US-Justiz Vergewaltigungsvorwürfe: Ronaldo muss sich erneut vor Gericht verantworten

SB10/sda

6.10.2020

Superstar Cristiano Ronaldo muss erneut vor der amerikanischen Justiz antraben.
Superstar Cristiano Ronaldo muss erneut vor der amerikanischen Justiz antraben.
Bild: Getty

Cristiano Ronaldo muss sich erneut vor der Justiz verantworten. Ein Gericht in Las Vegas hat zugunsten von Kathryn Mayorga, die den Portugiesen der Vergewaltigung bezichtigt, entschieden.

Mayorga wirft Ronaldo vor, sie 2009 in Las Vegas vergewaltigt zu haben. Die Amerikanerin hatte bereits 2009 Anzeige erstattet und war ärztlich untersucht worden. Ronaldo wies den Vorwurf stets zurück. Was in Las Vegas zwischen den beiden vorfiel, sei einvernehmlich gewesen, betonte sein Anwalt.

Nach Darstellung Mayorgas lernte der damals 24-jährige Ronaldo sie in einem Nachtclub in Las Vegas kennen. Er lud sie demnach in seine Hotel-Suite ein und vergewaltigte sie dort. Danach habe er sich entschuldigt und erklärt, er sei «normalerweise ein Gentleman», heisst es in der Klageschrift.

Die Ermittlungen liefen seinerzeit ins Leere. Laut Polizei wurden sie nicht weiterverfolgt, weil Mayorga damals nicht den Namen des Beschuldigten nennen wollte. Später wurde bekannt, dass die Frau einer Schweigevereinbarung in Höhe von 375'000 Dollar zugestimmt hatte, die sie aber später widerrief.

Erste Runde ging an Ronaldo – doch es droht Ungemach

2018 reichte die US-Bürgerin deshalb erneut beim Bezirksstaatsanwalts von Las Vegas Klage ein. Dort konnten die Anschuldigungen gegen den portugiesischen Star-Fussballer bezüglich eines sexuellen Übergriffs strafrechtlich nicht zweifelsfrei bewiesen werden.

Doch damit war und ist die Sache für CR7 nicht ausgestanden. Als Paradebeispiel dient dazu der denkwürdige Fall um OJ Simpson. Der Footballstar wurde zwar – aus schwer nachvollziehbaren Gründen – von der Mordanklage an seiner Frau freigesprochen, aber die Familie des Opfers zog vor ein ziviles Gericht, wo sie obsiegten. Auch die Anwälte von Mayorga strebten parallel ein ziviles Verfahren an. Im Zivilprozess ist die Beweislast des Opfers kleiner als im Strafprozess: Für eine Verurteilung reicht es, wenn Ronaldos Schuld wahrscheinlicher ist als seine Unschuld.

Nun hat der zuständige Richter des Zivilgerichts zugunsten des ehemaligen Models entschieden und bereits einen Termin für einen Prozess im kommenden Dezember angesetzt. Vorher könnten sich beide Parteien natürlich aussergerichtlich einigen. Eine Gefängnisstrafe hat Ronaldo aber nicht zu befürchten. Auch ein Bankrott ist beim Milliardär nicht zu erwarten. Die Klägerin fordert umgerechnet «nur» 200'000 Franken. Trotzdem wäre ein Schuldspruch ein grosser Fleck auf Ronaldos weisser Weste. 

Unterschiedliche Dokumente im Umlauf

Der heute 35-Jährige wies die Vorwürfe stets zurück. «Was geschrieben wurde, sind Fake News. Es ist mittlerweile normal für mich, dass jemand mit meinem Namen berühmt werden will. Das gehört zu meinem Job. Ich bin ein glücklicher Mann», so Ronaldo 2018. Auch später stritt er die Anschuldigungen kategorisch ab.

Brisant ist, dass es mindestens zwei Versionen des Fragebogens, den Ronaldo im Rahmen des Mediations-Gesprächs beantwortet hat, gibt. Die Fragen sind in beiden Versionen ähnlich, die Antworten verschieden. Wieso unterschiedliche Dokumente im Umlauf sind, ist bis heute nicht geklärt.


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