Schwyzer SVP-Kantonsrat Staatsanwaltschaft prüft Berufung gegen Diethelm-Urteil

SDA, gbi

4.7.2023 - 15:04

Das Bezirksgericht Zürich hat den Schwyer SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm am Montag teilweise schuldig gesprochen. (Archivbild)
Das Bezirksgericht Zürich hat den Schwyer SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm am Montag teilweise schuldig gesprochen. (Archivbild)
Keystone

Der Fall des Schwyzer SVP-Kantonsrats Bernhard Diethelm dürfte vor dem Zürcher Obergericht landen: Die zuständige Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil des Bezirksgerichts vom Montag vorsorglich Berufung anmelden.

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  • Womöglich wird sich nach dem Zürcher Bezirksgericht auch noch das Zürcher Obergericht mit dem Fall Bernhard Diethelm befassen müssen.
  • Die Staatsanwaltschaft prüft, das Urteil weiterzuziehen.
  • Das Bezirksgericht verurteilte Diethelm am Montag wegen Körperverletzung und dem Besitz verbotener Pornografie zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. 

Das Bezirksgericht Zürich hatte den Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm am Montag weitgehend freigesprochen. Nun landet der Fall womöglich vor dem Zürcher Obergericht. 

Den endgültigen Entscheid über einen Weiterzug des Falls ans Obergericht werde die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl nach Prüfung der schriftlichen Begründung des Urteils fällen, wie die Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilte.

Das Bezirksgericht Zürich sprach Diethelm am Montag wegen Körperverletzung und des Besitzes und der Verbreitung verbotener Pornografie schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Dazu erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken.

Freigesprochen wurde er jedoch von den Vorwürfen der versuchten Vergewaltigung sowie der Gefährdung des Lebens. Diethelm war angeklagt, eine Prostituierte in Zürich angegriffen zu haben.

Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft

Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die Verletzungen der 26-jährigen Prostituierten deuteten auf ein Würgen und einen Kampf hin. Ein blosses Schubsen könne nicht erklären, warum die Frau «mit Verletzungen übersät» gewesen sei

Den grössten Teil der Vorwürfe, wie die versuchte Vergewaltigung oder die Gefährdung des Lebens, wiesen Diethelm und sein Verteidiger zurück. Es habe eine Auseinandersetzung gegeben, bei welcher der SVP-Kantonsrat die Prostituierte zu Boden gestossen habe, sagte der Verteidiger. Weiter sei Diethelm schuldig wegen dem Besitz und der Weiterverbreitung von Bildern mit tierpornographischem Inhalt.

SDA, gbi