Deutschland Berlin prüft nach Haftbefehl für Netanjahu weiteres Vorgehen

SDA

22.11.2024 - 12:31

ARCHIV - Außenansicht des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) in Den Haag. Foto: Peter Dejong/AP/dpa
ARCHIV - Außenansicht des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) in Den Haag. Foto: Peter Dejong/AP/dpa
Keystone

Die deutsche Regierung hat noch nicht entschieden, wie sie mit dem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu umgehen will.

Regierungssprecher Steffen Hebestreit teilte mit, die daraus folgenden «innerstaatlichen Schritte» würden gewissenhaft geprüft. Weiteres stünde erst an, wenn ein Aufenthalt von Netanjahu und dem ehemaligen Verteidigungsminister Joav Galant in Deutschland absehbar sei, teilte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin mit.

Die Entscheidung des Gerichts ist umstritten. Mehrere Verbündete Israels kritisierten den Haftbefehl – allen voran die USA. Die Vereinigten Staaten erkennen den Gerichtshof allerdings auch nicht an und sind nicht zur Vollstreckung des Haftbefehls verpflichtet.

Deutschland dagegen versteht sich als grösster Unterstützer des Gerichtshofs, wie auch Hebestreit mitteilte. «Diese Haltung ist auch Ergebnis der deutschen Geschichte. Gleichzeitig ist Konsequenz der deutschen Geschichte, dass uns einzigartige Beziehungen und eine grosse Verantwortung mit Israel verbinden», ergänzte er. Die deutsche Regierung sei an der Ausarbeitung des IStGH-Statuts beteiligt gewesen. Die Entscheidung des Gerichtshofs habe sie zur Kenntnis genommen.

Der Internationale Strafgerichtshof hatte Haftbefehle gegen Netanjahu und den kürzlich entlassenen israelischen Verteidigungsminister Galant wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg erlassen. Auch gegen einen Anführer der Terrororganisation Hamas – Mohammad Diab Ibrahim Al-Masri, bekannt unter dem Nachnamen Deif – erliessen die Richter in Den Haag einen Haftbefehl. Nach israelischer Darstellung ist dieser jedoch nicht mehr am Leben.

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