Grundstücke Zürcher Grundstückbesitzer können Online-Abfrage sperren lassen

we, sda

9.1.2025 - 11:54

Wem gehört welches Grundstück? Grundsätzlich ist die Eigentumsabfrage von Grundstücken im Kanton Zürich elektronisch möglich - es sei denn, der Besitzer oder die Besitzerin lässt die Abfrage sperren.
Wem gehört welches Grundstück? Grundsätzlich ist die Eigentumsabfrage von Grundstücken im Kanton Zürich elektronisch möglich - es sei denn, der Besitzer oder die Besitzerin lässt die Abfrage sperren.
Keystone

Wer im Kanton Zürich ein Grundstück besitzt, kann die elektronische Eigentumsabfrage für seine Parzelle sperren lassen. Seit knapp eineinhalb Jahren ist es möglich, über den «Gis-Browser» gratis nachzuschauen, wem ein bestimmtes Grundstück gehört.

Keystone-SDA, we, sda

Die Sperrung für die Eigentumsabfrage im Internet wurde von den Zürcher Grundbuchämtern umgesetzt, wie das Notariatsinspektorat des Kantons Zürich am Donnerstag mitteilte. Sie ist seit Anfang Dezember 2024 möglich.

Die Sperrung oder auch Entsperrung kann über ein Formular auf der Homepage der Notariate sowie am Schalter des zuständigen Grundbuchamts veranlasst werden. Bei einem Wechsel der Eigentümerschaft bleibt die Sperrung des Grundstücks bestehen. Möchte die neue Eigentümerschaft die Sperre aufheben, kann sie jederzeit ein Entsperrgesuch stellen.

Seit Ende August 2023 sind Eigentumsdaten über den Link maps.zh.ch zu finden. Für die Abfrage ist eine Authentifizierung mit einem gratis SMS-Bestätigungscode erforderlich. Pro Tag sind fünf Abfragen möglich.