im Kriegsgebiet. Auch humanitäre Hilfe für Zivilisten muss immer gewährleistet sein.

Überwacht werden diese Regeln vom «Internationalen Komitee vom Roten Kreuz», Kriegsverbrechen könnten dann vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) landen. Der IStGH ist für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord sowie in begrenztem Umfang für das Verbrechen der Aggression zuständig.

Mit Agenturmaterial.