Politiker fordern schärfere Gesetze «Es muss doch einen Weg geben, die Führungsriege zu bestrafen»

uri

23.3.2023

Die Zentralen von UBS und Credit Suisse am Zürcher Paradeplatz.
Die Zentralen von UBS und Credit Suisse am Zürcher Paradeplatz.
Archivbild: Keystone

Nach dem Niedergang der traditionsreichen Credit Suisse stehen verantwortliche Manager der Bank in der Kritik. Politiker von links bis rechts rufen nach einer Bestrafung.

uri

23.3.2023

Skandale, Missmanagement und Abzocker-Mentalität: Nicht zuletzt dem Management der Credit Suisse wird vorgeworfen, die Grossbank zugrunde gerichtet zu haben. Entsprechend gross ist die Empörung über einige Verantwortliche der letzten Jahre. In der Politik werden nun Rufe nach Konsequenzen laut. 

Bereits zu Beginn der Woche erklärte SP-Co-Präsident Cédric Wermuth in einer Mitteilung: «Wir brauchen griffige Regulierungen, damit das Risiko des Management-Versagens bei Grossbanken nicht länger von den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen getragen werden muss.» Und Wermuth geht in seinen Forderungen weiter: «Es muss doch einen Weg geben, dass die CS-Führungsriege für das, was sie angerichtet hat, bestraft wird», zitiert ihn der «Tages-Anzeiger».

Wermuth denkt an Berufsverbote

Laut der Zeitung will der SP-Politiker prüfen lassen, ob für die Manager nicht Berufsverbote ausgesprochen werden können. Ebenfalls müssten die CS-Chefs Boni zurückzahlen. Schliesslich würde man auch bei Rentnern, die zu viel ihres Vermögens verbraucht hätten und dann auf Unterstützung angewiesen seien, inzwischen die Ergänzungsleistung reduzieren. Das Gesetz kenne also «Rückwirkungen», so Wermuth.

Ins gleiche Horn stösst demnach auch die SVP, die laut Nationalrat Mike Egger anstrebt, dass den verantwortlichen Managern «Konsequenzen entstehen». Die Partei habe eine Forderung beschlossen, wonach der Bundesrat den aktuellen Verwaltungsrat und ehemalige Verwaltungsräte für Verfehlungen zur Rechenschaft ziehen solle, so der «Tages-Anzeiger». Ebenfalls sollten Boni zurückgefordert oder deren Auszahlung gestoppt werden.

Schlechtes Wirtschaften ist nicht strafbar

Eine Sanktionierung der Verantwortlichen stösst bislang aber schnell an Grenzen, wie der Berner Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz ausführt. Strafverfahren seien nämlich so lange nicht möglich, wie den Managern kein Betrug oder ungetreues Geschäftsgebaren vorgeworfen werden könne, gibt er zu bedenken. Schlechtes Wirtschaften allein sei nämlich nicht strafbar, so Kunz. Sonst «wären viele Manager im Gefängnis».

Daran ändere erst mal auch ein neues Gesetz nichts. Dieses könne nämlich nicht rückwirkend angewendet werden, so der Rechtsexperte. Auch aus einem anderen Grund hält Kunz es für keine gute Idee, eine strafrechtliche Haftbarkeit für Manager zu fordern: Dadurch werde es wohl unmöglich, dass sich noch Manager für eine Grossbank finden liessen.