Vielseitige Pflanze Es ist Zeit, über Cannabis zu sprechen

Runa Reinecke

28.2.2019

Unterschätztes Pflänzchen: Hanfgewächse können vielseitig eingesetzt werden. 
Unterschätztes Pflänzchen: Hanfgewächse können vielseitig eingesetzt werden. 
Bild: iStock

Der Bundesrat will 5000 Schweizer bald legal kiffen lassen. Cannabis hat aber deutlich mehr zu bieten als berauschende Momente.

Schon seit Jahren sorgen Diskussionen zur Legalisierung von Cannabis in der Schweiz für rote Köpfe. Wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte, die das Cannabis-Konsumverhalten von Herr und Frau Schweizer näher unter die Lupe nehmen sollen, wurden bisher nicht genehmigt. Das könnte sich demnächst ändern: Der Bundesrat schlägt eine Änderung des Gesetzes vor, damit solche Untersuchungen hierzulande schon bald – wenn auch unter strengen Auflagen – durchgeführt werden dürfen. Eine gute Gelegenheit, das Pflänzchen genauer zu betrachten.

Cannabis, was ist das überhaupt?

Die Cannabispflanze gehört zu den Hanfgewächsen. Ihren zweifelhaften Ruf hat sie den in ihr steckenden, berauschenden Stoffen zu verdanken. Dabei ist Hanf vielseitig einsetzbar. Als schnell nachwachsender und somit besonders umweltverträglicher Rohstoff, wird er zur Herstellung von Textilien, Öl sowie als Basis für Waschmittel, Kosmetik und Farben genutzt.

Die Cannabispflanze enthält etwa 400 verschiedene Stoffe. Zu den beiden bekanntesten gehören Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD).

THC ist ein psychoaktiver Stoff und wirkt berauschend, während CBD einen beruhigenden, entspannenden Effekt hat. Cannabiskonsumenten rauchen die Spitzen von Cannabisblüten (Marihuana) mit Tabak oder das Harz (Haschisch), das mit anderen Pflanzenbestandteilen gemischt wird.

Ist der Konsum von Cannabisprodukten legal?

Cannabis ist in der Schweiz die am häufigsten illegal konsumierte Droge. Wie auf «Suchmonitoring Schweiz» (ein epidemiologisches Überwachungssystem, das vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegeben wurde) zu lesen ist, hat mehr als ein Drittel aller in der Schweiz lebenden Personen mindestens einmal in der Vergangenheit Cannabis konsumiert. Männer taten und tun dies mit rund 39 Prozent häufiger als Frauen (29 Prozent). Cannabisprodukte wie Hanföle oder andere Nahrungsergänzungsmittel sind nur dann legal, wenn sie einen THC-Anteil von maximal ein Prozent enthalten. Eine Menge, bei der keine berauschende Wirkung zu erwarten ist. Nicht ohne Grund ist es in der Schweiz verboten, ein Fahrzeug unter Cannabiseinfluss zu führen.

Besteht durchs Kiffen eine Gefahr für die Gesundheit?

Regelmässiges Kiffen steht mit einem erhöhten Risiko für psychische, körperliche und soziale Probleme in Zusammenhang. Wer bereits in jungen Jahren mit dem Cannabiskonsum beginnt, wird nicht nur eher psychisch davon abhängig – auch die Wahrscheinlichkeit an seelischen Leiden wie Depressionen, Angst- oder Persönlichkeitsstörungen zu erkranken, ist grösser.

Da Cannabis normalerweise geraucht wird, werden die Atembewege belastet und unter Umständen nachhaltig geschädigt. Auch vom Verzehr selbstgebackener Cannabis-Guetzli, sogenannter «Space Cakes», ist abzuraten: Hier kann es schnell zu einer Überdosierung kommen mit der Folge von unangenehmen Symptomen wie Übelkeit, Schwindel und allgemeinem Unwohlsein. Auch schlimme Rauscherlebnisse («Bad Trips») gehören zu den unerwünschten (Nach-)Wirkungen.

Cannabis in der Medizin

Je nach Krankheitsbild, dürfen Medikamente, die Cannabisbestandteile enthalten, ärztlich verschrieben werden. Zumeist ist dafür eine Sondergenehmigung des Bundesamtes für Gesundheit erforderlich. Von den in der Pflanze enthaltenen Wirkstoffen profitieren Menschen, die unter chronischen oder akuten Schmerzen leiden. Dazu gehören neben Krebspatienten auch Menschen, die von einer neurodegenerativen Erkrankung wie multiple Sklerose betroffen sind. Letztere haben häufiger mit einer erhöhten, schmerzhaften Muskelspannung zu kämpfen. Sie erfahren durch das entspannend wirkende CBD eine Linderung ihrer Symptome. Anders als THC unterliegt CBD nicht dem Betäubungsmittelgesetz.

Medizinische Präparate, die Cannabisbestanteile enthalten, sind sehr teuer. Nur wenn ein Medikament auf der Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aufgeführt ist, werden die Kosten von der obligatorischen Grundversicherung getragen. «Zurzeit befindet sich kein cannabishaltiges Arzneimittel auf der SL», wie das BAG auf Anfrage von «Bluewin» mitteilt. Immerhin bestehe aber im Einzelfall und nach Rücksprache mit dem jeweiligen Vertrauensarzt des Krankenversicherers trotzdem die Möglichkeit, dass die Kosten übernommen werden.

Legalisierung light - Italiens versehentlicher Cannabis-Boom

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