Corona-LockerungenDas gilt nun in den Nachbarländern
tafu/SDA/dpa
17.5.2021
Italien macht auf und auch in den anderen Nachbarländern der Schweiz scheint sich die Corona-Lage zu entspannen. Was jetzt wo gilt – ein Überblick.
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17.05.2021, 20:01
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Zum Einkaufen über die Grenze nach Deutschland, in die Ferien an den Strand nach Italien – was lange aufgrund der Pandemie kaum möglich war, rückt nun wieder in greifbare Nähe. Seit dem Wochenende macht sich Italien wieder locker und öffnet das Land für Reisen aus dem Ausland – und das ohne Quarantänepflicht.
Und auch der Weg nach Norden hat wieder einige Hindernisse weniger – zumindest, wenn man nur einen kurzen Aufenthalt in Deutschland plant. Wie Reisen in unsere Nachbarländer wieder möglich sind und was dabei zu beachten ist, zeigt der folgende Überblick.
Italien
Italien ist auf einem guten Weg und damit auf Lockerungskurs. Die 7-Tage-Inzidenz sinkt und liegt am Montag bei 79,2. In den Städten herrscht an den Aussentischen vor Bars und Restaurants schon länger gute Stimmung.
Mittlerweile ist keine Region Italiens mehr eine Rote Zone, also ein Gebiet mit strengsten Beschränkungen. Im Grossteil des Landes dürfen die Lokale mittags und abends im Aussenbereich ihre Gäste an Tischen bis 22 Uhr bedienen. Danach gilt überall die nächtliche Ausgangssperre – sie dürfte nach Plänen aus Rom aber bald sogar etwas später starten. In den sogenannten Gelben Zonen haben Museen, Kinos und Theater geöffnet. Maskenpflicht gilt aber überall, auch draussen.
Bis vor wenigen Tagen musste man sofort und für fünf Tage nach der Einreise in Quarantäne. Seit gestern Sonntag gilt dies nicht mehr, sofern ein negativer Test vorgelegt werden kann. Neben PCR- werden auch Schnelltests akzeptiert, nicht jedoch selbst durchgeführte Schnelltests. Diese dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.
Ausserdem lockert Italien das nächtliche Ausgangsverbot und will es ab 21. Juni möglichst weitgehend beenden. In den sogenannten Gelben Zonen Italiens mit moderatem Corona-Risiko solle der Beginn der Sperrstunde von jetzt 22.00 auf 23.00 Uhr verlegt werden. Sie geht aktuell bis 5.00 Uhr morgens.
Diese Massnahme trete kurzfristig in Kraft, sobald sie per Dekret erlassen werde, hiess es. Ab 7. Juni dürfe man in dem Mittelmeerland eine weitere Stunde länger bis Mitternacht draussen bleiben.
Frankreich
In Frankreich sind die Corona-Infektionen ebenfalls rückläufig. Seit Ende April sinkt die 7-Tage-Inzidenz kontinuierlich und liegt am Montag bei 149,1.
Wer sich für einen Aufenthalt in Frankreich entscheidet, muss bei der Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Abreise vorgenommenen negativen PCR-Test vorlegen, berichtet das SRF. Zusätzlich ist eine eidesstattliche Erklärung zur Symptomfreiheit nötig. Eine Quarantänepflicht gibt es aktuell nicht.
Für Grenzgänger und Einwohner des Grenzgebietes (in einem Umkreis von 30 km um den Wohnsitz und für einen Zeitraum von unter 24 Stunden) sind keine Gesundheitskontrollen notwendig, ist auf der Website des französischen Aussenministeriums zu lesen.
Innerhalb des Landes dürfen sich die Menschen inzwischen auch ohne triftigen Grund wieder mehr als zehn Kilometer von ihrer Wohnung entfernen. Es gilt allerdings noch immer eine nächtliche Ausgangssperre ab 19 Uhr.
Für den 19. Mai werden Lockerungen erwartet, Museen, Kinos und Geschäfte könnten dann unter Auflagen wieder öffnen, ebenso die beliebten Aussenbereiche von Restaurants. Die Ausgangssperre soll dann ab 21 Uhr gelten.
Auch in Frankreich besteht eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen. Diese Verpflichtung gilt auch auf Strassen, Plätzen und anderen öffentlichen Orten mit dichterem Publikumsverkehr.
Deutschland
Beim Nachbarn im Norden darf man ebenfalls optimistisch sein: Seit Ende April fällt die 7-Tage-Inzidenz kontinuierlich, am Montag liegt sie bei einem Wert von 83,1.
Aufgrund der positiven Entwicklung treten nach und nach immer mehr Lockerungen in Kraft. So dürfen seit dem 13. Mai Schweizerinnen und Schweizer wieder quarantänefrei und ohne Testpflicht in Deutschland einkaufen, da die Bundesregierung die Einreiseverordnung angepasst hat. Das bedeutet, dass Aufenthalte unter 24 Stunden ohne Quarantänepflicht und Test wieder möglich sind. Wer allerdings länger als diese 24 Stunden bleiben möchte, für den greift auch wieder die Quarantänepflicht.
Allerdings gilt zu beachten, dass Geschäfte, Hotels und Restaurants in Deutschland noch nicht uneingeschränkt geöffnet sind. Im Rahmen der sogenannten «Bundesnotbremse» greifen je nach Inzidenzwert bestimmte Massnahmen. Läden für den täglichen Bedarf haben grundsätzlich immer geöffnet, bei allen anderen ist bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 das Einkaufen via «Click and Meet» möglich.
Je nach Bundesland können also unterschiedliche Öffnungsschritte vollzogen sein. Seit Samstag sind in mehreren Regionen Baden-Württembergs auch Gastronomie und Hotels wieder geöffnet. Einige Gebiete Deutschlands, wie zum Beispiel Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern, öffnen zwar wieder für den Tourismus, allerdings bisher nur für Einwohner des jeweiligen Bundeslandes.
Für den Einkauf im Detailhandel gilt noch immer eine Maskenpflicht, ebenso in öffentlichen Verkehrsmitteln, getragen werden muss eine medizinische Schutzmaske oder eine FFP2-Maske.
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14.05.2021
Österreich
Auch die Lage in Österreich entspannt sich. Die 7-Tage-Inzidenz sinkt und lag am Wochenende bei 69,2. Dank dieser Werte öffnen am 19. Mai Gastronomie, Hotels, Bühnen und Sporteinrichtungen. Ein neuer Anstieg an Covid-19-Fällen soll mit Zutrittstests, Gästeregistrierungen und Abstandsregeln verhindert werden.
Für die Einreise nach Österreich besteht eine Registrierungspflicht vor der Einreise, die sogenannte Pre-Travel-Clearance. Diese kann frühestens 72 Stunden vor der Einreise erfolgen und muss digital oder ausgedruckt mitgeführt werden, heisst es auf der Website des österreichischen Sozialministeriums.
Zusätzlich ist ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden, nötig. Auch ein Antigen-Test ist erlaubt, dieser darf allerdings nicht älter als 48 Stunden sein. Sofort nach der Einreise ist eine zehntägige Quarantäne vorgeschrieben, die nach dem fünften Tag durch einen weiteren Test vorzeitig beendet werden kann.
Wer regelmässig, also mindestens monatlich, aus der Schweiz nach Österreich pendelt, ist immerhin von der Quarantänepflicht ausgenommen. Nach wie vor gilt in Österreich eine FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen und geschlossenen Bereichen, ausserdem bei körpernahen Dienstleistungen sowie im Detailhandel.