Es wäre ein spektakulärer Transfer gewesen – doch aus der Rückkehr von Jérôme Boateng zum FC Bayern wird nichts. Der Verein verzichtet auf ein Engagement des Verteidigers.
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- Für den langjährigen deutschen Nationalspieler Jérôme Boateng gibt es kein Comeback beim FC Bayern München.
- Weil sich gemäss den Münchner «die personelle Situation in der Innenverteidigung entspannt hat», erhält der 35-Jährige keinen Vertrag.
Für den langjährigen deutschen Nationalspieler Jérôme Boateng gibt es kein Comeback beim FC Bayern München. Der Verteidiger hatte bereits von 2011 bis 2021 beim FC Bayern gespielt. Zuletzt war Boateng, der bei Olympique Lyon nach zwei Jahren keinen neuen Vertrag erhalten hatte, vereinslos. Deshalb könnte der Weltmeister von 2014 auch ausserhalb der Transferperiode verpflichtet werden.
Beeinflusst wird das Kalkül der Münchner von der gesundheitlichen Situation der anderen Innenverteidiger. Matthijs de Ligt fehlt verletzt, nach der Länderspielpause soll der Niederländer wieder dabei sein können. Dayot Upamecano wurde vor dem Bundesliga-Heimspiel der Münchner am Sonntag gegen den SC Freiburg (17.30 Uhr) von Schambeinproblemen gehandicapt.
«Die personelle Situation hat sich entspannt»
Am Freitag aber geben die Münchner bekannt: «Jérôme Boateng wird nicht in den Kader des FC Bayern München zurückkehren. Dies hat der FC Bayern München an diesem Freitag entschieden und dem langjährigen Bayern-Profi mitgeteilt.» Die Bayern begründen die geplatzte Rückkehr wie folgt: «Inzwischen können Dayot Upamecano und Minjae Kim wieder schmerzfrei spielen, auch Matthijs de Ligt befindet sich auf dem Weg der Besserung, so dass sich die personelle Situation in der Innenverteidigung entspannt hat.»
Boateng hatte am Sonntag erstmals wieder beim FC Bayern mittrainiert. Auch an Folgetagen war der Abwehrspieler an der Säbener Strasse im Einsatz. Im öffentlichen Fokus stand zuletzt aber weniger der Sportler, sondern vor allem der Privatmann Boateng. Dieser steht vor einem neuen Strafprozess in Bayern, weil ihm vorgeworfen wird, im Sommer 2018 seine damalige Lebensgefährtin und Mutter seiner Kinder im Urlaub angegriffen zu haben.
Deswegen wurde der Fussballer im Vorjahr wegen Körperverletzung und Beleidigung in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro verurteilt – dieses Urteil aber hob das Bayerische Oberlandesgericht jüngst auf und gab den Fall zurück an das Landgericht München I. Die Causa wird deshalb neu aufgerollt. Boateng beklagte ein unfaires Verfahren und eine Vorverurteilung.
DPA/SB10