Sie wird nie Regentin Fürst Albert hat Charlène entmachtet

fts

29.3.2023

Fürst Albert von Monaco hat Charlène die etwaige Regentschaft bereits entzogen: Sollte der Monarch vor dem 18. Geburtstag seines Sohnes Jacques sterben, hätte seine Ehefrau übernommen – doch nun nicht mehr.

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  • Fürst Albert hat seine Nachfolge in einer Erlassung geklärt: Er entzieht seiner Ehefrau Charlène die Regentschaft.
  • Bis zum 18. Geburtstag seines Sohnes Jacques – in zehn Jahren – würde ein Regentschaftsrat das Land führen.
  • Ob Charlène in diese Entscheidung miteinbezogen wurde, ist bisher nicht klar.

Der 65-jährige Fürst Albert hat schon jetzt Vorkehrungen getroffen, sollte er vor dem 18. Geburtstag seines Sohnes, Prinz Jacques, das Zeitliche segnen. So würde nämlich Alberts Ehefrau Charlène regieren.

Das hat der Fürst von Monaco nun verhindert: Bereits im vergangenen Juli soll der Regent eine Regelung erlassen haben, die Charlène nicht als regierenden Vormund für ihren heute 8-jährigen Sohn vorsieht.

Dass Prinz Albert bereits an sein Ableben denkt, ist dennoch kein Grund zur Sorge. Von einer Krankheit des Fürsten weiss man nichts. Trotzdem muss er an die Zukunft von Monaco denken, an den und die zukünftige Monarchin. So wird Prinz Jacques auf den Thron steigen, wenn Albert eines Tages stirbt.

Gesundheitliche Probleme als Grund?

Trifft dies allerdings in den nächsten zehn Jahren ein, wäre es Charlène, die das Land regieren würde. Doch nun eben nicht mehr.

Wie «Bunte» schreibt, sprechen zudem viele Medien davon, dass Albert seine Ehefrau damit nicht nur entmachte, er demütige sie auch. Was genau zu dieser Entscheidung geführt habe, ist nicht bekannt.

Eine naheliegende Erklärung dafür könnten die gesundheitlichen Probleme sein, die Charlène in jüngster Vergangenheit immer wieder beschäftigten. Oder er traut ihr diese Mammutaufgabe nicht zu, spekuliert «Bunte».

Regentschaftsrat als Zwischenlösung

Weiter schreibt das Medium, dass Charlène in diese Entscheidung eventuell einbezogen wurde und es ihr Wunsch war, nicht als Prinzregentin eingesetzt zu werden.

Mit der nun unterschriebenen Regelung würde im Falle eines Ablebens von Fürst Albert ein Regentschaftsrat aus sieben Mitgliedern die Führung des Landes übernehmen – natürlich vorübergehend. Es heisst in der Erlassung: «Ist der Erbprinz zum Zeitpunkt des Todes oder der Abdankung des Landesfürsten minderjährig, wird die Regentschaft durch den Regentschaftsrat ausgeübt.» In diesem Gremium sässen wohl unter anderem auch die Schwestern von Albert, Prinzessin Caroline und Prinzessin Stéphanie.


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