Zürcher AbstimmungSozialdetektive dürfen observieren +++ Polizei muss Nationalität nennen
fn, sda
7.3.2021 - 12:44
Die Zürcher Gemeinden dürfen offiziell Sozialdetektive anstellen, allerdings müssen sie dabei klare Regeln einhalten. Zudem müssen die Polizeikorps die Nationalitäten von Verdächtigen künftig immer nennen.
Keystone-SDA, fn, sda
07.03.2021, 12:44
07.03.2021, 13:15
SDA/aka
Noch sind nicht alle Gemeinden ausgezählt. Die bisherigen Zahlen zeigen jedoch ein eindeutiges Resultat. Die Zürcherinnen und Zürcher wollen Sozialdetektive zulassen, allerdings mit Einschränkungen.
Observationen von Sozialhilfebezügern und Sozialhilfebezügerinnen sind gemäss den neuen Regeln nur mit Bewilligung des Bezirksrates erlaubt. Hausbesuche müssen zudem vorher angemeldet werden.
SVP und FDP sowie rund 50 Gemeinden waren gegen diese Vorlage des Kantonsrats, weil sie ihnen zu lasch erschien. Die Bürgerlichen vermissten vor allem die Erlaubnis, dass Gemeinden spontan ermitteln und GPS-Tracker an Autos kleben dürfen. Der Bund würde GPS-Tracker sogar erlauben, in Zürich kommen sie nun aber nicht zum Einsatz.
Ebenfalls ein Nein empfahlen Grüne und AL. Sie lehnen Sozialdetektive aus Prinzip ab und wollten deshalb auch keine gesetzliche Grundlage für ihren Einsatz schaffen. Es brauche keine «Sozialschnüffler» ohne Ausbildung. Für die Verfolgung von Sozialhilfemissbrauch sei die Polizei zuständig.
Auslöser für die Abstimmung war ein Entscheid des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aus dem Jahr 2016. Das Gericht kam damals zum Schluss, dass es in der Schweiz gar keine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Sozialdetektiven gibt.
Um weiterhin Detektive einsetzen zu können, musste Zürich das Sozialhilfegesetz anpassen. Auch in den meisten anderen Kantonen sind solche Regeln ein Thema.
Zürcher Stadtpolizei muss Nationalität wieder nennen
Auch bei der zweiten Vorlage handelt es sich um ein klassisches SVP-Thema: die Nennung von Nationalitäten in Polizeimeldungen. Hier hat das Stimmvolk entschieden, dass die Polizeikorps die Nationalität von Verdächtigen, Verhafteten oder Tätern sowie Opfern nennen sollen – nicht aber den Migrationshintergrund.
Die SVP hatte in ihrer Initiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» gefordert, den Migrationshintergrund ebenfalls immer anzugeben. Dies ging einer Mehrheit des Kantonsrats aber zu weit, weshalb der Rat einen Gegenvorschlag ausarbeitete.
Dieser Gegenvorschlag wird nun angenommen. Damit muss die Zürcher Stadtpolizei ihre Praxis wieder ändern. Sie gibt die Nationalität seit zwei Jahren nur noch auf Nachfrage bekannt. Die Kantonspolizei nennt die Nationalität bereits, für sie ändert sich also nichts.
Fast vergessene dritte Vorlage
Neben diesen Themen ging die dritte Vorlage in der Öffentlichkeit fast unter. Es handelte sich um eine Verfassungsänderung, die unbestritten war und nun auch angenommen wird.
Mit diesem Ja können Zürcherinnen und Zürcher nun bereits bei einer von der Regierung beschlossenen gebundenen Ausgabe von 4 Millionen Franken das Referendum ergreifen. Bei wiederkehrenden Ausgaben liegt diese Limite neu bei 400'000 Franken. Bisher war es erst bei 6 Millionen, respektive bei 600'000 Franken möglich, sich zu wehren.
Auslöser für diese Änderung war ein Streit um Ausgaben für das elektronische Patientendossier. Kantonsratsmitglieder warfen dem Regierungsrat vor, im Alleingang Beträge bewilligt zu haben.
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