Handhabe fehlt Keine Strafe für Organisatoren der Corona-Demo in Liestal

dosp, sda

23.3.2021 - 14:53

Bei der Demonstration gegen die Corona-Massnahmen am Samstag in Liestal wurde die Maskentragpflicht von praktisch allen Teilnehmenden ignoriert.
Bei der Demonstration gegen die Corona-Massnahmen am Samstag in Liestal wurde die Maskentragpflicht von praktisch allen Teilnehmenden ignoriert.
Keystone

Die Baselbieter Regierung «missbilligt» zwar das Verhalten der Organisatoren der Kundgebung von Corona-Skeptikern am Samstag in Liestal, an der kaum jemand eine Schutzmaske getragen hatte. Sie sieht aber keine Handhabe, diese strafrechtlich zu belangen.

Die Bilder der bisher grössten Schweizer Demonstration gegen die Corona-Massnahmen zeigten: In Liestal trug am vergangenen Samstag kaum jemand eine Schutzmaske. Können die Veranstalter gebüsst werden, weil sie die geltende Maskenpflicht nicht durchgesetzt haben? Mit dieser Frage setzte sich der Rechtsdienst des Baselbieter Regierungsrats und Landrats zusammen mit Juristen der Sicherheitsdirektion auseinander, heisst es in einer Regierungsmitteilung vom Dienstag.

Resultat: Es gebe aber keine Rechtsgrundlage, um die Organisatoren strafrechtlich zu belangen.

Es wäre nur möglich gewesen, die Kundgebungsteilnehmenden wegen Nichteinhaltung der Maskentragpflicht zu büssen. Der Polizei stellt die Regierung dennoch ein gutes Zeugnis aus. Sie habe mit der auf Deeskalation ausgerichteten Einsatztaktik die Sicherheit für alle Betroffenen gewährt, schreibt sie. Ein rigoroses Durchsetzen der Maskentragpflicht hätte unweigerlich zur Eskalation geführt und wäre nicht verhältnismässig umsetzbar gewesen.

Vorfälle im Zusammenhang mit Rassismus und Antisemitismus sind der Polizei laut Communiqué nicht bekannt. Allerdings seien diesbezüglich die Auswertungen noch nicht abgeschlossen. Die Organisatoren der Kundgebung würden künftig im Kanton Basel-Landschaft keine Bewilligung mehr erhalten.

Die Polizei und namentlich die Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) sind im Nachgang zur Demonstration für ihre Zurückhaltung gegenüber den Kundgebungsteilnehmenden gerügt worden. Es sei nicht tragbar, dass dem Verstoss gegen die Schutzauflagen nur zugeschaut werde, heisst es zum Beispiel in einer politischen Anfrage der SP-Fraktion im Landrat.

dosp, sda